Angabe Nassschichtdicken Bitumen 2K

Diskutiere Angabe Nassschichtdicken Bitumen 2K im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Liebe Forumsgemeinde, demnächst wird bei mir ein Teil des Kellers (da nachträgliches Schließen der Tiefgarage) neu abgedichtet. Lt....

  1. fumo

    fumo Gast

    Liebe Forumsgemeinde,

    demnächst wird bei mir ein Teil des Kellers (da nachträgliches Schließen der Tiefgarage) neu abgedichtet. Lt. Bodengutachten herrscht LF "aufstauendes Sickerwasser" vor. Der Auftrag der 2K Dickbeschichtung erfolgt in 2 Schichten. Meine Frage wäre nun ob sich die Nassschichtangaben des Herstellers auf eine Schicht oder die Gesamtschichtdicke beziehen?

    Viele Grüße
     
  2. #2 RMartin, 05.08.2010
    RMartin

    RMartin

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    Immer auf eine Schicht.
    (Aber unbedingt die Verarbeitungsrichtlinien- Hinweise vollständig lesen. Je nach Produkt und Lastfall ist es möglich, dass bslpsw. die erste Schicht nur max. die halbe Schichtdicke der zuvor ausgewiesenen betragen darf.)
     
  3. fumo

    fumo Gast

    habe gerade Antwort vom Hersteller erhalten:

    "die Nassschichtdicke von mind. 5 mm bezieht sich auf die Gesamtdicke der Abdichtung im Lastfall aufstauendes Sickerwasser. "

    Gruß
     
  4. #4 RMartin, 09.08.2010
    RMartin

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    Merkwürdig. Habe ich noch nie gehört, dass bei einem mehrschichtigen Auftrag sich die Nasschichtdicke auf die Gesamtschichtdicke beziehen?! Ist auch unlogisch; die Nasschichtdicke kann ja nur bei einer Schicht (nämlich der aktuellst aufgebrachten,) gemessen werden?!?!
    Nochmal genau auf die Formulierung der Antwort und Deiner Frage achten; nicht, dass Ihr 'aneinander vorbeiredet'...
     
  5. Baucon

    Baucon

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    Hallo,

    nach DIN 18195-6 muss für die Ausführung von KMB Abdichtungen gegen aufstauendes Sickerwasser in 2 Arbeitsgängen erfolgen. Nach dem ersten Arbeitsgang ist eine Verstärkungseinlage einzulegen. Vor dem Auftrag der 2. Abdichtungsschicht muss die erste soweit getrocknet sein, dass sie durch den darauffolgenden Auftrag nicht beschädigt wird. Die Mindesttrockenschichtdicke muss 4 mm betragen (insgesamt also mindestens 2 x 4 = 8mm).

    Die Schichtdickenprüfung erfolgt dann nach DIN 18195-3.
    :winken
     
  6. fumo

    fumo Gast

    mmh. Das finde ich jetzt aber merkwürdig. Habe mal hier den gesamten Emailverkehr:

    Frage:
    Werte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage zu den Schichtdicken von Ö....BD2K. Die Abdichtung meines Kellers muss nach Lastfall „aufstauendes Sickerwasser“ erfolgen, dies bedeutet, dass zwei Schichten aufgetragen werden. Lt. Angaben im Systemprospekt soll die Nassschichtdicke 5mm betragen.

    Meine Frage wäre nun, ob sich die Angabe pro Schicht oder sie sich auf die Gesamtdicke der beiden Schichten bezieht.

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    Antwort
    "Sehr geehrter Herr xxx,

    die Nassschichtdicke von mind. 5 mm bezieht sich auf die Gesamtdicke der Abdichtung im Lastfall aufstauendes Sickerwasser.

    Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen
     
  7. Gast

    Gast Gast

  8. fumo

    fumo Gast

    Für mich steht es nicht eindeutig drin. Insbesondere wenn man auch die Verbrauchsangaben beachtet. Bei LF "aufstauendes Sickerwasser" ist ein Verbrauch von 5,5kg/m^2 angegeben. Bei einer Rohdichte von 1100kg/m^3 komme ich dann auf eine Gesamtschichtdicke von 5mm. Un der Verbrauch wird ja sicherlich für den gesamten Aufbau und nicht nur für eine Schicht angegeben.

    ???????
     
  9. Gast

    Gast Gast

    auf Seite 2 ist das doch genau beschrieben, in 2 lagen aufzubringen mit Gewebeieinlage.
    wobei die 1. Schicht angetrocknet sein sollte.
     
  10. fumo

    fumo Gast

    Hallo,

    ja das ist klar. 2 Schichten und Verstärkungseinlage.

