Gewährleistung und Zugänglichkeit

Diskutiere Gewährleistung und Zugänglichkeit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Grundinfo: Wir haben 9/2009 unsere Bauabnahme gehabt und einige Sachen bemängelt. Diese Sachen wurden teilweise behoben und andere nicht....

  1. #1 Klausi123, 17.08.2010
    Klausi123

    Klausi123

    Dabei seit:
    27.05.2009
    Beiträge:
    66
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dachdecker-Vorarbeiter
    Ort:
    Berlin
    Grundinfo:
    Wir haben 9/2009 unsere Bauabnahme gehabt und einige Sachen bemängelt.
    Diese Sachen wurden teilweise behoben und andere nicht.

    Speziell geht es um die untere Außenabdichtung an den Terassentüren zur Bodenplatte. Siehe Bild
    Nun haben wir ca 1x im Monat dort angerufen und um Mängelbeseitung gebeten. Es kam auch jemand, hat Bilder gemacht und sich alles aufgeschrieben.
    Das war im Februar. Als sich im Mai noch nix getan hatte, haben wir wieder angerufen und auch Faxe geschickt.
    Heute kam entlich jemand und hat/wollte sich das anschauen UND beheben.

    ABER: vor genau 2 Wochen hab ich dann die Terasse gebaut und Platten verlegt.
    Jetzt meinte der Gute, er fasst die Platten nicht an, dafür sind wir verantwortlich. Wir sollen uns wieder melden, wenn wir Baufreiheit geschaffen haben.

    Ist das Rechtens?
    Aus beruflicher Erfahrung (inzwischen zarte 16 Jahre) kenn ich das anders.
    Auch hab ich im Netz nix dazu gefunden.


    Klausi
     
  2. #2 Klausi123, 17.08.2010
    Klausi123

    Klausi123

    Dabei seit:
    27.05.2009
    Beiträge:
    66
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dachdecker-Vorarbeiter
    Ort:
    Berlin
  3. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    hast du den mangel selbst beseitigt?
    oder über den mangel weitergebaut?
    natürlich wird der der sich das anschauen will, die platten nicht wegbauen.
    du hast wissentlich über einen bestehenden mangel weitergebaut.
    die kosten für die beseitigung und wiedereinbau der terrasse, wirste m.m.n nicht einfordern können.
    aber mal hand aufs herz -
    du bist dachdecker; ich lasse bei terrassenausgängen in geländehöhe den dachdecker die untere abdichtung herstellen. da hier nur zugelassene abdichtungsbahnen in frage kommen.
    du hättest mit fristsetzung und androhung der selbstvornahme mit schadensersatz reagieren müssen. der zug iss durch - also nochmal von vorne.
    mangel freilegen - frist setzen - selbstvornahme u .schadensersatz androhen.

    (meine meinung, keine rechtsberatung)
     
  4. #4 Klausi123, 17.08.2010
    Klausi123

    Klausi123

    Dabei seit:
    27.05.2009
    Beiträge:
    66
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dachdecker-Vorarbeiter
    Ort:
    Berlin
    Ich hab jetzt, nach etlichen Faxen und Fristen drüber gebaut.Da Fristen war lange überschritten waren, in dem Glauben, daß wenn die Baufirma den Mangel behebt die 8 Gewegplatten wieder aufnimmt.
     
Thema:

Gewährleistung und Zugänglichkeit

Die Seite wird geladen...

Gewährleistung und Zugänglichkeit - Ähnliche Themen

  1. Ist es Schimmel? Gewährleistung Holzhaustüre - Anbieter lehnt ab

    Ist es Schimmel? Gewährleistung Holzhaustüre - Anbieter lehnt ab: Hallo Zusammen, vor 11 Monaten wurden in unserem Haus Holztüren als Eingangs-und Nebeneingangstüre eingebaut. An beiden Türen stelle ich...
  2. schleifende Tür Gewährleistung?

    schleifende Tür Gewährleistung?: Hallo, ich habe während der Gewährleistungszeit eine hängende Tür im Bad bemerkt und jetzt meinem Verkäufer/Bauträger gemeldet. Dieser hat dies...
  3. Innentüren Gewährleistung

    Innentüren Gewährleistung: Guten Abend, Wir sind vor 2 Jahren in unseren Neubau gezogen. Seit ein paar Tagen lässt sich eine der Innentüren nur schwer öffnen. Fällt dies...
  4. Nochmalige Bauabnahme bevor die Gewährleistung endet.

    Nochmalige Bauabnahme bevor die Gewährleistung endet.: Hallo Unser Reiheneckhaus ist jetzt 4 Jahre und 3 Monate alt. Gebaut und gekauft wurde es über einen Bauträger. Bis jetzt hatten wir keine...
  5. Gewährleistung Heizung/Warmwasser

    Gewährleistung Heizung/Warmwasser: Hallo Bauexperten, habe folgende Situation: Bin Eigentümer von einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Habe seit einiger Zet ein Problem mit...