Baufirma die Erschließungen durchgeführt hat zwingend Vorgeschrieben!?

Diskutiere Baufirma die Erschließungen durchgeführt hat zwingend Vorgeschrieben!? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Folgende Thematik: Wir können ein Baugrundstück erwerben. Dieses Baugrundstück wird von privat veräußert. Der Besitzer hatte...

  1. #1 profesor, 11.08.2010
    profesor

    profesor Gast

    Hallo zusammen!

    Folgende Thematik:

    Wir können ein Baugrundstück erwerben. Dieses Baugrundstück wird von privat veräußert. Der Besitzer hatte ein 2500m/2 großes Areal erschließen lassen, was in mehrere Grundstücke aufgeteilt wurde.
    Dazu hatte er sich ein Bauunternehmen als Partner gesucht, der diese Erschließungsarbeiten durchgeführt hat.

    Wir als Käufer müssen dann die vorgestreckten Erschließungskosten + Grundstückskaufpreis an die Eigentümer entrichten.

    Der Besitzer des Grundstückes hatte die Aufgaben zum Erstellen der Verträge an einen Immobilienmakler übertragen, dieser fungiert als eine Art "Mittelsmann", der unsere Interessen und die der Besitzer auf einen Nenner bringt.

    So, nun wurde uns seitens des Immobilienmaklers vorgeschrieben, zwingend mit dem Bauunternehmen das Haus bauen zu lassen, der die Erschließungsarbeiten des Baugebietes durchgeführt hat!

    Dieses Bauunternehmen ist aber im direkten Vergleich ca. 15.000€ teurer wie ein Konkurrent! :irre

    Ich denke, hier möchte der Immobilienmakler eine fette Provision seitens der Baufirma kassieren.

    Die Grundstückseigentümer meinen wir wären nicht an eine Baufirma gebunden, bestätigen dies aber nicht zu 100%. :(

    Nun zur Frage:
    Im Kaufvertrag des Baugrundstückes steht keine Bindung an eine Baufirma. Kann der Besitzer bzw. der Immobilienmakler die Baufirma vorschreiben? Ist das so üblich, das die Baufirma die bauten auch ausführen darf, die die Erschließungsarbeiten durchgeführt hat?

    Gruß
    Peter
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö - ist nicht üblich. Und zu Dingen, die nicht im Kaufvertrag stehen, kann man Sie i.A. auch nicht zwingen.
    Aber genaues sagt Ihnen hierzu der RA, der für Sie den Kaufvertrag prüft.

    Denn wer glaubt, dass der Makler Ihre Interessen vertritt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
    Sorry - ist aber nun mal so.
     
  3. #3 Thomas B, 11.08.2010
    Thomas B

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    Wieso ist der Immobiliendealer hier weisungsbefugt???? Das hört sich nach hanebüchenem Blödsinn an...wenn im Vertrag nichst drinsteht und es auch keine andere Abrede gibt, sehe ich hier weder einen Grund, noch eine Veranlassung den "Vorschreibungen" des Immofritrzen Folge leisten zu müssen....das wäre ja noch kurioser.

    Auch ist eine Tiefbaufirma (diese machen i.d.R. Erschließungen) nicht unbedingt und immer der Richtige Partner für das Über....äh...Oberirdische.

    Grüße

    Thomas

    PS: Im Zweifelsfall den Vertrag mal auf herz u. Nierchen vom RA prüfen lassen. Vorerst würde mir in dieser Situation jedoch eine schlüssige Antwort seitens des Immodealers genügen, in der er mir erklärt wie er denn darauf kommt, daß ich das so machen müsse.....
     
  4. #4 Manfred Abt, 11.08.2010
    Manfred Abt

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    ich mag sie, diese Architekten, mit ihrer bescheidenen Zurückhaltung
    O.K., zugegeben ich bin auch sehr tolerant.
     
  5. #5 Thomas B, 11.08.2010
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    ...ach Manni...etwas Wortwitz muß doch statthaft sein.....
     
