öbuvSV Haftung

Diskutiere öbuvSV Haftung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, in zwei Wochen ist Baubeginn... Wir bauen mit Bauträger, wollen den Bau aber extern überwachen lassen. Erst hatte...

  1. #1 Schupp Di Wupp, 09.08.2010
    Schupp Di Wupp

    Schupp Di Wupp Gast

    Hallo liebe Experten,

    in zwei Wochen ist Baubeginn...

    Wir bauen mit Bauträger, wollen den Bau aber extern überwachen lassen.

    Erst hatte ich einen Architekten vom Bauherrenschutzbund ausgesucht.
    Hier habe ich aber öfter gelesen, dass diese Herren nur zu einem geringen Teil haften.

    Jetzt habe ich Kontakt zu einem öbuvSV im Bereich Beton- und Stahlbetonbau gefunden.
    Der Mann ist Tragwerksplaner. Er hat angeboten unsere gesamte Rohbauphase zu überwachen (nur Bodenplatte wollte er nicht).

    Dazu habe ich noch ein paar Fragen:
    1. Wie hoch haften denn solche Sachverständige denn?
    2. Ist es sinvoll einen Tragwerksplaner zur Bauüberwachung des gesamten Rohbaus einzusetzen? Hat der denn auch Ahnung, wie korrekt gemauert wird bzw. wie Fenster eingebaut werden? Oder muss ich mir hierzu nochmal einen zusätzlichen Sachverständigen nehmen?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Was meinst Du mit "wie hoch"? Eine Summe x in Euro?
    Dann sollte das doch eine Frage seiner Haftpflichtversicherung sein.

    Gute Frage. Es gibt solche und solche (SV). Üblicherweise haben die einen Schwerpunkt für ihre Tätigkeit. Es soll aber auch Fachleute geben die nicht nur ihren eigenen Fachbereich kennen. Das Universalgenie ist aber noch nicht geboren.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Die alte Problemfrage.
    Ein Sparten-SV sollte in seinem Fachgebiet super sattelfest sein, ist aber in allen anderen Fachbereichen eher hilf- bis ahnungslos.
    Ein Universalgenie/-diletant (Insider-Witz), also z.B. Architekt oder BauIng mit Fachwissen in den Bereichen Ausführungsplanung und Bauleitung beherrscht zwar viele Gewerke, die aber zwangsweise nicht mit der Wissenstiefe eines Sparten-SV.
    Und SV-Gemeinschaften sind leider die absolute Ausnahme.

    DIE Lösung gibts da nicht. Muss der Bauherr selbst entscheiden.
     
  4. sepp

    sepp

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    hausrecht geklärt?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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  6. PeMu

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    Da ist bei ihnen noch einiges unklar in Bezug auf Gewerke, Tätigkeiten, Begriffe und Abläufe. (Fenster = Rohbau?)
    -> Mal ne Beratung was überhaupt so abgeht, wer womit beteiligt ist oder auch nicht.

    Interessanter Aspekt: Warum will der nix mit der Bopla zu tun haben?
     
  7. #7 Bulla2000, 30.08.2010
    Bulla2000

    Bulla2000 Gast

    Wo kann man denn lesen, dass ein Gutachter der beiden Vereine nur beschränkt haftet? In der Satzung steht das nicht.
     
  8. #8 Baufuchs, 30.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann man in den AGB´s lesen.

    Urteil dazu gibts auch: OLG München , Urt. v. 16.05.2000 - 13 U 4315/99

    Da hatte ein Bauherr geklagt, weil Mängel übersehen wurden. Bauherr glaubte, der Haftungsausschluss in den AGB´s sei unwirksam.


    Auszug:

    "Das Gericht meint aber, der Haftungsausschluss halte auch einer Prüfung als AGB stand. Da bei dem geschuldeten Leistungsumfang – stichprobenartige Mängelerfassung - von einem beschränkten Haftungsrisiko auszugehen sei, könne der Haftungsausschluß nicht als unangemessen angesehen werden."
     
  9. Bruno

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    Vorsicht mit diesem Urteil. Es wurde vom BGH aufgehoben.

    VII ZR 475/00

    Leitsatz:

    "Wer eine auch nur stichprobenartige Kontrolle des Bauvorhabens und die gutachterliche Erfassung von Mängel übernimmt, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung für "Schadenersatzforderung jedweder Art infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel" nicht wirksam vollständig ausschließen."

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...8b8da6bba396a85c589140ed&nr=20862&pos=0&anz=1
     
  10. H.PF

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    Doch, will er... Aber er will nicht nur die Bodenplatte beaufsichtigen, das ist ihm zu wenig...
     
  11. #11 Carden. Mark, 31.08.2010
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    nicht NUR

    aha
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Auf die Idee wäre ich nicht gekommen.

    Würde ich auch ablehnen.
     
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