Dachdecker trödelt - was kann der Bauherr tun?

Diskutiere Dachdecker trödelt - was kann der Bauherr tun? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich baue ein Wirtschaftsgebäude im Außenbereich. Der Betonbauer hat seine Arbeiten fasst abgeschossen. Der Dachdecker macht aber...

  1. #1 InFarmer, 04.08.2010
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    Hallo Forum,

    ich baue ein Wirtschaftsgebäude im Außenbereich. Der Betonbauer hat seine Arbeiten fasst abgeschossen. Der Dachdecker macht aber leider einen sehr schlechten Eindruck. Sie trödeln rum, sitzen jeden Tag ein paar Stunden in ihrem Baukasten und trinken auch :bierchen: am Tage, wo sie eigentlich arbeiten sollten! Mauern werden umgerissen weil diese Leute nicht aufpassen, bezahlt ja die Versicherung ect... muss man sich anhören. Mitlerweile wird der Bauherr auch schon provoziert, weil dieser öfters schon mal versucht hat etwas Druck zu machen, damit die Arbeiten schneller vorran gehen.

    Ein Termin wann der Bau fertig sein muss, gibt es leider nicht! Gebaut wird zum Festpreis.

    Was für möglichkeiten hat der Bauherr diesen Treiben ein Ende zu setzen. Entzug des Auftrages wird mit sicherheit teurer...
    Auf eure Meinung bin ich mal gespannt. Danke
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wer hat geplant? Wer macht Bauleitung? Wer hat die Aufträge vergeben?

    Kurzum, was war wie vereinbart?

    Ich wüßte keinen Grund warum sich der Bauherr mit den Handwerkern rumärgern sollte, dafür gibt es doch Profis. Wenn natürlich schon zu Beginn der ext. Sachverstand fehlt, dann kann Dir im Nachhinein auch niemand mehr helfen.

    Meine Befürchtung, da wurde an der falschen Stelle gespart. Wenn die Aufträge genau so erteilt wurden, dann hast Du schlechte Karten. Du kannst jetzt einen RA einschalten und die Rechtslage prüfen lassen, oder die Jungs gleich von der Baustelle jagen.
    Man kann als AG zwar davon ausgehen, dass Aufträge zeitnah abgewickelt werden, aber was bedeutet schon zeitnah?

    Ob das Lehrgeld kostet? Vermutlich schon.......

    Gruß
    Ralf
     
  3. mls

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    dann ist doch bestimmt alles wichtige vertraglich geregelt ..
     
  4. #4 RMartin, 05.08.2010
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    @mls: Sieht wohl leider nicht so aus...:
    Zitat von InFarmer:
    @InFarmer: Gibt es denn überhaupt was Schriftliches oder Vertrag per Handschlag?
     
  5. #5 MoRüBe, 05.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    oder über ...

    ... mh zum supi-dupi-Preis? :e_smiley_brille02:
     
  6. lawyer

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    Auch ohne vereinbarten Termin hat der Unternehmer die Leistung zügig zu erbringen. Nach Ablauf der angemessen Bauzeit wird der Anspruch auf die Leistung fällig, § 271 BGB.

    Danach wäre es möglich, eine Mahnung auszusprechen, dadurch kommt der Unternehmer in Verzug, § 286 BGB. Folge: Der Unternehmer ist zum Ersatz des Verzögerungsschadens verpflichtet.

    Weitere Möglichkeit nach Fälligkeit: Vorgehen nach § 323 BGB, Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten. Ist ein nachfolgender Unternehmer teurer, hat der bummelnde Unternehmer die Mehrkosten zu ersetzen.
     
  7. lawyer

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    Das gilt jedenfalls dann, wenn die VOB/B nicht wirksam vereinbart ist.

    :think
     
  8. #8 Thomas B, 05.08.2010
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    Das ist mir alles etwas schwer verständlich.

