Wassereinbruch im Keller

Diskutiere Wassereinbruch im Keller im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bräuchte mal eine Expertenmeinung zu folgenden Thema. Aufgrund eines Bodengutachtens wurde mein Keller als schwarze Wanne...

  1. #1 Siggi76, 17.08.2010
    Siggi76

    Siggi76

    Dabei seit:
    04.02.2009
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Internet Engineer
    Ort:
    Haltern
    Hallo,

    ich bräuchte mal eine Expertenmeinung zu folgenden Thema.
    Aufgrund eines Bodengutachtens wurde mein Keller als schwarze Wanne ausgeführt.
    Laut Gutachten: Gemessener Wasserstand 2,25m unter Oberfläche + 50cm dürfen keine Kellerfenster etc. sein (sind auch nicht) oder sind mit druckwasser dichten Lichtschächten zu sichern (sind normale Lichstschächte verbaut worden).
    Durch einen Fehler des Dachdeckers im Sohlenbereich wurde die Überlappung der Bahnen nicht nach DIN Norm eingehalten (X statt y cm), obwohl es an sich dort dicht ist, hat mein Architekt aus Sicherheitsgründen darauf bestanden eine Drainage ums Haus zu führen um einen anderen Lastfall zu schaffen. Gleichzeitig sollten die Lichtschächte (keine druckwasserdichten Lichtschächte) an die Drainage angeschlossen werden.
    Da die Drainage unterhalb der Kanalisation liegt gibt es einen Pumpenschacht in dem eine Pumpe hängt um das Wasser in die Kanalisation zu pumpen.

    Nun ist es mir schon 2mal passiert, das bei Starkregen das Wasser durch die Drainage in die Lichtschächte gelaufen ist und durch die Fenster in den Keller :-(

    Beim 1. Mal hatte ich noch keine Pumpe im Schacht eingebaut, da es hieß, das die Drainage ja nur eine zusätzliche Absicherung darstellt, falls es bei der Überlappung im Sohlenbereich zu Problemen kommen sollte.
    beim 2. Mal hat sich die Pumpe irgendwann mit Schlamm zugesetzt und konnte auch nicht die kompletten Regenmassen rechtzeitig abführen.

    Hinzukommt, dass die Aussenanlagen noch nicht komplett fertig sind.
    Das Grundstück ist vom Garten zum Haus abfallend. Rund ums Haus ist das Grundstück zur Zeit noch eben. So dass Ober

    Nach meiner Bitte einer schriftlichen Stellungnahme von meinem Architekten, warum keine Druckwasserdichten Lichtschächte eingebaut wurden, wurde auf das Gutachten verwiesen und darauf, dass die Kelleröffnung höher liegen.
    Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass am Garten das Wasser mit Wällen etc. nicht ums Haus geleitet wird bzw. ums Haus das Wasser durch Gefälle nicht weggeführt wird. Solange wäre es eher wohl mein Problem :-(

    Nun ist natürlich das Problem, wenn ich die Anlagen erst alle fertig mache und das Problem dann immer noch besteht ist es natürlich schwieriger die Lichtschächte abzudichten und die Drainage davon abzukoppeln etc. und das wird auch nicht vor dem nächsten Frühjahr passieren können :-(
    Da das Wasser an allen 4 Hauswänden durch die Drainage hochgekommen ist, kann ich das mit den Oberflächenwasser auch nicht so ganz glauben.

    Da der Architekt ausserdem noch ein guter Bekannter ist, will ich nicht direkt Kosten für neutralen Gutachter etc. verursachen, die ich mir anschliessend über Anwalt noch einklagen muß :-(

    Wie kann ich hier weiter fortfahren ohne Kosten zu verursachen, die ich am Ende vielleicht selber tragen muß.
    Was ist Eure Meinung zur Schuldfrage?
    Gutachter: (Gemesserner Wasserstand <>Höchststand)
    Architekt: Falsche Lichtschächte
    Bauunternehmer: Aussage Lichtschächte an Drainage anzuschliessen.
    Bauherr(ich): Keine Abböschungen errichtet
     
  2. #2 Manfred Abt, 17.08.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Die Entwässerung der Lichtschächte in die Drainage ist nicht zulässig.
    gesammeltes Regenwasser ist Abwasser
    die Drainage ist kein Abwasserkanal

    Sehr langer Text, z.T. schwer verständlich, aber ggf. noch mehr Unstimmigkeiten.
     
  3. #3 Manfred Abt, 17.08.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Vermutete Situation:
    schlecht durchlässiger Untergrund
    Arbeitsraum der Baugrube mit besser durchlässigem Material verfüllt
    Schichtenwasser läuft unter Mutterboden in Baugrube
    Badewanneneffekt
    Weiter durch Drainage dann in die Lichtschächte

    grundsätzlich zu klären, zwingend!: Einleitung von Drainagewasser in Kanal überhaupt zulässig???
     
