Schlüsselfertiges Bauen zu Festpreis - Jetzt Mehrkosten für Weiße Wanne

Diskutiere Schlüsselfertiges Bauen zu Festpreis - Jetzt Mehrkosten für Weiße Wanne im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, ich habe heute viel in diesem Forum gestöbert, habe aber leider nichts gefunden, was auf meinen Fall direkt anwendbar wäre....

  1. #1 Chrisbaut, 11.08.2010
    Chrisbaut

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    Hallo Bauexperten,

    ich habe heute viel in diesem Forum gestöbert, habe aber leider nichts gefunden, was auf meinen Fall direkt anwendbar wäre. Im Grunde brauche ich einen Ratschlag um meine rechtliche Situation besser einschätzen zu können.

    Die Ausgangssituation

    Ich habe bei einem Architekten ein Grundstück mit allen dazugehörigen Architektenleistungen etc erworben. Der Architekt handelt hierbei in eigenem Auftrag. Die Erstellung des Gewerks hingegen (Reihenmittelhaus) wird von einer Baufirma getätigt, die wiederum im eigenen Namen handelt und das Gewerk auf Grundlage der Architektenleistung und einem Werkvertrag, der ebenfalls aus der Feder unseres Architekten stammt erstellt.

    Das Problem

    Im Werksvertag steht bei Bauweise Stein auf Stein und Erstellung eines Nutzkellers. Falls weitere Angaben benötigt werden bitte melden.

    Jetzt hat der Bau letzt Woche begonnen und es kam direkt nach einem Tag zum Baustopp.

    Grund: Die Grube für den Keller ist voll Grundwasser gelaufen.

    Konsequenz: Unser Bauunternehmer hat mich angerufen und sagte es tut Ihm leid, aber der Keller kann so nicht gebaut werden. Es müsste eine Weiße wanne gebaut werden die ca 20t € kostet. Mehrkosten wären dann selbstredend von uns zu tragen.

    Meine Einschätzung

    Ich bin den Kaufvertrag unter der Vorraussetzung eingegangen dass es sich dabei um eine Festpreiszusagen handelt, die auch beglaubigt ist. Es wurde immer wieder betont, dass Mehrkosten ausschließlich durch Sonderwünsche entstehen können. Mit keinem Wort wurde auf Mehrkosten durch irgendwelche Risiken hingewiesen. In dem Kaufvertrag, den ich über das Grundstück abgeschlossen habe steht z.B. das der Architekt die Vorraussetzungen ermitteln muss, die zur Planung und Durchführung der Bauaufgabe nötig sind ermitteln muss. Ich denke doch das die aktuelle Gegebenheit darunter fällt!

    Stand der DInge

    In kürze habe ich eine Gespröäch mit unserem Architekten, der die Dinge momentan erstmal für sich auswerten muss, ohne das er mir einen Hinweis auf die weitere Vorgehensweise mitgeteilt hat.
    Das werde ich dann in dem Gespräch erfahren.


    Meine Frage

    Es ist ja Fakt, dass eine Weiße Wanne her muss, wenn ich später nicht Kniehoch im Wasser treiben will. Es stellt sich mir nur die Frage ob ich die Mehrkosten dafür jetzt tragen muss, da ich den Fehler ganz klar in der Archtektenleistung sehe, der die PLanung nicht richtig ausgeführt hat.

    Ich kann doch keine Keller Stein auf Stzein anbieten und dann hinterher sagen...ups geht aber gar nicht!

    Aber das ist nur meine unprofessionelle Meinung. Ich wäre allen Lesern dieses Artikels sehr verbunden, die mir mit eigens gemachter Erfahrung oder einem guten Fachwissen meine Rechtliche Situation erklären könnten und was für Möglichkeiten ich habe vielleicht eine Kostenübernahme durch meinen Architekten zu erwirken.

    Solltet Ihr noch weitere Informationen brauchen um mir bei meinem Problem helfen zu können, Versuche Ich diese schnellstmöglich zu liefern.

    Danke und Ich freue mich auf Eure Hinweise, Kommentare und Ratschläge.

    Der Chris, der grad baut.
     
  2. Gast

    Gast Gast

    hallo Cris,
    kenne Hilden vom Baugrund ziemlich gut da ich dort schon einiges, auch mit Keller gebaut hatte.
    frage mich blos wie bei dem Kiesboden die Baugrube vollaufen kann, ist mir dort noch nie vorgekommen.
    würde ich mal nachfragen ob das nicht am Regen oder einem kaputten Kanal oder Wasserrohr in der nähe liegen könnte
    Nachtrag:
    hatte vor Jahren direkt am Elbsee gebaut da war nichts mit Wasser in der Grube
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Den kann letztendlich nur ein RA in Kenntnis aller Unterlagen geben.

