Seit wann gilt die aktuelle DIN18195

Diskutiere Seit wann gilt die aktuelle DIN18195 im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, privater Bauherr hat undichten Keller und streitet sich mit Gutacher und Kellerabdichtungshersteller über fachgerechte...

  1. #1 Volki71, 05.08.2010
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    Hallo zusammen,

    privater Bauherr hat undichten Keller und streitet sich mit Gutacher und Kellerabdichtungshersteller über fachgerechte Ausführung (abgerissene Hohlkehle um ca.0,5mm).

    Habe gerade dazu bei Wikipedia folgendes gefunden:
    http://de.wikipedia.org/wiki/DIN_18195

    Drückendes Wasser (Gilt dann, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 cm von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist, Art der Abdichtung nach Teil 6)
    Hier sind nur noch bahnenförmige Abdichtungen zulässig. Eine Dickbeschichtung gegen drückendes Wasser entspricht nicht der aktuellen Ausgabe der DIN 18195. Hier darf je nach Eindringtiefe, nur ein oder zwei aufeinanderliegende Bitumenschweißbahnen oder alternativ Kunststoffbahnen verwendet werden.


    Seit wann ist die aktuelle DIN 18195 gültig?

    Gruß Volker
     
  2. Yilmaz

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  3. #3 JamesTKirk, 06.08.2010
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Hmm, generell stimmt die Angabe von Yilmaz bis auf folgende Ausnahmen:

    Teil 2: 2009-04
    Teil 7: 2009-07
    Teil 8: 2004-03
    Teil 9: 2010-05
    Teil 10: 2004-03

    Einfach beim Beuth-Verlag schauen, da werden immer die aktuellen Normen-Ausgaben angezeigt.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 06.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Und warum hat der private Bauherr keinen eigenen Sachverständigen???
     
  5. R.B.

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    Bei Normen immer darauf achten ob´s Übergangsfristen gibt, ab wann die Vorgängerversion zurückgezogen wird (wurde) usw.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Volki71, 22.02.2011
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    Hallo zusammen,

    erstmal Danke für die Hilfe, hier ein kurzer Zwischenstand:
    Mein Sachverständiger, den ich natürlich schon hatte, konnte Materialmängel durch falsche Verarbeitung (Material zu dick (>15mm) aufgebracht) nachweisen.
    Der andere (ich nenne ihn lieber nicht Gutachter) schreibt weiterhin über verschobene Wände ohne einen statischen Nachweis (36er Mauerecke), verschobene Steine oder Risse im Putz aufzeigen zu können.
    Im Herbst hat dann der Kellerabdichtungshersteller unabhängig von seinem "Gutachter" erstmal provisorisch (wegen starker Niederschläge) abgedichtet, so dass kein Wasser mehr eindringt und wird hoffentlich bei höheren Temperaturen die vertraglich vereinbarte Abdichtung aufbringen.

    Jetzt noch eine weitere Frage an die Experten hier: Nimmt der restliche Teil der Dickbeschichtung auf der freigelegten Wand durch den anhaltenden Frost schaden?
    Wenn ja, wie kann man das feststellen oder messen?

    Erstmal Danke und ich werde euch weiter berichten.

    Danke Volker
     
  7. #7 Carden. Mark, 22.02.2011
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    Ausgetrocknete KMB ist frostbeständig.
    Was zum Problem führen kann ist, wenn die Abdichtungsgrund patsch Nass sein sollte. Aber auf so etwas bringt man wiederum keine KMB auf.
     
  8. #8 Volki71, 22.02.2011
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    Darum hat mein Kellerabdichtungshersteller auch hoffentlich nur provisorisch abgedichtet. Ich und mein Gutachter gehen jedenfalls davon aus, dass das derzeitige Flickwerk nochmal gemacht wird. Es wird auf jeden Fall noch eine Abnahme geben, bevor wieder verfüllt wird.
     
  9. #9 Volki71, 08.01.2013
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    Hallo Bauexperten,

    ich brauche wieder eure Hilfe, wir sind gerade in der Beweisaufnahme, es geht also munter weiter...

    Was steht zum Thema Rissdickenüberbrückung (in mm) nach DIN 18195-6 im Untersuchungsbericht BB6/7107-00 nach TÜV-Standard QSAA MUC-KSP-A 056. Unter Google, Yahoo usw. finde ich nichts.

    In diesem Untersuchungsbericht oder TÜV-Standard muss es eine Angabe zur Rissüberbrückung geben.

    Die gegnerische Partei ist der Meinung, dass sich meine Kellerwände nach innen verschoben haben, weil das Wände so machen, wenn der Abdichter ein anderer ist als der Maurer. 1mm zählt da nicht.

    Danke und Grüße Volker
     
  10. #10 wasweissich, 08.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das sagt doch schon alles .....

    und wenn das nachweislich ist , was gibts da noch zu diskutieren ?
     
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