    Es geht mir ja um die Schichtdicken der beiden einzelnen Schichten. Ich (und auch der "Fachmann" der Firma) sagen bei meinem LF: 2.5mm Nassschichtdicke pro Schicht...

    Gruß
     
  11. fumo

    fumo Gast

    Hallo Forumsgemeinde,

    habe nochmals beim Hersteller angefragt und bekam diese Antwort:

    "Sehr geehrter Herr xxx,

    im Lastfall aufstauendes Sickerwasser beträgt die gesamte Nassschichtdicke der Abdichtung mind. 5 mm mit Verstärkungseinlage.
    Nach DIN 18195 Teil 6, Abschnitt 9.1 wird eine Mindesttrockenschichtdicke von 4 mm gefordert, dies entspricht einer Nassschichtdicke von mind. 5 mm bei der Ö.... 2K-Bitumen-Dickbeschichtung."


    Somit ist für mich jetzt die Aussage klar:

    Es werden 2 Schichten von jeweils 2.5mm Nassschichtdicke aufgebracht. Ergibt dann in Summe 5mm Nassschichtdicke und somit 4mm Trockenschichtdicke gesamt.

    Viele Grüße

    Fumo
     
  12. Yilmaz

    Yilmaz

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    2x4 mm ist falsch! Gesamttrockenschichtdicke ist 4 mm bei aufstauendes wasser und nicht 8 mm. Je nach hersteller kann die nassschichtdicke einer lage 2,5 bis 3 mm betragen. Also 2x3 mm nass = ca. 4mm trocken.
     
  13. fumo

    fumo Gast

    Hallo yilmaz,

    danke für die nochmalige Bestätigung. Die user RMartin, Baucon und Werner Haan hatten mich ein wenig verwirrt. Habe jedoch nun die Bestätigung vom Hersteller und von Ihnen.

    Gruß

    Fumo
     
  14. #14 RMartin, 11.08.2010
    RMartin

    RMartin

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    Ja, ich habe mich hier auch nochmal in die Normen sowie in die Verarbeitungsrichtlinien von Dickbeschichtungen unterschiedlicher Hersteller eingelesen.
    Ich konnte nirgends definitv finden, dass sich die besagten 5mm bzw. 4mm auf die Gesamtschichtdicke oder auf die Einzelschichten beziehen. Selbst in der DIN wird der Begriff "Schichtdicke" leider nicht definiert.
    Bin mir aber mittlerweile auch (fast) sicher, dass es die Gesamtschichtdicke ist.
    Das einzig für mich unlogische ist jedoch, dass von einer Naßschichtdicke von 5mm gesprochen wird; die zweite Schicht aber erst nach Trocknen der ersten aufgebracht wird. Somit werde ich niemals eine tatsächliche Naßschichtdicke von 5mm haben...
    Weiter ist halt nicht definiert wie dick die erste Schicht maximal/ minimal aufgebracht werden muss.
    (Hier sollte der Normenausschuß um Verwirrung zu vermeiden mal seine Arbeit ordentlich machen.)
     
  15. fumo

    fumo Gast

    Hallo RMartin,

    finde es auch sehr verwirrend. Man sollte lieber Bezeichnungen wie "Gesamtnassschichtdicke" oder ähnliches wählen.

    Nehme hier aber auch die Hersteller in die Pflicht. In den Verarbeitungsrichtlinien könnte man ja auch die Dicke der einzelnen Schichten angeben. Das würde nicht für so viel Verwirrung sorgen.

    Würde schätzen, dass viele Dickbeschichtungen genau aus diesem Grund falsch ausgeführt werden.

    Aber wir haben es ja nun hier geklärt...

    Ich danke euch nochmals für eure Mitarbeit.

    Thema könnte von mir aus geschlossen werden.

    Gruß

    FUMO
     
  16. Baucon

    Baucon

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    Hallo fumo,

    habe ebenfalls nochmals recherchiert, ich kann Dir, RMartin und Yilmaz voll zustimmen.

    Habe im technischen Merkblatt für eine KMB eines namhaften Herstellers sowie in einem Baulexikon gefunden aus dem hervorgeht, dass es sich bei den 4mm Trocken- bzw. 5mm Nassschichtdicke um die Gesamtschichtdicke handelt.

    Die Angabe in der DIN 18195 ist wie bereits erwähnt verwirrend, da der 2. Auftrag als 2. Abdichtungsschicht bezeichnet wird. Auch die Angaben in verschiedenen Fachbüchern bezogen sich immer wieder auf die KMB-Richtlichlinien und die DIN-Norm, ohne weitere Differenzierung zwischen Einzel- und Gesamtschichtdicke.

    Deine Frage dürfte hiermit einvernehmlich geklärt sein.

    :winken
     
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