Zwerchgiebel & Bebauungsplan - Befreiung?

Diskutiere Zwerchgiebel & Bebauungsplan - Befreiung? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, der B-Plan für unsere Gemeinden in RLP besagt: a, Gauben dürfen nur 1/3 der Gebäudelänge betragen und maximal 4 Meter. b, Giebel...

  1. sofie

    sofie

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    Hallo,

    der B-Plan für unsere Gemeinden in RLP besagt:

    a, Gauben dürfen nur 1/3 der Gebäudelänge betragen und maximal 4 Meter.
    b, Giebel werden mit den Maximalmaßen für Gauben zugelassen.

    Bei unserem geplanten Haus wäre 1/3 3,5m. Wir planen aber einen Zwerchgiebel mit 4 Meter Breite.

    Unser Architekt sagt, den B-Plan kann man auch so interpretieren, dass das Maximalmaß der Gaube ja 4 Meter ist und wir deswegen den Zwerchgiebel mit 4 Meter einreichen dürfen. Ich dachte, dass Maximalmaß wäre in unserem Fall aber 3,5m.

    Frage:

    1. Wie interpretiert Ihr das?
    2. Würdet Ihr beim Bauantrag auf eine Überschreitung hinweisen oder einfach so einreichen?
    3. Falls Ihr glaubt ein Befreiuungsantrag wäre notwendig, wie sind die Aussichten auf Erfolg? Meine Nachbarn hätten nix dagegen.
    4. Werden Befreiuungen immer beim Kreisbauamt entschieden oder bei der Gemeinde?

    Danke, freue mich auf eure Antworten.
    viele grüße
    sofie
     
  2. #2 Thomas B, 16.08.2010
    Thomas B

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    Recht eindeutig: wenn ein drittel 3,50 m sind, dann ist das EUER Maximalmaß. Wäre Euer haus breiter, z.B. 15m, dann wäre ein Drittel 5 m -> geht nicht da 4 m Maximalmaß sind.

    Eine Befreiung muß beantragt + begründet werden! Also: beantragen! Und begründen!

    Schwer zu sagen. Seid Ihr die ersten in einem Neubaugebiet, kann es sein daß die Geminede sich ziert, da man sonst einen Präzedensfall schafft. Gibt es schon Ausnahmen oder das Baugebiet ist nahezu fertig/ voll bebaut, dürfte es eher weniger Probleme geben.

    Jetzt habe ich mal eine Idee: Warum macht Ihr das Teil nicht einfach B-Plan-konform???!!!

    Immerhin spart das 2-fach Kosten!

    1. B-Plan-konform: Bauantragsgebühr ksotet fast nichts (ca. 50 EUR), sonst kompletter Bauantrag mit allen behördengängen usw.: ein paar Hundert Euros!

    2. Kleinere gaube = etwas günstiger!

    Grüße

    Thomas
     
  3. sofie

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    Hallo Thomas,

    erstmal danke für Deine Rückmeldung.

    1, ok, dann hab ich das richtig verstanden.
    2, ok aber wie sollen wir das richtig begründen?
    3, Das Neubaugebiet ist ca. 3/4 bebaut.

    Wir wollen aus reinen Platzgründen den Giebel so groß wie möglich bauen. Unten ist es ja ein Erker über dem Erker ist eine Loggia und dahinter unser Schlafzimmer. Das Schlafzimmer ist genau 4 Meter breit. Wenn wir den Giebel auf 4 Meter bauen dürften, hätten wir im Schlafzimmer keine Schrägen. Das wäre aber keine Begründung oder?

    Uns ist klar, dass 0,50 cm weniger ca. 2000 Euro ausmacht (haben wir schon durchgerechnet), allerdings würden wir gerne 2000 mehr investieren, wenn wir dafür immer im Schlafzimmer keine Schrägen hätten und im Erker unten mehr Platz. Die Kosten für die Befreiuung würden wir auch gerne zahlen, wenn es nur irgendwie möglich wäre.