    O.K., keinen Fertigstellungstermin und Festpreis (GU?), wahrscheinlich daher auch keinen dirketen "Zugriff" auf die Handwerker.

    Aber:
    Sollte mit trinken der genußvole Konsum von alkoholischen Getränken gemeint sein, dann wäre hier der sret Ansatzpunkt!

    Was adrf man sich darunter vorstellen? Ganze Wände werden abgerissen oder man rumst mal irgendwo dagegen und es entsteht ein kleiner Schaden? Einfach sich als Abrissunternehmer gerieren geht nicht...der Verweis auf die Versicherung mag zwar stimmen, dennoch muß man sich sein haus nicht ruinieren lassen!

    Man fragt sich wie solche Firmen überhaupt überleben können..schließlich wollen (müssen) die ja geld verdienen....

    Alles noch etwas nebulös...finde ich.

    Thomas
     
  9. #9 InFarmer, 05.08.2010
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    Hallo, Danke für die große Teilnahme am Thema.

    Also es war nicht das billigste Unternehmen und es ist eigentlich auch eine sehr alte Firma mit sehr guten Namen. Ich seh das Problem mehr im arbeitenden Personal. Ich vermuhte dass sie es ausnutzen nicht direkt vom Chef kontrolliert werden zu können, weil der Firmanstandort 3-4 Std. Fahrzeit entfernt ist. Nach der ersten Beschwerde beim Chef liefen die arbeiten besser das hat aber nur ne Woche angehalten.....

    Bei der Wand handelt es sich um eine Betonwand (abgrenzung) von 3 x 1,5 Metern die ebend mal mit der Hebebühne beim drehen abgerissen wurde :mauer. Wenn natürlich Alk in der arbeitszeit fliesst wundert es keinem.

    Das Bauvorhaben wurde ganz normal Ausgeschrieben nach § hau mich tot. Einen richtigen Vertrag gibt es nicht. Es wurde aber schon was bezahlt und eine Zahlung gilt ja auch schon als ne Bestätigung.

    Ich werde heute Abend dem Chef die Pisolte auf die Brust setzen und rein Vorbeugend werd ich wohl mal ne Mahnung per Anwalt schreiben lassen um evt. später schneller reagieren zu können. :hammer:

    Es kann nicht sein dass die Jungs grüllend und singend vom Bau fahren und singen. Hy was geht ab, wir feiern die ganze Nacht...weil sie voll sind oder nur um den Bauherren zu ärgern.
    Oder was meint ihr?
     
  10. Yilmaz

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    Man kann schon sehen wie sie überfordert sind. Den fehler haben sie von anfang an gemacht und sich selber viel zugetraut. Und das ist erst der Anfang.
     
  11. #11 Thomas B, 05.08.2010
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    Besoffene Arbeiter (egal ob sie nun grölen oder ermatted in der Ecke liegen) würde ich samt und sonders des Feldes verweisen!

    Zum einen, da sie im trunkenen Zusatnd wohl kaum eine qualitativ hochwertige Arbeit abliegfern werden und zum anderen aus Sicherheitsgründen! Besoffen hat niemand auf dem dach herumzuturnen...wenn da einer zu Schaden kommt und Du hast gewußt, daß die Nasen voll sind, kann es Dir sogar passieren, daß Du mit in der Haftung bist. Glückwunsch.

    Thomas
     
  12. Baumal

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    wennse saufen auf deiner baustelle, erteilst du ihnen
    baustellenverbot. punkt .fertig.
     
  13. #13 RMartin, 05.08.2010
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    Wenn es keinen richtigen Vertrag gibt; also wohl nix Unterschriebenes (?), dann kannst die Firma ja einfach rausschmeissen. Vorausgesetzt Du hast nicht mehr bezahlt bisher als geleistet wurde.
    Ausser terminlicher Verzug kann dann eigtl. wenig passieren?!
     
