amtlicher Lageplan bei Umbau notwendig?

Diskutiere amtlicher Lageplan bei Umbau notwendig? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ich besitze ein Grundstück mit einem darauf stehenden Wohnhaus. Dieses soll in naher Zukunft umgebaut werden (Architekt bereitet die Unterlagen...

  1. #1 aolbernd, 11.08.2010
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    Ich besitze ein Grundstück mit einem darauf stehenden Wohnhaus. Dieses soll in naher Zukunft umgebaut werden (Architekt bereitet die Unterlagen zur Ganehmigung vor). Das bestehende Haus steht teilweise auf oder dicht an der Grundstücksgrenze. Ein kleiner Teil (Anbau), welcher ebenfalls auf der Grenze steht soll abgetragen werden - der Rest vom Haus bleibt aber erhalten bzw. ergeben sich duch die Sanierungsmaßnahmen keine Änderungen im den Abstandsflächen.
    Nun meine Frage:
    Laut Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg ist ein amtlicher Lageplan nicht notwendig wenn ..."durch das Vorhaben die Lage und die äußeren Abmessungen eines vorhandenen Gebäudes und die Abstandsflächen nicht geändert werden."

    Bewirke ich durch die Abtragung der Außenmauer also eine Änderung der Abstandsfläche in der Art, dass die Vorlage des Amtlichen Lageplans zwingend erforderlich wird?
    Ich würde die Unterlagen ohne amtlichen Lageplan, sondern nur mit Auszug aus dem Liegenschafskataster einreichen und den Lageplan nur erstellen lassen, wenn die Baubehörde unbedingt darauf besteht. Mein Architekt ist da anderer Meinung und will den Lageplan sofort mit einreichen.
    Solange für mich aber die Chance besteht, das es ohne den amtlichen Lageplan auch gehen könnte, habe ich keine Veranlassung für 1500€ diesen Plan erstellen zu lassen - wäre ärgerlich, im Nachherein festzustellen, das es auch ohne den Plan gegangen wäre und ich das Geld umsonst ausgegeben habe.
     
  2. #2 Thomas Traut, 12.08.2010
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    Das kommt u.a. darauf an, ob die Grundstückgrenzen überhaupt eindeutig feststehen bzw. zu erkennen sind und ob das Haus evtl. die min. 3 m Grenzabstand unterschreiten könnte. Bleiben alle anderen Außenmaße incl. Dachform usw. erhalten? Der zuständige Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht kann Ihnen da weiterhelfen. In der Regel wird es nicht ohne amtl. Lageplan gehen.
     
  3. #3 aolbernd, 12.08.2010
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    Die Grundstücksgrenzen stehen fest, da neu vermessen wurde.
    Teile des Gebäudes stehen auf der Grenze. Außenmaße und Dachform bleiben erhalten - lediglich ein Seitlicher Anbau, welcher auch auf der Grenze steht soll bis auf Zaunhöhe abgetragen werden.
    Mein Gedanke war ja, das die Flächen, welche über die Grundstücksgrenzen ragen ja durch den Abriss kleiner werden.
     
  4. #4 Pirellitx31, 12.08.2010
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    ..kann man riskieren, ohne den Lageplan einzureichen.
    Schlimmstenfalls wird das Amt eine Nachforderung stellen. Dann kann man den Plan immer noch einreichen. Lediglich die Bearbeitungsfristen des Bauamtes schieben sich dann nach hinten.
     
  5. #5 Thomas Traut, 13.08.2010
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    Woraus besteht denn der Umbau, wenn alle Außenmaße erhalten bleiben?
     
  6. #6 aolbernd, 16.08.2010
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    ..kann man riskieren, ohne den Lageplan einzureichen.
    Schlimmstenfalls wird das Amt eine Nachforderung stellen. Dann kann man den Plan immer noch einreichen. Lediglich die Bearbeitungsfristen des Bauamtes schieben sich dann nach hinten....


    Diese Auskunft hatte ich vom Bauamt auch - nur meine Architekt will den Lageplan sofort. Sollte der Plan notwendig sein, melden die sich schon und fordern diesen nach... Der Zeitfaktor (wenn sich die Genehmigung nach hinten verschiebt) spielt keine Rolle für mich.

    Es werden wesentlich größere Fenster verbaut - inkl. Terasse usw.
    Der gesamte Umbau ist genehmigungspflichtig und mittlerweile auch durch alle Ausschüsse usw.

    Mir war es nicht klar, warum ich einen teuren Lageplan in Auftrag geben soll, wenn dieser unter Umständen zur Erteilung der Baugenehmigung nicht erforderlich ist. Wenn der Bauantrag so durchgeht, hätte ich das Geld ja in den Sand gesetzt!
     
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