Schlechtwettertage

Diskutiere Schlechtwettertage im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ich liege im Moment im Clinch mit meinem Bauleiter, weil er nicht die Kosten für die Entfeuchtungs- und Heizgeräte übernehmen...

  1. Berndi

    Berndi

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    Hallo Experten,

    ich liege im Moment im Clinch mit meinem Bauleiter, weil er nicht die Kosten für die Entfeuchtungs- und Heizgeräte übernehmen will um den Putz und Estrich so zu trocknen, dass der vertraglich festgestellte Einzugstermin eingehalten werden kann.

    Er beruft sich auf Schlechtwettertage, die ein Austrocknen des Baus ohne Hilfsmittel unmöglich machen und weist darauf hin, dass dies Vertragsverlängernd wirkt.

    Hat er recht ?

    Ich hatte bis dato die Auffassung, dass Schlechtwettertag ausschließlich einfluss auf die Rohbauphase haben.

    Kann mir da jemand die ein oder andere Quelle nennen, wo ich mehr Informationen beziehen kann, oder mir die Info sogar direkt geben ?

    Wer spricht Schlechtwettertage aus ?
    Wo erfahre ich für meine Region, wann ein Schlechtwettertag war ?

    Gruß,
    Berndi
     
  2. #2 Gast360547, 30.08.2004
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    hmm

    Moin,
    er meint wohl die Tage mit schlechtem Wetter.

    Wann ein vom Arbeitsamt anerkannter Schlechtwerttertag vorliegt, erfahren Sie eben dort.

    Aber auch bei Regen kann gelüftet werden :)

    Grüße
    stefan ibold
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Soweit ich weiß, gibt es den klar definierten Schlechtwettertag nicht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, hängt von der Art der Arbeiten und den Schutzvorkehrungen auf der Baustelle ab.

    Drittes Sozialgesetzbuch, § 211:

    Zwingende Witterungsgründe im Sinne von Satz 1 Nr. 1 liegen nur vor, wenn atmosphärische Einwirkungen (insbesondere Regen, Schnee, Frost) oder deren Folgewirkungen so stark oder so nachhaltig sind, daß trotz einfacher Schutzvorkehrungen (insbesondere Tragen von Schutzkleidung, Abdichten der Fenster- und Türöffnungen, Abdecken von Baumaterialien und Baugeräten), die Fortführung der Bauarbeiten technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann. Der Arbeitsausfall ist nicht ausschließlich durch zwingende Witterungsgründe verursacht, wenn er durch Beachtung der besonderen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an witterungsabhängige Arbeitsplätze auf Baustellen vermieden werden kann.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/

    Noch mehr Lesestoff:

    http://www.arbeitsagentur.de/conten...Merkbl4b_Winterbaufoerderung_Arbeitnehmer.pdf

    siehe auch § 6 VOB/B (zu höhere Gewalt und einzurechnende Witterungsbedingungen):

    http://www.archifee.de/vob2002/index.html
     
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