Bauunternehmer der Baustelle verweisen

Diskutiere Bauunternehmer der Baustelle verweisen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind nun vor einiger Zeit mit unserem Bauvorhaben angefangen und nun haben wir folgendes Problem. Unser ausführender...

  1. #1 Rinswind, 14.08.2010
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    Hallo zusammen,

    wir sind nun vor einiger Zeit mit unserem Bauvorhaben angefangen und nun haben wir folgendes Problem.
    Unser ausführender Bauunternehmer für den Rohbau hat bisher die Bodenplatte und die Erdgeschoßwände fertig gemacht.
    Während dieser Zeit sind schon einige Mängel aufgefallen die wir ihm mündlich gesagt haben. Diese hat er auch teilweise korrigiert.
    Da es nun zu einer Abschnittsabnahme kommen sollte, haben wir zur Unterstützung einen unabhängigen Gutachter auf die Baustelle bestellt.
    Der hat auch prompt einiges gesehen.

    Da wir nun schon einige Male um nachbesserung gebeten haben und es nicht wirklich besser geworden ist wollen wir uns nun von dem Unternehmen trennen.
    Einen Baustopp haben wir schon mal ausgesprochen.
    Die getätigten Arbeiten sind von Grund auf mangehaft (Maurerarbeiten) somit sind wir natürlich auch nicht bereit dafür auch noch Geld zu bezahlen.

    Wie sieht das nun aus, was kann ich tun um so schnell wie möglich mit einem anderen Unternehmen weitermachen zu können.

    Besten Dank schn mal für die Antworten.
    Gruß
    Rinswind
     
  2. #2 ManfredH, 14.08.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Klingt so, als wäre alles nur mündlich geschehen.

    Deshalb als erstes wichtigstes: Alles schriftlich machen.
    Mängel anzeigen und zur Beseitigung auffordern, dafür angemessene Frist setzen.
     
  3. #3 Rinswind, 14.08.2010
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    muss ich dem Unternehmer jetzt noch eine Frist zu Beseitigung geben?
    Da ihm ja schon zweimal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben worden ist.

    Als Zeuge habe ich auch noch unseren Architekten der war bei den Gesprächen immer anwesend.
     
  4. #4 JamesTKirk, 14.08.2010
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Bei mündlichen Absprachen hast Du vor Gericht Schwierigkeiten, wenn es soweit kommen sollte.

    "Wer schreibt, der bleibt - wer telefoniert, verliert"
     
  5. #5 Rinswind, 14.08.2010
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    was wäre denn eine vertretbare Frist für eine Reparatur???
    Diese kann nur durch völlige Neuerstellung des Mauerwerkes gemacht werden.

    Zum anderen glaube ich nicht das der Bauunternehmer es sich leisten kann nochmal das ganze Material neu kommen zu lassen.

    Ich will ja nun auch möglichst schnell aus dem Ganzen rauskommen damit es weitergehen kann.
     
  6. #6 Gast23627, 14.08.2010
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Man o man Rinswind

    bevor Sie glauben Ihr Problem mit diesen (blauäugigen) Fragen hier im Forum lösen zu können, machen Sie sich schleunigst auf den Weg zu einen im Baurecht bewanderten Anwalt.

    Und schießen Sie den "unabhängigen Gutachter" in den Wind, der hätte Ihnen in Kenntnis evtl. vorhandener Fehler diese Rat schon sofort geben müssen!
    So laufen Sie ins offene Messer...
     
  7. #7 Thomas B, 14.08.2010
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    Was für gravierende Mängel sind es denn, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich und den völligen Rückbau (Abriss) des Mauerwerks erforderlich machen?
    Nur daß wir hier mal eine Vorstellung bekommen um was es hier geht.

    Grüße

    Thomas
     
  8. #8 Pirellitx31, 14.08.2010
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    das klingt ja schwer nach Rechtsstreit.... Schlimmstenfalls wird eine Beweissicherung nötig, das würde erstmal Baustop bedeuten.
    Um einen Anwalt werden Sie nicht herumkommen. Der sollte auch in die Kündigung des Unternehmers bereits involviert sein. Allein hier können sehr viele juristische Formfehler gemacht werden, die hinterher sehr sehr viel Geld kosten.
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das wird
    • schwierig bis unmöglich
    • teuer

    pro fachmann - pro (bau)rechtsanwalt :28:
     
  10. #10 wasweissich, 14.08.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das gibt mir zu denken ....:shades

    natürlich weiss ich nicht , wie mangelhaft das gewerk ist , aber das einen unabhängigen Gutachter auf die Baustelle bestellt.
    Der hat auch prompt einiges gesehen.
    ausreicht , ohne spezifizierung ...
     