    Damit dürfte für das FiA shcon mal Grunderwerbssteuer auf Haus und Grundstück fällig werden, da die beiden Geschäfte in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

    Soll die Weisse Wanne wirklich 20k€ mehr kosten. :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
    Oder sind die 20 k€ die Kosten der Wanne, von der die Kosten für den Stein-auf-Stein-Keller abzuziehen wären?

    So - nu wirds spannend.
    1) Könnte sich aus dem Architektenvertrag, nach dem er ja Ihr Sachwalter sein muss, ein Beratungfehler ergeben, weil der Architekt nicht vorher zu einem Bodengutachten geraten hat.
    2) Ob sich daraus eine Haftung ergibt -> RA
    3) Sollte sich eine Haftung daraus ergeben, haftet der Architekt nicht!!!! für die X.000 € evtl. Mehrkosten der WW gegenüber dem MW-Keller, sondern nur für deren Folgekosten.
    Also Zinsen der Finanzierung, evtl. Baustillstand bis zur Klärung der Finanzierung usw. Vielleicht auch (so weit nachweisbar) für Wucherpreise des BU
    Denn bei einem rechtzeitig ausgeführten Bodengutachen hätte sich an den Kosten an sich ja nicht viel bis gar nichts geändert.
    Nur der Schock wäre eher gekommen.
     
  4. #4 Thomas B, 11.08.2010
    Thomas B

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    Hallöchen....mal wieder WW......und völlig überracshend...naja...

    Grundsätzlich trägt der bauherr das "Baugrundrisiko". Schließlich kann der BU ja nicht mit seinen Röntgenaugen sehen, was sich 2,50 m unter der Grasnarbe abspielt. Um hier dieses Risiko zu minimieren bzw. Klarheit zu bekommen erstellt man -wenn man es richtig machht- ein baugrundgutachten. Da stehen viele verwirrende zahlen drin, aber auch Aussagen über die Tragfähigkeit des Bodens, den grundwasserstand o. Bemessungswasserstand und eine Abdichtungsempfehlung (das nur so in Kurzform; ansonsten "Suchfunktion" bemühen).

    Der A. hat so etwas in der Regel nicht zu veranlassen, hätte Euch aber über die Notwednigkeit einer BG-Untersuchung informieren müssen. Und das alleine schon deswegen, da er diese als Planungsgrundlage benötigt hätte....

    Und nun will der BU also 20.000 EUR an mehrkosten haben....so..so...nun weiß ich ja nicht wie unglaublich groß Euer Keller ist, aber diese zahl ist mal ein Wort. Garndios! Es ist aus meiner Erfahrung fraglich ob überhaupt Mehrkosten entstehen. Kann sein, muß nicht. WW bedeutet natürlich mehr Beton, mehr Stahl (=Mehrkosten), bedeutet aber eben auch keine Steine, keine Außenabdichtung, kein Verputz an den entsprechenden Wänden (=Minderkosten). Mag natürlich schon sein, daß bei einer Kalkulation herauskommt, daß Mehrkosten anfallen....aber 20.000 EUR...mein lieber Herr Gesangsversein....da will Euch aber wirklich Jemand das Fell über die Öhrchen schlupfen lassen......

    Wie ist denn die Vertragskonstellation? Macht der BU nur den Rohbau oder handelt es sich um einen Festpreis für ein Stück haus?

    Grüße

    Thomas
     
  5. #5 Baufuchs, 11.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundlage

    einer Planung ist die Einholung eines Bodengutachtens und die Ermittlung des Bemessungswasserstandes.

    Ein Architekt, der ohne o.a. Grundlagenermittlung plant handelt in den Augen seiner Haftpflichtversicherung grob fahrlässig.
    Er muss das Gutachten zwar nicht selbst in Auftrag geben, aber den Bauherren zwingend auf die Notwendigkeit hinweisen.

    Unterstellt, es ist tatsächlich Grundwasser:

    Der Keller muss dann entsprechend abgedichtet werden. Dies bedeutet u.U. Mehrkosten gegenüber der bisher in Auftrag gegebenen Ausführung.

    Aber: Diese Mehrkosten sind sog. "Sowiesokosten" d.h. sie wären auch dann entstanden, wenn der Architekt von vornherein richtig geplant hätte. Sowiesokosten sind vom Bauherren zu tragen.

