Schlüsselfertiges Bauen zu Festpreis - Jetzt Mehrkosten für Weiße Wanne

Diskutiere Schlüsselfertiges Bauen zu Festpreis - Jetzt Mehrkosten für Weiße Wanne im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; 3. Die Mehrkosten für die WW belaufen sich laut Angebot des BU auf 17t€ plus die Kosten, die bei der Stadt für Genehmigungen und das Abpumpen des...

  1. #21 Thomas B, 11.08.2010
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    darin enthalten etwa 15.000 EUR Gewinn für den GU. Glückwunsch.

    das ist schlecht...für ihn. Schaden...tja...man wird wohl sowieso-Kosten erkennen. an sich. Aber bei der Summe sehe ich halt etwa 2.000 - 5.000 EUR sowieso-Kosten + Gewinnabschöpfung!

    Wer plant denn so einen Käse??? Entweder WW oder Keller mit Drainage.

    Wie hoch waren denn dort die Mehrkosten??? Der Architekt scheint hier ja gar nichts geplant zu haben! Wenn schon kein BGGA, dann hätte er ja mal zu den Nachbarn traben können um nachzufragen.....

    O.K., i.A. ist da also nur ein Loch? Schon mal darüber nachgedacht ob der GU der richtige Vertragspartner ist? Ob man aus dem Vertrag so ohne weiteres wieder rauskommt...tja...keine Ahung. Verkohlt wirst Du hier aber gewaltig!

    Thomas
     
  2. #22 Baufuchs, 11.08.2010
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    Im ersten Beitrag schreiben Sie, dass auch der Werkvertrag "aus der Feder des Architekten" stammt.

    Architekt hat Ihnen das Grundstück veräussert.

    - Hat der Architekt auch dem Nachbarn das Grundstück verkauft?
    - Hat der Architekt auch das Nachbarhaus geplant?
    - Wusste der Architekt von den Grundwasserproblemen beim Nachbarhaus?
    - Haben Sie ihr Grundstück erst nach dem Bau des Nachbarhauses gekauft?

    Kannte der Architekt die Grundwasserprobleme, dann ist es wohl schon arglistig, darauf nicht im Zuge der Planung/Erstellung Baubeschreibung/Bauvertrag hinzuweisen.

    Dass der GU sich aus allem raushält ist klar. Der hat einen Festpreis für eine bestimmte Ausführung angeboten. Muss was anderes als vertraglich vereinbart gebaut werden, will der einen Nachschlag.

    Die Höhe von 17.000.- € ist allerdings heftig.

    Nochmal: Anwalt fragen
     
  3. #23 Chrisbaut, 11.08.2010
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    @Baufuchs:

    - Hat der Architekt auch dem Nachbarn das Grundstück verkauft?

    Das Haus, an das unseres angebut wird steht da bereist seit mehreren Jahren

    - Hat der Architekt auch das Nachbarhaus geplant?

    Das bestehende Haus wurde nicht von unserem Architekten geplant

    - Wusste der Architekt von den Grundwasserproblemen beim Nachbarhaus?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er von den Problemen wußte.

    - Haben Sie ihr Grundstück erst nach dem Bau des Nachbarhauses gekauft?

    Die Doppelhaushälfte, die jetzt gebaut wird, wurde ziemlich Zeitgleich von mir und meinem neuen Nachbarn erworben. Das bestehende Haus steht da wie gesagt schon länger, ich schätze 10 Jahre.

    Könnten Sie mir sagen, welcher Mehrpreis für die Wanne Ihnen vorschwebt?
     