    Ich freue mich über weitere Meinungen ob eine Befreiuung in dem Fall Aussicht auf Erfolg hat...

    danke
     
  4. #4 Der Bauberater, 17.08.2010
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    Hier ist die gleiche :bau_1:
     
  5. #5 ManfredH, 17.08.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wenn Sie schon vom Bebauungsplan abweichen wollen, dann ist das hier
    doch eher Ihre Sache (bzw. die Ihres Architekten, der ja die eindeutige B-Plan-Festsetzung ganz offensichtlich falsch interpretiert / interpretieren will ?) als des Forums.
     
  6. #6 maveric00, 17.08.2010
    Zuletzt bearbeitet: 17.08.2010
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    Hallo,

    was ich nicht ganz verstehe ist, dass das Aussenmaß vom Giebel 4 m betragen soll, aber - so dann meine Vermutung - das Innenmaß vom Schlafzimmer ebenfalls 4 m. Wo bleibt da dann die Aussenwand vom Giebel? Oder soll das Innenmaß vom Giebel 4 m betragen, mithin das Aussenmaß 4,7 - 5,0 m?

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  7. #7 Schwarz, 17.08.2010
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    befreiung zu formulieren ist sache eures architekten. da hier keiner das wohngebiet kennt, fällt es schwer da einen vorschlag zu machen. stw. "genius loci" ;)
    wie die angaben im b-plan zu lesen hat der thomas ja schön erklärt.

    strategien sind da etwas schwerer, oder auch nicht.

    1. man könnte vor einreichung mit gemeinde und bauaufsicht schnacken; meist/manchmal lehnen die sich nicht so gern aus dem fenster mit aussagen vorher. allerdings bekommt man hier (manchmal) wind von anderen befreiungen der nachbarn im gebiet. je nachdem wie gut man miteinander kann.

    2. einfach mit befreiungsgesuch ohne vorgespräch einreichen und der dinge harren; manchmal kommt man auch mit den hanebüchensten begründungen durch.

    3. unverschämt sein und einen "opferentwurf" machen (mehr arbeit für den kollegen, ggf. noch mehr zeitaufwand - nicht vergessen); auf diesen noch ein paar weitere befreiungen (mehr höhe, unzulässige reflektierende ziegel, irgendsowas) aufsatteln und im genehmigungsverfahren dealen und ändern/anpassen und vielleicht (!) bleibt am schluss die befreiung mit dem kleinsten übel (also euer "zwerch") über. kann auch funktionieren, muss es aber nicht. geht alles durch später rückwärts ändern.

    4. b-plan konform planen und einreichen. und dann geht das auch durch.

    schwarz
     
  8. #8 Thomas B, 17.08.2010
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    Richtig!

    Ist Euer SZ 4m in der Lichten, dann dürfte der Giebel (je nachdem aus welchem material die Außenwand besteht) wohl zwischen 50 und 80 cm breiter sein (2 Außenwände!) ! Das wäre dann natürlich schon eine recht satte Überschreitung....
     
  9. JY 75

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    Hi,
    ohne jetzt den ganzen Thread gelesen zu haben,
    ich hatte letztens so einen Fall an einem Reihenendhaus, da war die Vorgabe des B-Plan ähnlich.
    Besprechung auf dem Stadtplanungsamt ergab, dass die Gaubenvorschrift für Zwerchgiebel nicht gilt, da ein Zwerchgiebel keine Gaube ist.
    -> Der Zwerchgiebel konnte bei 6,00 m Hausbreite in 3.30 m Breite ausgeführt werden und nicht einmal eine Befreiung war nötig.
     
  10. #10 Thomas B, 17.08.2010
    Thomas B

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    ...aber die ersten beiden Zeilen haste schon gelesen....oder?

    Thomas
     
  11. #11 Der Bauberater, 17.08.2010
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    Klugscheißermodus

    steht aber erst in der vierten, mit Überschrift in der fünten :D:D
     
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