  4. #4 Siggi76, 17.08.2010
    Siggi76

    Siggi76

    Dabei seit:
    04.02.2009
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Internet Engineer
    Ort:
    Haltern
    die vermutete Situation ist richtig:

    40cm Mutterboden sandig
    -2.70m unter Gelände Löß (Feinsand/Grobschluff) Bodenklasse 4
    -4.90m unter Gelände Grundmoräne (Ton, sandig) Bodenklasse 4-5
    -100m Sandboden

    Die Grundmoräne ist nahezu wasserundurchlässig.

    Da der Boden nicht versickerungsfähig ist, darf laut Gutachten das Regenwasser(versiegelte Fläche) in die Kanalisation abgeleitet werden.
    Für die Drainage muß ich nachfragen.
    Habe bei der Drainage aber keine andere Chance, da der Boden eben nicht versickerungsfähig ist.
    Die Frage dabei ist nun, wie das Problem gelöst werden kann.
    Die Lichtschächte wieder ausbaggern und von Drainage abklemmen und Druckwasserdichte Lichtschächte einbauen ohne Ablauf?
    Wenn das die einzige Möglichkeit ist, dann bleibt die Frage, wer die Schuld an dieser Misere trägt und somit für die zusätzlichen Kosten aufkommt.
    Der Architekt, der keine druckwasserdichten Luftschächte eingeplant hat?
    Der Bauunternehmer, der gesagt hat die Lichtschächte sollen an die Drainage angeschlossen werden. (Wurde dann in Eigenleistung ausgeführt).
    Der Gutachter, der gesagt hat, dass das Wasser nicht so hoch steigt?
    Oder letztendlich der Bauherr selber.
     
  5. #5 Manfred Abt, 17.08.2010
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    eine der wesentlichesten Kernaufgaben des Architekten wäre aus meiner Sicht gewesen, so lange zu bohren, bis ihm eine Aussage zum sogenannten Bemessungswasserstand vorliegt.

    Und sich nicht mit anderen Begriffen oder Umschreibungen bzgl. gemessener oder der zu erwartenden Wasserständen zufriedenzugeben.

    Zur Planung eines jeden Kellers benötigt man halt den Bemessungswasserstand, d.h. der Wasserstand im Boden, der aufgrund langjähriger Beobachtungen und fachgerechter Bewertung zukünftiger Rahmenbedingungen am fertigen Bauwerk maximal zu erwarten ist.

    Lösungsweg:
    • Entwässerung Lichtschächte von Drainage abkoppeln
    • Zulässigkeit Drainage an sich klären, über kurz oder lang klärt das sonst der Kanalnetzbetreiber sowieso
    • Druckdichte Lichtschächte wären eine Lösung, auch für diese müsste Entwässerung oder Weghalten des Tagwassers geklärt werden
    • aus meiner Sicht bester Weg: Architekt vermitteln, dass es so nicht bleiben kann. Lösung einfordern, ggf. mit fachlicher Unterstützung. Sicherstellen, das Lösung wirklich die richtige Lösung ist. Umsetzen. Mehraufwand der Planung sollte beim Planer hängenbleiben, Mehraufwand der technischen Lösung beim Bauherrn.
    Verantwortlichkeiten:
    Konstellation und Wirken der Beteiligten ist nicht ganz ohne, beim BU dürfte aber rein aus dieser Frage wegen seines Vorschlags vermutlich keine Schuld hängen bleiben.
     
Thema: Wassereinbruch im Keller
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. badewanneneffekt arbeitsraum

Die Seite wird geladen...

Wassereinbruch im Keller - Ähnliche Themen

  1. Wassereinbruch Regenwasser durch Kanalisation rückwärts

    Wassereinbruch Regenwasser durch Kanalisation rückwärts: Nabend ins Forum, Das Thema dürfte vielen bekannt sein, nur unter welche Pflichten fällt das beim Hausbesitzer ggn.über seinen Mietern? Wenn...
  2. Trotz Bitumenbahn Wassereinbruch bei fehlendem Dach

    Trotz Bitumenbahn Wassereinbruch bei fehlendem Dach: Hallo zusammen, Wir befinden uns mitten in einer Aufstockung mit Holzständerbauweise auf ein Massivhaus Sprich: Der Dachstuhl ist weg, die...
  3. Lichtschacht / Fallrohr / Wassereinbruch

    Lichtschacht / Fallrohr / Wassereinbruch: Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig. Wir haben folgendes Problem. Letzte Woche gab es extremen Starkregen und unser Keller ist voll...
  4. Wassereinbruch / Schimmel im Keller

    Wassereinbruch / Schimmel im Keller: Hallo Zusammen, ich bin der Heinz, komme aus Rheinland-Pfalz und bin von Beruf Schlosser, soweit zu mir. Nun zu meinem Problem, wir wohnen...
  5. Acrylbeschichtung nach Wassereinbruch im Keller

    Acrylbeschichtung nach Wassereinbruch im Keller: Moin zusammen, hatten vor kurzem etwa 5 cm Wasser im Keller stehen. Auch an den Wänden zieht die Feuchtigkeit etwa 30cm hoch. Nun werkelt...