  4. #24 Thomas B, 11.08.2010
    Thomas B

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    Manfred kann das sicher. Ich auch. Guckst Du:

    Ich habe gerade brandaktuell(heiße?) Zahlen für diese Bauteile. Laß nuns mal rechnen:

    SK-Schich: 5 x 10 m x EUR 6 = EUR 300,00
    Bopla 30 cm : 5 x 10 m x EUR 35 = EUR 1.750,00
    Außenwände: (5 + 10) x 2 x 2,50 m x EUR 100 = EUR 7.500
    Baustahl: ca. 3000 kg x EUR 1,30 = EUR 3.900

    Summe: EUR 13.450 x 1,19 (wg. MwSt.) = EUR 16.005,50

    Dem gegegnzurechnen wäre:

    SK-Schicht ca. EUR 300
    Bopla ca. EUR 1.500
    Außenwände gemauert: 75 m2 x 75 EUR = EUR 5.625
    Baustahl 1.000 kg x 1,30 = EUR 1.300
    Verputz der Wände: 75 m2 x 12,50 = 937,50
    Bitumenbesch. außen: 25 m2 x 25 = EUR 625

    gesamt: 10.287,50 + 19% = 12.242,13

    Differenz EUR 3.764

    sollte wirklich eine Drainage geplant gewesen sein (mit Sickerschacht usw.), würde ich hier nochmals ca. 1.500 - 2.000 ansetzen. dann bleiben fast gar keine Mehrkosten mehr übrig....
     
  5. #25 Chrisbaut, 11.08.2010
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    Da mach ich aber gerade große Augen...Diese Rechnung wäre ja mehr als zu meinem Vorteil. Vielen Dank. Wie gesagt, es steht noch ein großes Krisengespräch mit unserem Architekten an. Ich denke es war richtig mein Problem hier zu schildern. Habe sehr hilfreiche Antworten erhalten und bin jetzt denke ich in der Lage die Situation besser einschätzen zu können. Um eine Rechtsberatung komme ich wohl nicht drumrum, ist aber auch OK so.

    Viele Grüße
     
  6. #26 Thomas B, 11.08.2010
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    Nochmal zum Verständnsi: Die "Rechnung" ist natürlich nicht genau..wie auch?! Aber die realtion dürfte stimmen. Ich weiß natürlich nicht exakt wieviel Baustahl versenkt werden würde und ob dieser für 1,30 EUR/kg berechnet werden würde (habe gerade nochmal welchen für 1,10 bekommen :) ). Die Relation aber dürfte stimmen!

    Warum eigentlich hat sich von Plaberseite niemand schlau gemacht? Was 'ne Pfeife! Ein Anruf beim Nachbarn, ein nettes Gespräch, hätten viel Ärger ersparen können. Na...nicht jedem Architekten liegt die Planung.....

    Mal schaun was der Planer zu dem Thema sagt und wie er die Mehrkosten des GU einschätzt....Bitte auf dem Laufenden halten

    Grüße

    Thomas
     
  7. #27 Chrisbaut, 11.08.2010
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    Ich werde auf jeden Fall berichten wie es ausgegangen ist. Das mit der Relation habe ich schon so wahrgenommen. Zumindest habe ich jetzt ein Verständnis dafür.

    Vielen Dank nochmal und viele Grüße,

    Chris
     
  8. #28 Baufuchs, 11.08.2010
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    Baufuchs Gast

    Preise liegen hier etwas höher.

    Nicht vergessen: Grundwasserabsenkung inkl. Stromverbrauch.
     
  9. #29 Synthie, 17.08.2010
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    Synthie Gast

    Es ist schon interessant wie schnell hier der RA in Frage kommt.

    Ich würde mir mal ein Angebot für die Weiße Wanne erstellen lassen und dieses mit dem Angebot für den ursprünglichen Keller vergleichen. Ich vermute mal, dass du auch Betonlichtschächte anstelle diesen undichten PVC Lichtschächten verwenden wirst. Diese kosten alleine schon das 3fache eines Plastikteiles.

    Dann würde ich darauf achten - spreche als gebranntes Kind - dass die Nachbarn das selbe machen und keiner von den Nachbarn auf die glorreiche Idee kommt den Keller aus Kostengründen selbst zu machen. Denn das endet garantiert bei einem Pfusch (kann es sonst auch - dann haftet aber das Bauunternehmen), der DIR als Folge massive Probleme und Kosten verursachen kann. Dann haftet dein Nachbar für die verursachten Schäden, die du mit Sachverständiger teuer beweisen, selbst beheben und die Kosten eventuell über ein mehrjähriges Gerichtsverfahren einklagen musst, weil deinem lieben Nachbarn durch das Bauen das Geld ausgegangen ist. Schlussendlich bleibst du auf den Kosten für die Schäden, verursacht durch den Pfusch deines Nachbar, sitzen. Inzwischen bist du dann mit deinem Nachbarn verstritten und es kotzt dich jeden Tag an, neben diesem Idioten zu wohnen. Der Traum eines Eigenheims wird dann zum Albtraum.

