WFA lehnt finanzierung ab weil Grundstück zu teuer?

Diskutiere WFA lehnt finanzierung ab weil Grundstück zu teuer? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Wir möchten gerne hier in Bergisch Gladbach bauen, das Grundstück hat meine Frau von ihren Eltern vererbt bekommen, der Wert...

  1. #1 TheRedawk, 07.08.2010
    TheRedawk

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    Hallo zusammen,

    Wir möchten gerne hier in Bergisch Gladbach bauen, das Grundstück hat meine Frau von ihren Eltern vererbt bekommen, der Wert wird mit ca. 200.000€ angegeben, wir haben dafür nix bezahlt :-)
    Wir möchten jetzt ein Haus darauf bauen das uns voraussichtlich inkl. Nebenkosten 243000€ kosten wir. Das Haus ansich wird hierbei mit 200000€ berechnet.
    Jetzt haben wir mit 2 Finanzierern gesprochen, der einer sagte uns das bei unserem Beispiel die WFA keine föderung zulässt, da unser Grundstück inkl. Haus viel zu hoch liegen würde.
    Der andere Finanzierer sagt uns, dies wäre kein Problem
    Auf der Webseite der WFA habe ich leider nix gefunden das mich hier weiter bringen würde, weiß jemand von euch etwas? :think
     
  2. #2 Baufuchs, 07.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Übel...

    Auszug aus den WFB-Bestimmungen:

    Erklärung:

    Jede Bewilligungsbehörde (i.d.R. ansässig bei der Kreisverwaltung) legt für ihren Bereich fest, welche Gesamtkosten angemessen sind. Zu den Gesamtkosten gehören das Grundstück, die Baukosten des Gebäudes und sämtliche Nebenkosten. Ein, wie in Ihrem Fall geschenktes Grundstück, wird dabei mit dem Bodenrichtwert lt. Richtwertkarte berücksichtigt.

    Das kann (wie wohl auch in in Ihrem Fall) dazu führen, dass die angemessenen Gesamtkosten damit überschritten werden. Dabei ist es unerheblich, dass sie das Grundstück nicht bezahlen müssen.

    Hintergrund:
    Bauherren mit geschenktem Grundstück könnten sonst eine "Luxus-Hütte" auf einem geschenkten (teuren) Grundstück bauen, da sie ja die "angemessenen Gesamtkosten" nur für Haus und Nebenkosten aufwenden müssten.

    Den Finanzierer, der Ihnen gesagt hat "kein Problem" sollten sie vergessen, der ist offensichtlich ahnungslos.

    Klarheit bekommen Sie bei einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Kreis. Schildern Sie Ihren Fall und fragen Sie nach Lösungsmöglichkeiten.
     
  3. #3 Eumeltier, 07.08.2010
    Eumeltier

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    Aber das ist doch Kokolores. Hier aufm Dorf kostet Bauland < 5 EUR / qm. Da kann sich dann ja jeder eine "Luxus-Hütte" hinstellen, weil das Land nix kostet.

    Gruß,
    Martin
     
  4. #4 Baufuchs, 07.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist kein Kokolores, ist die offizielle Begründung.


    Wenn alle Grundstücke im Bereich einer Bewilligungsbehörde so billig sind, dann werden auch die angemessenen Gesamtkosten runtergesetzt. Ist dann also auch nix mit Luxus Hütte.
     
  5. #5 Eumeltier, 07.08.2010
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    Wie groß ist denn so ein Bereich einer Bewilligungsbehörde?

    Hier innerhalb eines Landkreises können leicht Preise von 3 bis über 100 Euro den qm zustandekommen, je nachdem wo.
     
  6. #6 Baufuchs, 07.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Auszug "angemessene Gesamtkosten" stammt aus der Wohnbauförderungsbestimmungen NRW (Bundesland des Fragestellers).

    Ob in Brandenburg gleiche WFB Bestimmungen gelten? Keine Ahnung.
     
  7. #7 Eumeltier, 07.08.2010
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    Eumeltier

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    Brandenburg ist mir doch Wurst, es geht doch rein ums Prinzip dieser Feststellung.

    Für ganz NRW gilt das? In NRW mag wohl das Preisniveau für Bauland höher sein als in Brandenburg, aber auch innerhalb NRW wird es doch bestimmt abhänging vom Ort erhebliche Unterschiede im Preis geben.
    Von daher ist diese Regelung doch schon fraglich.

    Gruß,
    Martin
     
  8. #8 wasweissich, 07.08.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lesen , verstehen und sich dann vielleich garnicht mehr aufregen ??
     
  9. #9 Gromit1976, 11.08.2010
    Gromit1976

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    wir sind gerade im Thema...

    ..und können daher wohl etwas dazu beisteuern. Wir möchten in Lohmar bauen. Das ist ja nicht so weit entfernt und daher vielleicht ein Anhaltspunkt. Unser Bearbeiter hat uns erzählt, dass bei einem Gesamtvolumen (Also Grundstück, Haus und ALLE Baunebenkosten) von 360.000,-€ die Schmerzgrenze erreicht ist. Darunter muss man bleiben, wenn man die Förderung bekommen möchte...
     
  10. #10 Baufuchs, 11.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lohmar = Rhein-Sieg-Kreis
    Bergisch Gladbach = Rheinisch-Bergischer-Kreis (Bauort Fragesteller)

    Da es 2 verschiedene Kreise sind, gibts auch unterschiedliche Obergrenzen.

    Fazit: Beim zutreffenden Kreis nachfragen
     
  11. #11 Gromit1976, 11.08.2010
    Gromit1976

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    O.k.

    ..zwei verschiedene Kreise. Das könnte dann natürlich unterschiedlich gehandhabt werden. Weiß nicht, ob das dann vielleicht auch verschieden ist, aber wir haben gerade die Nachricht ( aus dem Rhein-Sieg-Kreis) bekommen, dass der Topf mit den Geldern für 2010 schon leer ist....Finde ich dafür, dass es ja gerade erst Anfang August ist, auch schon sehr enttäuschend!
     
  12. #12 Baufuchs, 11.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auch das ist unterschiedlich.

    § 6 WFNG NRW:
    (4) Das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium weist den Bewilligungsbehörden die Förderkontingente zu und bewirtschaftet diese nach Maßgabe der festgelegten regionalen und fachlichen Schwerpunkte.

    Bewilligungsbehörden = Kreisverwaltungen
     
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