  14. bernix

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    Zitat: Bei der Wand handelt es sich um eine Betonwand (abgrenzung) von 3 x 1,5 Metern die ebend mal mit der Hebebühne beim drehen abgerissen wurde

    Klar...es gibt schmale Betonwände und monstermässige Hebebühnen...
    aber bei üblichen Grössenverhältnissen sollte eine Hebebühne eine Betonwand nicht "eben mal" abreissen.
    Wie dürfen wir uns dieses "Abreissen" vorstellen. (gerne mit Bild)
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2010
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    So ein Blödsinn.
    In D muss kein Vertrag schriftlich fixiert sein!!!
    Der TE hat Leistungen angenommen und hat für diese sogar schon Geld bezahlt.
    Damit die Gültigkeit eines Vertrags ja wohl glasglar.

    Der muss jetzt "nur noch" ausgelegt werden.

    Sorry - besoffene Handwerker kriegen unverzüglich Hausverbot. Darüber wird der Chef informiert.
     
  16. #16 RMartin, 05.08.2010
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    Klar, es herrscht Vertragsfreiheit. Nur ist es mit der Beweisbarkeit schwierig.
    Was will die Firma denn machen wenn sie rausgeschmissen wird?
    Klagen? Auf was? Vertragserfüllung? Dann sagt der Bauherr "Der vereinbarte Leistungsumfang war genau das, was Du gemacht hast!" Und nu?

    (Ich weiß, dass ich gleich wieder Ärger kriege.....sehe aber in so einem Fall wenn man es will, keine Schwierigkeit einer Firma den Auftrag zu entziehen; wenn nicht überzahlt.)
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2010
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    Ne - Ärger kriegt der, der solch blödsinnigem Rat folgt.
    Denn weder wissen wir, was da wirklich alles vorliegt noch wissen wir, was der BU beweisen kann noch wissen wir, was ein Richter aus alledem machen wird.
     
  18. Baumal

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    hey, handwerker sind auch nur menschen.:D

    dann muß man(n)/frau halt mal tacheles mit ihnen
    reden und klar machen, auf der baustelle wird nicht
    gesoffen, ansonsten gibts baustellenverbot und
    der chef darf euch abholen, da ihr zu besoffen seid um
    auto zu fahren....

    oder hat der nur solche voll alkoholiker angestellt?
     
  19. #19 RMartin, 05.08.2010
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    Klarstellung an TE:

    Herr Ralf D. hat natürlich vollkommen Recht meinem ungestümen, emotionalen Rat nicht so zu folgen.
     
  20. #20 InFarmer, 05.08.2010
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    Ich nehm mal etwas Wind aus den Segeln. Also dass sie sichbar besoffen sind, davon war keine Rede ausser dass mit den gröllenden Abgang von der Baustelle. Aber über den Tag verteilt gibt es immer mal ein Bierchen aber das allein reicht ja schon um die Sinne, auch wenn sie es selber net merken, zu beeinträchtigen.

    Hmm heut regnet es immer mal wieder. Bislang sind sie nicht aus ihrer Hütte raus gekommen. Sogar die Post stellt bei dem Wetter zu, man man man.
    Die Jungs sind jetzt 3 Wochen da und haben nicht mal die Dachrinnenhalter dran, geschweige das Dach drauf. Im Nachbardorf wird ein doppelt so großes Gebäude gebaut (Wirtschaftsgebäude 100m lang, meins 50m) und die hatten es in 10 Tagen fertig. Richten und das Dach drauf. Allerdings wurd hier mit Leimbindern gearbeitet.

    Wie im schlimsten Fall ein Richter entscheiden wird finde ich auch wirklich sehr bedenklich. Recht haben und bekommen ist in D immer so eine Sache.
    Ich hoffe das Gespräch mit dem Chef heute wird etwas Dampf in die Lock bringen. Alles andere ist für alle beteiligten schlecht aber wenns net anders geht.....:deal
     
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