WfA mit Ausbildungsvergütung?

Diskutiere WfA mit Ausbildungsvergütung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir haben immer noch Ärger wegen unseres Antrages auf WfA Mittel. Nachdem wir inzwischen auf Typ B umgeschwenkt sind, da ich nächstes...

  1. #1 OliundSandra, 20.08.2010
    OliundSandra

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    Hallo!

    Wir haben immer noch Ärger wegen unseres Antrages auf WfA Mittel. Nachdem wir inzwischen auf Typ B umgeschwenkt sind, da ich nächstes Jahr nochmal mehr verdiene (Ausbildungsvergütung), wird Typ A nicht klappen.

    Aber: ich habe jetzt von jemandem gehört, das die Ausbildungsvergütung zwar auf die Einkommensgrenze angerechnet wird, aber nicht auf die 'Tragfähigkeit'! Stimmt das? Man muß ja einen bestimmten Betrag als Rückbehalt haben. Da wird das Ausbildungsgeld nicht drauf angerechnet? Wie unfair ist das denn? :yikes Mit vergütung darf ich nicht so viel verdienen, um günstiges Geld zu bekommen, aber ich darf später nicht davon leben, um das teurere Geld zu bezahlen? :irre

    Also, irgendwas stimmt da doch nicht...:wow
     
  2. cc24

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    Hallo Olli und Sandra,

    Laut den Bestimmungen sind für die Einstufung die Einkommen des letzten Kalenderjahres entscheidend. Ändert sich das Einkommen, dann kann fiktiv das Einkommen berechnet werden, wenn Einkommen sich in den nächsten 12 Monaten sich mit Sicherheit verändern. Wann ist also Schluß mit der Ausbildungsvergütung ? Bist Du im bsw. im Oktober 2010 damit fertig, dann kann das jetzige Einkommen nicht mehr angerechnet werden. Dies hat ebenso Einfluß auf die Modeleinstufung. Allerdings frage ich mich auch, wie hoch die Gesamtkosten sind, denn bei Model B muss man schon Einiges verdienen.

    Schönen Gruß
    Stefan Gaese
     
  3. #3 Baufuchs, 31.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ist Unfug.

    Guckst Du aus Einkommensermittlungserlass:

     
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