    Ob Ihnen durch die nun verspätete Umplanung Schaden entsteht, der ggf. vom Architekten zu übernehmen ist -Z.B. Änderungskosten Statik/Bauzeitverzögerung etc.- ist zu prüfen.

    Tipp:
    Ab zum Fachanwalt.

    Mal hier lesen
    und hier
     
  6. #6 MoRüBe, 11.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Thomas...

    .. ich kenn dan nen Fall, da will der Architekt partout kein bggA. Ein mir bekannter GU hats ihm gesagt, ein Statiker hats ihm gesagt und was sagt der Archi?

    brauchen wir nich. Ich hab das in 35 Jahren nur 3 Mal gemacht. Und was ist? Hat immer nur nen Haufen Geld gekostet...:mega_lol:

    Ach so: OT natürlich:D
     
  7. #7 Thomas B, 11.08.2010
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    Es handelt sich ja um ein RMH (was vermuten läßt, daß mindestnes zwei weitere Nachbarn in irgendeiner Art und Weise involviert sind). Stehen die Nachbarhäuser schon, wird gemeinsam gebaut oder ist das Mittelhaus das erste Gebäude, das erstellt wird.

    Wird gemeinsam gebaut, darf sich der findige BU wohl über mind. zwei weitere 20.000-Euro-Kandidaten freuen, seid Ihr die ersten (siehe mein Beitrag oben), seid Ihr die letzten ist es zuindest verwunderlich, daß die Notwendigkeit einer WW erst jetzt zu Tage tritt.....

    Ich lege mich schon mal fest: Du wirst nach allen Regeln der Kunst abgekocht. Das dürfte bei weiteren "technisch bedingten" Änderungen noch für viel Freude sorgen. Oder bei Sonderwünschen...ich würde entweder andere Seiten aufziehen oder gleich mal die Schuhe anziehen und zur Bank gehen. Eine satte Nachfinanzierung dürfte anstehen....

    Thomas
     
  8. #8 Thomas B, 11.08.2010
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    das war doch Kollege Haan, oder...:shades
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2010
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    Ne - ein Bekannter von Pippilotta Viktualia Pfefferminza Rollgardina :D
    (Insider-Witz)
     
  10. #10 MoRüBe, 11.08.2010
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    MoRüBe Gast

    Vielleicht meint er ja...

    ... 20 k€ für alle Häuser?:cool:

    Interessant wäre jetzt die Frage: was ist, wenn Du mal so ganz einfach nein sagst? Was macht er dann? Links und rechts abdichten und in der Mitte nich? :mega_lol:oder hat er mit links und rechts andere Verträge?

    Du bist nicht unbedingt in einer schlechten Situation. Ich würd mal mit den Nachbarn links und rechts reden Vielleicht dem Archi schon mal Rambazamba androhen. Keiner hat gerne mehrere Stinkstiefel auf seiner Baustelle:D
     
  11. #11 MoRüBe, 11.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ...

    ... Klappe! :p

    (insider-Antwort)
     
  12. #12 Thomas B, 11.08.2010
    Thomas B

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    ...Blöde Insider...:motz

    Dann mach' hinne:

    - Bist Du alleine oder bauen andere zeitgleich (mit gleicher Firma?)?
    - 20 Tausend Ömmel Mehrkosten für Deinen Keller oder die ganze Anlage?
    - Hat der Architekt mal etwas von der Notwendigleit eines Baugrundgeutachtens verlautbaren lassen?
    - GU oder BU (ersterer baut das ganze Haus mit allem drum und dran, zweiterer nur Rohbau)
    - Hat der Architekt das Grundstück nur verkloppt oder hat er echte Atrchitektenleistungen erbracht (Bauantrag, Werk- u. Detailpläne usw.)?
    - Hat der BU die horrenden Mehrkosten etwas genauer aufgedröselt oder will er es mit 20.000 belassen?

    Thomas
     
  13. PlanA

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    Keller - wofür

    Moin,
    spätestens bei den zu erwartenden Mehrkosten kann es nicht schaden, sich zu fragen, warum das Haus einen Keller braucht und ob es nicht kostengünstigere oberirdische Alternativen gibt. Wer weiß.
     
  14. #14 Thomas B, 11.08.2010
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    Uuuuiiii...ohne Keller? Puuuhhhh....schwierig wegen Keller bei Nachbarn...schwierig...schwierig. Ich würde sagen 35.000 EUR Mehrksoten für diesen Sonderwunsch....
     