    Anyway, ein Keller in der Ausführung einer Weißen Wanne ist ein Mehrwert und kostet dementsprechend mehr. Man sollte also nicht 'nur' die Mehrkosten sehen, sondern auch die Vorteile. Mehrkosten fallen im Bau sowieso immer an.

    Synthie

    Synthie
     
  10. lulu66

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    Angebote vergleichen? :e_smiley_brille02:

    Besser wäre ein Baugrundgutachten vor der Planung und vor dem Werkvertrag gewesen, aber das Kind ist ja nun im wahrsten Sinne des Wortes im Brunnen.

    Willst du weiter (in dieser Konstellation) bauen? Ist es DAS Grundstück für dich?
    Mir würde das zu heiss werden, wenn man als Bauherr derart geleimt wird. Denk dran, diese Weisse Wanne muss 100% funktionieren!

    Da ausser dem Ausheben der Baugrube noch nicht viel passiert ist, würde ich in der Tat durch einen RA prüfen lassen, ob du nicht aus der Nummer ganz rauskommst (Kopplungsgeschäft, Planungsfehler des Archi usw.)

    Viel Erfolg bei allen weiteren Entscheidungen und Schritten
    Lutz
     
  11. #31 Synthie, 17.08.2010
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    Warum wurde er geleimt. Er hätte halt ein Bodengutachten erstellen lassen, bzw. mal schlauerweise in der Nachbarschaft nachfragen müssen, anstelle den Architekten blind zu vertrauen. Ein Architekt ist halt kein Baugeologe. Wir haben das getan und uns sogar an ein Tiefbau-Unternehm (hat dann später unsere Pfählung gemacht) gewandt, dass in der Nachbarschaft gebaut hat - so kamen wir kostenlos zu realen Informationen.
    Bei uns in Österreich, wurde sogar von der Stadt zur Baubewilligung eine Grundwassermessung und ein Baugeologe vor Ort vorgeschrieben. Aber auch damit hast du keine 100%ige Garantie. In unserem Fall hatten wir Glück und die Umstände waren besser als vom Geologen ermittelt - auch das gibt's !!!

    Die größte Gefahr sehe ich in den Nachbarn und man sollte sich da einig werden, dass gemeinsam an einer professionelle Lösung gearbeitet wird und nicht so, dass jeder selber schlauer als der andere ist und dann gepfuscht wird.

    Synthie
     
  12. #32 Thomas B, 17.08.2010
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    Nein, das ist er natürlich nicht. Aber hätte auf die Notwendigkeit eines solchen Baugrundgutachtens hinweisen müssen. Denn der BH hat natürlich noch sehr viel weniger Ahnung und weiß evtl. nicht mal, daß es so etwas überhaupt gibt. Insofern sehe ich hier schon ein Versäumnis des Architekten.

    Auch hat der Architekt (anscheinend) die komplette Planung fabriziert. Also wohl auch werkpläne. Wie hat er denn da geplant, wenn er gar nicht wußte was da im Boden steckt??

    Wie ist eigentlich der Stand der Dinge....
    (war am 11.08.2010)

    Grüße

    Thomas
     
  13. #33 Synthie, 17.08.2010
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    Synthie Gast

    Das stimmt allerdings. Ich habe nicht mit einem Architekten gebaut, da Fertigteilhaus, jedoch mit einem guten Baumeister und der hat mich auf alles hingewiesen und wollte immer alles von mir wissen. Darauf hin beginnt man sich halt für den Bau zu interessieren und beginnt nachzufragen - an allen denkbaren Stellen (Nachbar, Behörden, etc...)

