Wsvo 95

Diskutiere Wsvo 95 im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo -- habe ein Problem mit dem Bauträger . Vertragsabschluss Mitte 2001 , Baubeginn Ende 2001 . Wärmeschutzberechnung mit...

  1. Michie

    Michie Gast

    Hallo --
    habe ein Problem mit dem Bauträger .
    Vertragsabschluss Mitte 2001 , Baubeginn Ende 2001 .
    Wärmeschutzberechnung mit Wärmebedarfsausweis §12 .

    In der Wsvo gibt es die Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten für einzelne Bauteile
    mit Kw , Km , Kd und kg .
    In der Berechnung hält er sich auch an diese k-Werte . Lediglich bei der Fundamentenplatte rechnet er mit einem Kg-Wert von 0,578 , gleicht dieses aber in der Bilanz dann wieder durch andere Bauteile aus .
    Meine Frage also :
    Wie verbindlich ist der Kd-Wert von 0.35 für Wand gegen das Erdreich ?
    Ist in der WSVO 95 so ein Bauteil überhaupt zulässig ?
    Als untergeordnete Wärmebrücke ist das bei einer Fläche von ca. 20m² doch wohl nicht zu bezeichnen ?

    Vielen Dank für Eure Meinungen bereits jetzt .

    Gruss Michie .
     
  2. #2 PeMu, 01.09.2004
    Zuletzt bearbeitet: 01.09.2004
    PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    In der Wsvo gibt es die Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten für einzelne Bauteile
    mit Kw , Km , Kd und kg .
    In der Berechnung hält er sich auch an diese k-Werte . Lediglich bei der Fundamentenplatte rechnet er mit einem Kg-Wert von 0,578 , gleicht dieses aber in der Bilanz dann wieder durch andere Bauteile aus .
    ------------------------------------

    Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe:
    Nix Meinung, mal genau lesen: entweder vereinfachtes Bauteilverfahren, dann die Einzelwerte einhalten oder genaueres Verfahren und dann Bilanz ziehen.
    Grenzen gegen groben Unfug bilden die einzuhaltenden Mindestwerte für einzelne Bauteile nach DIN 4108 (Bodenplatte beheizte Aufenthaltsräume U=k<0,93W/m²K). Die sind aber schon grausam hoch.
     
  3. Michie

    Michie Gast

    Hallo ,

    danke PeMu -- vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt , vielleicht unterliege ich einem Denkfehler .
    Es wird schon eine detaillierte Berechnung aufgestellt -- die Berechnung des Jahres-Transmissionswärmebedarfs, Jahres-Heizwärmebedarfs werden vorgelegt .
    Alle zuvor berechneten K-Werte erfüllen ja auch die Anforderungen --- für einzelne Bauteile -- lediglich die Fundamentenplatte liegt mit 0.578 deutlich über 0.35 .

    Nochmal , bitte , ist das für der Berechnung des Jahres-Heizwärmebedarfs so zulässig ???



    Danke , Michie .
     
  4. #4 bauhexe, 01.09.2004
    bauhexe

    bauhexe

    Dabei seit:
    17.02.2003
    Beiträge:
    1.188
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Bauingenieurin
    Ort:
    unterm Weißwurschtäquator
    Benutzertitelzusatz:
    high tech heXenhäuser
    Im Bilanzverfahren ist es zulässig, solange der Nachweis erfüllt wird.
    Mal abgesehen davon, daß hier der zulässige Wert nach dem Bauteilverfahren (vereinfachtes Verfahren) überschritten wird, ist es manchmal nutzungsabhängig sinnvoll, die Prioritäten nicht in der Bodenplatte zu setzen, da diese sowieso mit dem Faktor 0,5 gemindert wird und statt dessen andere Bereiche mehr zu dämmen, die entsprechend der Nutzung und Lage im Gebäude auch mehr beheizt werden oder höhere Verluste durch deren Lage hervorrufen.
     
  5. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Zur WSVO ist schon alles gesagt worden.

    Stutzig macht mich allerdings ihr Hinweis auf die Wärmebrücke. Wenn´s denn eine ist und es dadurch zu Kondensatausfall kommen sollte, dann wäre das je nach Nutzung und Ausmaß der auftretenden Feuchtigkeit ein Mangel.
     
Thema: Wsvo 95
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. k-wert wsvo 95