  15. #15 Baufuchs, 11.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Jepp! Allein das verfüllen der schon ausgehobenen und abgesoffenen Baugrube...
     
  16. #16 Thomas B, 11.08.2010
    Thomas B

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    Wasserhaltung: + 5.000,00 plus Gebühren für Antrag das Wasser ins öffentliche Kanalnetz einleiten zu dürfen (weitere 350 EUR).
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2010
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    DIE Frage ist oben schon (meine ich) geklärt

     
  18. #18 Thomas B, 11.08.2010
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    Und das mag ich in Zweifel ziehen. So halte ich es zumindestens für nachfragenswert ob er eben diese Leistungen (Werkplan!!!!) wirklich erhalten hat! Dieser nämlich müßte ja -so geplant worden ist- belastbare, da geplante Aussagen zum Abdichtungskonzept enthalten.

    Leider bleibt der TE hier weitere Erklärungen schuldig...vielleicht ist das Thema auch schon ums Eck....?
     
  19. #19 Chrisbaut, 11.08.2010
    Chrisbaut

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    Erstmal vielen Dank für die schnellen und Hilfreichen Antworten, bei denen weitere Fragen aufgekommen sind. Ich werde versuchen alles der Reihe nach zu beantworten.

    1. Es handelt sich definitiv um Grundwasser. Der erhöhte Grundwasserspiegel ist in der Strasse bereits bekannt wie sich vorgestern rausstellte.
    2. Ich habe einen Nutzkeller für 22t€ erworben, dieser war Teil des Schlüsselfertigen Angebots. Es gab die Möglichkiet mit oder ohne Keller zu bauen.
    3. Die Mehrkosten für die WW belaufen sich laut Angebot des BU auf 17t€ plus die Kosten, die bei der Stadt für Genehmigungen und das Abpumpen des Grundwassers entstehen.
    4. Der Architekt hat mir weder zu einem Bodengutachten geraten noch mich darüber in Kenntnis gesetzt das es eventuel zu Zusatzkosten kommen kann - Frage dazu: Was kann noch alles passieren!! Die Durchscnittliche Windstärke ist in Ihrer Region zu hoch, deswegen müssen wir ein Stabieleres Dach bauen: Nachtragsangebot: 10t€??? Ich will damit sagen, dass ich mich auf einen Festpreis eingelassen habe und jetzt sowas...
    5. Unser Keller ist 5x10 m. Das Angebot beinhaltet eine WW, Drainage und Versickerungsgrube ins Kiesbett verlegt.
    6. Wir haben einen GU, der in eigenem Name Aufträge an Subs vergibt, wenn er keine eigenen Leute dafür hat. Der Vertrag mit dem GU ist über ein Schlüsselfertiges Haus basierend auf den Architektenleistungen.
    7. Unser Doppelhaus wird an ein bestehendes Haus angebaut. Das bestehende Haus ist unterkellert und hatte beim Bau die gleichen Probleme. WIe sich kürzlich rausstellte (anderer Bauunterehmer) Das 2. Doppelhaus, welches mit unserem ZUsammen erstellt wird, bekommt sowieso KEINEN Keller.
    8. Der Architekt ist laut Vertrag Grundstücksveräußerer und hatt alle Ingeniuers und Architektenleistungen zu erbringen.
    9. Ich habe den GU gefragt was passiert wenn ich das Angebot nicht annehme. Reaktion: Loch wieder zu kippen und Gartenhäuschen als Kellerersatz.

    Danke schonmal für Eure guten Ratschläge!

    der Chris der Baut!
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 11.08.2010
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    Was ist das denn für ein Schwachsinn.
    Weisse Wanne - OK.
    Drainage bei Grundwasser mit Abpumpen in die Kanalisation unzulässig
    Ohne Abumpen liegt ne Drainung im Wasser rum - :respekt
    Versickerungsgrube ins Kiesbett? Wieso - ist 5 m hinter dem Haus das Grundwasser wundersamer Weise verschwindibussi???

    Das ist einfach nur :mauer

    Nehmen Sie sich (auch wenn es erstmal Ihr Geld kostet) einen eigenen Fachmann an Ihre Seite, der mit Ihrem GU und dem dusseligen Archi auf (oder besser über) Augenhöhe verhandeln kann und denen den Marsch bläst.

    17k€ Mehrkosten für einen Keller 5*10, nur damits ne WW wird. :mega_lol: :mega_lol:

    Hat der Architekt auch das NachbarDH gebaut???
     
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