  6. #6 Manfred Abt, 11.08.2010
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    Hallo Thomas, hat mir ja auch Spaß gemacht.

    Zum eigentlichen Thema volle Zustimmung zu Thomas und Ralf.

    Wesentlich scheint, das der profesor bei weiterem Interesse durch geschicktes Verhalten sicherstellt, dass diese Bindung nicht doch noch in den Vertrag reinrutscht und dass andererseits auch die anderen Aspekte des Vertrages seinen Interessen entsprechen.
     
  7. #7 profesor, 13.08.2010
    profesor

    profesor Gast

    Neuester Stand: Immo-Makler und Baufirma beharren darauf das mit der Baufirma gebaut werden muss.

    Da, die Baufirma den Zuschlag zur Erschließung des Baugebietes bekommen hat, der Besitzer der "noch" freien Grundstücke ebenfalls nochmal ein Häuschen mit der Baufirma bauen will, die Baufirma ihm höchstwahrscheinlich einen "Freundschaftspreis" macht, die Bedingung hierfür natürlich die Vergabe aller Bauaufträge auf diesem Baugebiet ist, haben wir aufgrund von dieser einnehmenden Weise dankend die Verhandlungen abgebrochen!

    :not_w1:
     
  8. #8 Thomas B, 13.08.2010
    Thomas B

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    Ja...komisch...ich beharre auch immer darauf, daß alle Bauherren nur mit mir bauen dürfen....warum halten die sich einfach nicht daran???

    Wenn der Grundstücksbesitzer dies zur Bedingung machen würde und für den Fall, daß man dies nicht tut eben auch nicht verkauft...tja...dann wäre das eben so.

    Aber wie kann der Makler und/ oder die baufirma hierauf bestehen???? Womit begründen die diesen "Anspruch"?

    mit dem BU wegen des Bauauftrages oder dem Noch-Besitzer????

    Thomas
     
  9. #9 profesor, 14.08.2010
    profesor

    profesor Gast

    Zitat Begründung: "Die Baufirma hat große Summen in die Erschließung des Baugebietes investiert, vorherige Investoren waren nicht in der Lage dies zu erbringen. Das wirtschaftliche Risiko lag allein auf dieser Baufirma. Dadurch ist es Verständlich und allgemein Üblich das alle Bauten mit dieser Baufirma durchgeführt werden"!

    :irre :irre
     
  10. lulu66

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    Komisches Bauunternehmen, das die Erschliessung von Privateigentum auf die eigene Kappe macht...

    @Thomas B: Der Anspruch begründet sich in dem Willen und der Macht des Verkäufers. Kein Notartermin ohne vorherigen Vertrag mit dem BU (natürlich mitt Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird).
     
  11. #11 Thomas B, 14.08.2010
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    Kommt diese "Begründung" jetzt vom Verkäufer der Grundstücke oder vom Makler? Besteht der Verkäufer auf diese Konstellation?

    Das mit den "großen Summen für die Erschließung" verstehe ich nicht, denn
    diese werden ja vom Käufer letztendlich bezahlt.....

    Grüße

    Thomas
     
  12. #12 Fritz531, 14.08.2010
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    bei diesem Konstrukt handelt es sich meiner Meinung nach um einen sogenannten Koppelvertrag. Diese Verträge sind nicht zulässig. > RA fragen.
     
  13. #13 MoRüBe, 14.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Na ja...

    ... es ist nicht ungewöhnlich, daß Baugrundstücke mit Baubindung verkauft werden. Dann soll man das aber offen sagen und nicht solche Fiesematenten machen. denn eines ist dabei klar: Grunderwerbsteuer auf alles.

    Und um den möglichen Käufer etwas vorzugaukeln, eiert man da rum.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2010
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    Au mann - wenn mann keine Ahnung hat, .......................

    Koppelgeschäfte sind nur und überhaupt und ausschliesslich für Architekten verboten!!!
     
  15. #15 wasweissich, 14.08.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    auch für zertifizierte ?? (man könnte ja eine koppelgeschäftzertifizierungsgesellschaft .............)
     
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