WU Bodenplatte im Bauvertrag

Diskutiere WU Bodenplatte im Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ihr Fachmänner bin gerade dabei mein Bauvorhaben bei Berlin zu beginnen. Bauvertrag ist unterschrieben. :bau_1: In der Baubeschreibung...

  1. brain

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    Hallo Ihr Fachmänner

    bin gerade dabei mein Bauvorhaben bei Berlin zu beginnen. Bauvertrag ist unterschrieben. :bau_1:

    In der Baubeschreibung steht:
    Grundsätzlich baut xxx eine WU Bodenplatte nach statischen Erfordernissen, die mindestens 20 Zentimeter dick ist und eine Stahlbewehrung hat.

    Das Bodengutachten legt eine Abdichtung nach DIN 18195-9 Abschnitt 9 fest. Jetzt sagt die Baufirma das sie Zusatzkosten (ca. 3000 Euro) für die Bodenplatte hat weil diese nicht NUR aus WU Beton besteht sondern Aufgrund der DIN 18195-9 Abschnitt 9 nicht wie geplant 25cm sondern 30cm dick sein muß.

    Meiner Meinung nach ist das aber mit der Baubeschreibung abgedeckt. Bei den "statischen Erfordernissen" muß doch das Bodengutachten und die besonderen Verhälnisse berücksichtigt werden oder kann der Statiker das Bodengutachten vernachlässigen? Das eine zusätzliche Wandabdichtung erforderlich ist ist klar und diese Mehrkosten sind auch gerechtfertigt.

    Schöne Grüße


    Christian
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    lag die bodengutachten vor Vertrag vor?
    Es ist vereinbart das die Bodenplatte nach statische erfordernisse hergestellt wird, die DIN 18195 sagt niemals die dicker der Bodenplatte vor. Entweder man dichtet die bodenplatte und die kellerwände nach DIN 18195 ab oder die wände nach DIN 18195 und die bodenplatte nach DIN 1045 Wu-Richtlinien.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das klingt doch nicht schlecht, fehlt noch
    -> vertragsauslegung -> baurechtler
     
  4. #4 Baufixx, 02.09.2010
    Baufixx

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    Hallo,
    Typische Beschreibung aus einer standardisierten Bauleistungsbeschreibung. Die Zusicherung statische Auflagen zu beachten ist doch logisch. Kann man auch anders bauen? Nein. Sie haben vermutlich einen Festpreis vereinbart, vor statischer Berechnung oder Bodengutachten und alles was nach Unterschrift kommt geht extra. Zur Stärke der Bodenplatte ein Vergleich- Wenn Sie in den Urlaub fahren und man verspricht Ihnen vorher mindestens ein Frühstücksei, dann heißt das noch lange nicht, dass Sie mehr als eines bekommen. Wenn Sie allerdings dem Hausanbieter nachweisen könnten, von Anfang an gewusst zu haben, also vor Vertragsunterzeichnung, dass die BP in jedem Fall mehr als 20 cm betragen muss, etc., dann hätte man Sie zumindest arglistig getäuscht. Das weisen Sie mal nach. Im übrigen könnten Sie auch nur tatsächlichen Schaden geltend machen. Sie bekommen mit den Auflagen des Statikers aber einen echten Mehrwert. Ergo kein Schaden.
    Anderes Beispiel aus einer standardisierten BLB "auf Wunsch erhalten Sie..." Klar, Wünsche kann man haben, dann aber zu denken das kostet nichts, wäre dann wieder naiv und genau das ist leider nicht ungewöhnlich.
    Wie gesagt, ich gehe bei meinen Betrachtungen davon aus, dass Sie ein klassischer "Hauskäufer" sind.
    Lediglich am Rande und weil Ihre Schilderung so typisch ist für viele solcher Fragen und leicht nachvollziehbaren Ärgernissen- Wenn ich z.B. einem Bauherr sage, er kann eine Baubeschreibung nicht lesen, dann sind alle fürchterlich beleidigt. Gerade so als hätte ich behauptet, sie wären der deutschen Sprache nicht mächtig. BLB werden stets so gelesen wie man die gerne verstehen würde. Und auch so geschrieben.
    Ich sage mal so, Ihre Karten sind nicht besonders gut.

     
  5. archi3

    archi3

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    @Baufixx

    Weshalb sind die Karten nicht besonders gut? Bin kein Baurechtler, aber kann BLB lesen...

    "WU-Bodenplatte nach stat. Erfordernissen, mind. 20 cm stark und mit Stahlbewehrung" heisst für mich
    - kann auch 25 oder 30 cm stark sein, ohne Mehrpreis zu rechtfertigen
    - hat sowieso Stahlbewehrung, schon auf Grund WU und Beschreibung, ohne Mehrpreis zu rechtfertigen

    Das Argument der Firma, ist jetzt nicht mehr nur WU-Beton, geht m.E. ins Leere.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Baufixx - Sie reden Blödsinn!

    Wenn im Vertrag tatsächlich eine WU-Bodenplatte (und keine Bodenplatte aus WU-Beton) vereinbart wurde, dann ist es egal, ob die 20, 40 oder 80 cm dick sein muss.