  11. #11 RMartin, 14.08.2010
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    Die von wasweissich im Zitat fett gekennzeichneten Wörter haben mich ebenfalls sehr stutzig gemacht.

    Weiter würde mich die Beantwortung des TE auf Thomas gestellte Frage sehr interessieren...
     
  12. #12 Rinswind, 15.08.2010
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    Hallo,

    ich kann nicht alles wiedergeben, die Besichtigung hat auch nur ca. 15 min gedauert, ich bekomme allerdings noch ein Protokoll.
    Der Gutachter meinte diese kurze Besichtigung hätte ausgereicht um genug Mängel auf den ersten Blick zu sehen.
    Da ich von den Fachbegriffen nicht viel Ahnung habe, kann ich das wahrscheinlich nicht alles hundertprozentig wiedergeben, aber ich schreibe einfach mal das was ich meiner Meinung nach verstanden habe.

    Das Mauerwerk wurde aus Gasbetonsteinen errichtet. Die Fugen sind teilweise so groß das ich durchschauen kann, die Überlappung ist teilweise nur 1-2 cm.
    dann habe ich zwei ca. 90cm breite Pfeiler die nicht abgestütz worden sind - Ergebnis: fehlender Verbund zum Boden. Der Pfeiler wackelt.
    Die erste Reihe, habe ich mir sagen lassen, muß vollflächig in Speiß gelegt werden. das ist so nicht erfolgt an den äußeren Seiten jeweils etwas Speiß und in der Mitte Holraum.
    Löcher durch abgebrochnen Ecken wurden durch normalen Speiß verfüllt, laut Gutachter spätere Wärmebrücke.
    Teilweise waren Wände schief, wurden mit schon verwendetet Steinen wieder aufgemauert, somit eine Klebefuge von ca. 3-5mm (vielleicht auch mehr)
    Die wackelnden Pfeiler wurden dann zur Seite gelegt, auf die Fläche Kleber verteil und den Pfeiler wieder draufgestellt.

    Das waren so die Dinge die ich verstanden habe.

    Waren noch einige Sachen mehr aber die lese ich dann erst im Protokoll

    Gruß
    Rinswind
     
  13. futzi

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    Hallo,

    ich kann mich nur denjenigen anschließen, die davor geschrieben haben. Gehen sie zum Anwalt. Den Vertrag kündigen können sie zwar jederzeit, ob sie dann, vorallem für vom Werkunternehmer noch nicht erbrachte Leistungen zahlen müssen oder nicht, hängt von vielen Dingen ab. Die müssen richtig in die Wege geleitet sein. Ob das der Fall ist kann ihnen hier keiner sagen.

    Grüße Futzi
     
  14. #14 Rinswind, 17.08.2010
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    Abschluß

    Hallo zusammen,

    wollte nur mal kurz das Ergebnis mitteilen.

    Wir haben uns gütlich geeinigt und ab nächster Woche kann ein neuer Unternehmer mit dem Bau weitermachen.

    Gruß
    Rinswind
     
  15. #15 Thomas B, 17.08.2010
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    ...ja und wie das??? Abriss? Teilabriss?

    Wie geht man mit der vorhandenen Baustubstanz um??????

    Grüße

    Thomas
     
  16. #16 Rinswind, 17.08.2010
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    Der Unternehmer hat gesagt über die vorhandenen Wände brauchen wir nicht reden, die Qualität ist schlecht und das binde ich mir ans Bein.
    Für die Bodenplatte sind noch Kosten offen und die muß ich haben.

    So sind wir verblieben, er bekommt seine Kosten für die Bodenplatte bezahlt und räumt die Baustelle.
    Mit dem bestehenden Mauerwerk kann ich somit machen was ich will.

    Das Mauerwerk werde ich nach Räumung der Baustelle abreißen und der neue Unternehmer kann am Montag anfangen.
     
  17. lulu66

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    Hast du das schriftlich?
     
  18. #18 Rinswind, 17.08.2010
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    Von dem geführten Gespräch wird ein Protokoll angefertigt und von beiden Seiten unterschrieben.
     
  19. Julius

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    Warum willst Du dem Verursacher nicht die Abrißkosten samt Entsorgung auferlegen?
     
  20. #20 Rinswind, 17.08.2010
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    Ich gehe davon aus, das in dem Fall eine Einigung nicht zustande gekommen wäre. Und eine Auseinandersetzung vor Gericht würde nur unnötig Nerven, Geld und vor allem Zeit kosten.
    So ist die Sache in kürze abgeschlossen und es kann weitergehen.
    Ich gehe mal davon aus das die Entsorgung nicht unheimlich teuer sein wird.
     
Thema: Bauunternehmer der Baustelle verweisen
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