    Der Fisch beginnt ja beim Kopf zu stinken. Alleine die Überschrift Schlüsselfertiges Bauen zu Festpreis ist der größte Betrug in der Bauwirtschaft, weil es das so nicht gibt.

    Warum - meine Erfahrung?
    Bei uns wurde ca. 13.000 EUR für die Grabarbeiten für Aushub, Strom, Wasser, Abwasser und Gas veranschlagt. Geworden sind es knapp 18.000 EUR, weil die liebe Stadt, respektive das Tiefbauamt, zur Verhinderung einer Überlastung des Kanalsystems eine Drianage inkl. genau kalkulierter Retention auf Basis eines detaillierten Kanalplans verlangte. Na super - was willst da denn machen. Immer gleich mit dem RA drohen - wem nützt das. Hier hilft nur, diese Kröte zu schlucken.

    Synthie
     
  14. lulu66

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    @Synthie: Grundstück gehört Architekt, Architekt verkauft Grundstück, Architekt plant, Architekt erstellt Werkvertrag.
    Ein Werkvertrag mit "falls mehr Angaben benötigt, bitte melden" ist lächerlich. Dann brauche ich keinen Architekten.

    Klingelt da irgendwas???

    Da ist der Grundstückswert durch Nichtinformation hochgehalten worden und der extrem teure Nachtrag in Absprache mit dem BU bereits ausbaldowert gewesen.
     
  15. #35 Synthie, 17.08.2010
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    Synthie Gast

    Tja das ist jetzt DEINE Interpretation von der Sachlage.

    Klar jeder Architekt und Baumeister ist ein Betrüger (so wie wir Informatiker / Softwareentwickler absichtlich Fehler in die Programme machen, um dann mit Wartungsverträgen Kohle zu machen) und die immer so viel Spass daran haben mit Kunden vor Gericht zu ziehen - als hätten sie sonst nicht zu tun.

    Synthie
     
  16. #36 Thomas B, 17.08.2010
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    Nun...es geht doch nicht um Betrug, sondern um das Baugrundgutachten (BGGA). Dieses muß der Architekt nicht erstellen/ beauftragen. Baugrundrisiko = Bauherrenrisiko. Man kann vermuten, daß der A. mehr wußte und dies verschwieg (kann sein, muß nicht). Sicher ist, daß er versäumt hat den BH auf die Notwendigkeit eines BGGA hinzuweisen bzw. ein solches einzufordern.

    Ich frage mich schlichtweg auf welchen Grundlagen die Planung des Architekten fußt!? Wie kann er einen Keller planen, wenn er doch gar nciht weiß, was für ein Baugrund vorliegt? Raten? Spekulieren? Röntgen-Augen? Glaskugel?

    Leider hat uns der TE nicht weiter auf dem laufenden gehalten über das was nun passiert ist (Krisengespräch?!). Mich würde schon die Sichtweise des Planers interessieren....

    Thomas
     
  17. #37 Chrisbaut, 17.08.2010
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    Heute Nachmittag kann ich ein update geben. Seit letzter Woche ist nix passiert!
     
  18. lulu66

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    Danke, Thomas B, anders ausgedrückt: Der Archi hat zwei der wichtigsten Grundlagen für seine Planung unterschlagen, das BGGA und den Bemessungswasserstand.
     
  19. #39 Thomas B, 17.08.2010
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    Nicht ganz. Er hat es ja nicht unterschlagen, sondern es lag kein BGGA vor. Darauf hätte er aber bestehen sollen7 müssen damit er eine "richtige" Planung abliefern kann. Den Bemsseungswasserstand hat er natürlich auch nicht "unterschlagen"; er kannte ihn einfach nicht, da kein BGGA.....womit wir wieder beim Anfang wären :)

    Thomas
     
  20. lulu66

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    Ja, ich meine nicht unterschlagen im Sinne von vorenthalten, sondern im Sinne von "nicht als zwingende Voraussetzung benannt".

    Den Bemessungswasserstand bekommt man ja auch anders heraus, dazu braucht es noch nicht mal ein BGGA.
     
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