    Aus Ihrem Eiervergleich würde dann,
    Sie bekommen Rührei bis zur Sättigung, mindestens aus einem Ei.
    Wenn der Kunde dann eine Strausseneiprotion verdrückt - Pech
     
  7. #7 Karlheinz, 02.09.2010
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    Dann aber auch komplett, einschließlich des schönen Wortes "grundsätzlich" ... aus Verträgen ins Deutsche übersetzt sich das nämlich in aller Regel mit "kann sein, kann auch nicht sein". Wie auch immer - aus dieser einen Zeile die Vertragssituation zu beurteilen, ohne den Vertrag komplett gelesen zu haben, ist schon etwas gewagt. Der Vertrag besteht ja wohl auch aus mehr als der BLB, und im "eigentlichen" Vertragstext können Dinge ganz anders geregelt sein - müsste man sich alles ansehen und auf Wirksamkeit prüfen.
     
  8. sepp

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    Teil 9 behandelt die durchdringungen, an-abschlüsse....
    was gilt für die abdichtung der bodenplatte und der wände?

    zu einer WU-Bodenplatte gehören auch WU-durchführungen sofern welche drin sind! und die anschlüsse der wände an diese "WU-Bodenplatte" sind eigenlich auch geregelt mittlerweile.
    ich sag mal "irreführung" und würde auf eine WU-Bodenplatte bestehen mit allem was dazugehört, wie er das anstellt ist nicht dein bier (wenn im vertrag nicht ausgehebelt)
    einigen oder zum baurechtler marschieren!
     
  9. #9 Thomas B, 02.09.2010
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    ....
    Mal ganz abgesehen von vertraglichen Verpflichtungen, die der GU hat (meine Vorschreiber sind hierauf ja bereits eingegangen), sind die Mehrkosten mal wieder exorbitant hoch.

    Aktuelles Beispiel aus einer Ausschreibung: Mehrkosten für 5 cm Mehrstärke je m2: EUR 6,00 (+MwSt. = EUR 7,14).

    Gehe ich von 10% GU-Zuschlag aus, so wären die "tatsächlichen" Mehrkosten ca. 2.725 EUR. Das dann geteilt durch ca. EUR 7,50 (ich hab's etwas aufgerundet) würde dann eine Bodenplatte von stattlichen 363 m2 ergeben. Oder die tatsächlichen Mehrkosten liegen eher im Bereich von ca. EUR 800 - 900 und man will Dir gerade über etwas hinwegziehen. Könnte ein Tisch sein.

    Grüße

    Thomas
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    @brain: Fragen Sie mal nach dem genauen Grund, warum die Bodenplatte nun 30cm dick werden muss.
    Sind es die Abdichtungen der Durchdringungen?
    Wie sollte es vorher gelöst werden?
     
  11. brain

    brain

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    Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Die Diskusion ist wieder aufgeflammt. Habe soeben mit der Baufirma gesprochen.

    In der Baubeschreibung steht wortwörtlich:
    Grundsätzlich baut xxx eine WU Bodenplatte nach statischen Erfordernissen, die mindestens 20 Zentimeter dick ist und eine Stahlbewehrung hat.

    Nach Rücksprache mit der Baufirma war eine WU-Bodenplatte mit 25 cm im Angebot berücksichtigt. Die Baufirma sagt jetzt das Aufgrund der DIN 18195-6 Absatz 9 und der daraus resultierenden Rissweitenbeschränkung zusätzlicher Stahl und zusätzliche 5 cm WU Beton resultieren.

    Im Telefonat mit dem Bodengutachter sagte dieser: "Er hat die Kennwerte vorgegeben und der Rest ist ein statisches Problem das der Statiker berücksichtigen muß."

    Nach euren Antworten bin ich immer mehr überzeugt das die Mehrkosten für die Bodenplatte nicht meine Kanne Bier sind.

    Gruß
     
  12. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Dann laß dir die 5cm mal begründen.
    a) Wegen WW allgemein mal so?!? erst mal nee.
    b) Statisch wegen schlechten Bodenkennwerten?
    c) Wegen der nun vorgesehenen Rohrdurchführungen?
    d) Sonstiges
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 06.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    e) Erhöhung der Betondeckung wg. Entfall der Sauberkeitsschicht :p
     
  14. #14 PsychoBob, 16.09.2010
    PsychoBob

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    Da sieht man doch direkt am Anfang, mit welcher Spitzenfirma man da einen Vertrag geschlossen hat.

    Bei uns war's aehnlich:
    Bodengutachten leider erst nach Vertragsabschluss vollstaendig durchfuehren lassen. Dieses forderte eine dickere Bodenplatte (vorher 22 cm, jetzt 25 cm), eine dickere Schotterschicht samt Vlies unter der Bodenplatte (15 cm => 25 cm), sowie mehr Bewehrung wegen geringerem zulaessigen Sohldruck (120 kN/m^2).

    Ich rechnete schon - auch auf Grund der vielen negativen Beispiele hier - mit einem horrenden Mehrpreis, doch der GU meinte, dass sie das uebernehmen.

    Scheint aber wohl nicht Usus zu sein.
    Ich hoffe, dass es so weiter geht :e_smiley_brille02:

    Da hilft nur, vorher moeglichst viele ehemalige Kunden zu befragen.
     
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WU Bodenplatte im Bauvertrag

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