Lastfall im Bodengutachten korrekt?

Diskutiere Lastfall im Bodengutachten korrekt? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, meine Frau und ich sind gerade auf der Suche nach einem Grundstück auf dem wir ein Haus mit Keller bauen wollen. Ein Grundstück hat es...

  1. P3CO

    P3CO

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    Hallo,

    meine Frau und ich sind gerade auf der Suche nach einem Grundstück auf dem wir ein Haus mit Keller bauen wollen. Ein Grundstück hat es in die engere Auswahl geschafft und zu diesem Grundstück bzw. Bebauungsgebiet liegt auch ein Bodengutachten vor, welches allerdings schon 5 Jahre alt ist.

    Nach längerer Recherche im Internet hab ich allerdings einige Fragen zum Bodengutachten. Vielleicht können die Experten hier im Forum für Aufklärung sorgen, denn mir ist nicht ganz klar welcher Lastfall vorliegt bzw. ob der Lastfall nach DIN 18195-6 mehrere Unterscheidungen trifft. Aber nun zum Gutachten:

    Grundwasser wurde durch die punktuelle Baugrunderkundung im Bauquartier in folgenden Höhen nachgewiesen:

    Wasseranschnitt:
    Schurf SCH 1: unter Aufschlußtiefe.
    Schurf SCH 2: unter Aufschlußtiefe.
    Schurf SCH 3: unter Aufschlußtiefe.
    Bohrsondierung BS 1: 2,57 Meter unter Gelände.
    Bohrsondierung BS 2: 2,46 Meter unter Gelände.
    Bohrsondierung BS 3: 2,39 Meter unter Gelände.
    Bohrsondierung BS 4: 2,40 Meter unter Gelände.

    Für unser Grundstück ergibt sich daraus, dass Grundwasser in 2,40m Tiefe ist. Für unterkellerte Gebäude empfiehlt das Gutachten „…Es resultiert aus diesen Randbedingungen LastfaIl DIN 18195-6, Abschnitt 9 "zeitweise aufstauendes Sickerwasser. Der Bau von Drainageanlagen wird durch Unterzeichnenden nicht empfohlen. Abdichtungen von Außenwand und Sohlplatte müssen eine geschlossene Wannenform bilden. Die Bodenabdichtung liegt in der Regel unter der Sohlplatte…“

    Wenn der Keller nun 2,80m im Erdreich ist, dann steht er ja im Grundwasser. Handelt es sich dann noch um „zeitweise aufstauendes Sickerwasser“ oder um „von außen drückendes Wasser“? Ergeben sich aus beiden Fällen die selben Abdichtungsmaßnahmen?

    Ich gehe davon aus, dass wir um eine geplante WW nicht herum kommen, richtig?
    Ich hab hier im Forum auch viel über Probleme mit Lichtschächten und Fenstern bei ähnlichen Grundwassersituationen gelesen, z.B. falsche Abdichtung der Lichtschächte, Eindringen von Regenwasser über die Fenster. Wie kann solchen Problemen begegnet werden (meine Frau möchte auf Fenster im Keller nicht verzichten)? Auf was sollte man im Angebot des BU bzgl. des Kellers besonders achten?

    Das sind viele Fragen. Vielen Dank für Eure/Ihre antworten.

    MfG
    Karsten
     
  2. KATMat

    KATMat

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    und zeitweise aufstauendes Sickerwasser sind zwei Paar Schuhe.
    Im Ergebnis für die Abdichtung sind sie zwar oft gleich zu behandeln (drückendes Wasser), aber das prinzipielle Verständnis ist wesentlich für die Bewertung.
    Gerade bei Hanggrundstücken kann bei aufstauendem Sickerwasser der anzusetzende maximale Wasserstand ggf. um mehrere Meter variieren während das Grundwasser u.U. mehrere Meter tiefer auf einer relativ konstanten Höhe liegt.
    Wenn ich eine Wanne in einem lehmigen Boden schaffe und gleichzeitig von außen ein Zufluss von Wasser erfolgen kann (z.B. Hanglage), dann ist der Übergang von zeitweise aufstauendem Sickerwasser zu drückendem Wasser fließend. In der künstlich geschaffenen Wanne messe ich ggf. über Monate im Jahr einen Wasserstand, der in der unmittelbaren Umgebung völlig anders ist.
    Die Bestimmung des anzusetzenden Wasserstandes in Bohrungen ist in solchen Fällen nicht sinnvoll. Da kann das Wasser an einem Tag bei 2,40 stehen und vier Wochen später staut es bis 0,5 m auf. Aber der Rat "Wannenkonstruktion" ist in dem Fall sicherlich richtig.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das ist kein baugrundgutachten, das ist eine krankheit.
    auch um gründungstechnische belange beurteilen zu können, ist die
    sondierungstiefe viel zu gering.
    "ww" ist in taufkirchen überhaupt kein problem, sondern günstiger, als
    jede bastellösung.
    trotzdem fehlen wesentliche angaben - die müssen deine fachleute
    nachfordern.
     
  4. P3CO

    P3CO

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    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Aufgrund der 2 Antworten möchte ich noch 2 weitere Informationen nachreichen. Das Grundstück ist Ebenerdig, das ganze Bebauungsgebiet ist sehr schwach geneigt und das Grundstück befindet sich in Kerspleben bei Erfurt.

    Ob man nach 5 Jahren noch Informationen nachfordern kann möchte ich bezweifeln. Vielleicht sollte ich noch ein neues Gutachten beauftragen, damit Klarheit besteht?!

    MfG
     
  5. #5 Thomas B, 19.08.2010
    Thomas B

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    .....vor allem sollte die Erkundung etwas tiefer gehen...2,50 unter der Geländeoberkante ist dann doch etwas wenig...mit Verlaub...
     
  6. KATMat

    KATMat

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    2,50

    waren doch nicht die Endteufe, sondern der GW-Spiegel.
     
  7. #7 Thomas B, 19.08.2010
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    @KATMat:...stimmt!
     
  8. mls

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    heisst für mich: in dubio contra ;)
     
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