OT : Schaden durch Kabelfehlerortung vom EVU

Diskutiere OT : Schaden durch Kabelfehlerortung vom EVU im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich habe mal eine frage,vielleicht hat ja jemand von euch schon ein ähnliches Problem gehabt,gehört ja irgendwie auch zum "Bauen"....

  1. Sonz

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    Hallo Leute,
    ich habe mal eine frage,vielleicht hat ja jemand von euch schon ein ähnliches Problem gehabt,gehört ja irgendwie auch zum "Bauen".

    Bei uns in der Straße hat das EVU eine Kabelfehlerortung mittels Messwagen durchgeführt.
    Da ich 2 Stromzähler im Haus habe um den Stromverbrauch nach Etagen getrennt abrechnen zu können,haben sich die Angestellten des Subunternehmers des EVU mal den Spaß gegönnt und nur einen Zähler abgeklemmt.

    Meine Leitung fanden die kurz danach rhythmisch auftretenden Stromstöße von >0,6KV zwar noch ganz Lustig, ein paar meiner Elektronischen Geräte allerdings nicht.

    Jetzt möchte mir die Versicherunsabteilung des EVU's jedoch nur den "Zeitwert" der Geräte erstatten (größtenteils < 2Jahre alt).

    Meine Haltung ist natürlich komplett ablehnend.
    Ich habe die Herren nicht eingeladen Messungen durchzuführen,das ein zweiter klar sichbarer Zähler im Haus parallel und nicht in Reihe geschaltet sein müsste,lehrt man im ersten Lehrjahr genau so wie das bei einer Kabelfehlerortung lieber 4x nachgesehen wird ob auch wirklich alle HAS abgeklemmt sind.

    Hat jemand von euch schon mal eine ähnlich Erfahrung gemacht und/oder kennt die Rechtslage.
    Das eine Haftpflicht eigentlich nur den Zeitwert vorsieht,ist mir bekannt aber in diesem Fall empfinde ich es als Frechheit,da ich nicht der Auslöser der Maßnahmen war,noch wurde darauf hingewiesen das man seine Geräte vom Netz trennen sollte.

    Bis denne,
    Ingo
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Vorweg - ich bin kein "Fan" von EVUs.

    Aber ein wenig muss ich den Spiess doch umdrehen.
    Die Mitarbeiter werden zum Zählerabklemmen ja nicht eingebrochen sein. Denen muss ja irgendwer Zugang gewährt haben. Warum hat diese Person nicht auf das Abklemmen geachtet?
    Und nach möglichen Folgen der Messungen gefragt?
     
  3. H.PF

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    Moment mal, Ralf, ICH wüsste da auch überhaupt nicht was da passieren kann. Wenn bei mir hier einer von der EVU auftritt und dann messen will muß er mich da schon drauf aufmerksam machen und da hat er bitteschön dran zu denken...

    Und ich bin bautechnisch nicht gerade auf den Kopp gefallen...
     
  4. Julius

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    Generell ist ein Schadenersatzanspruch nicht höher als der Zeitwert.
    Kannst ja gleichalte Gebrauchtgeräte als Ersatz kaufen.

    Nicht schön für den Geschädigten, ist aber so.


    Allerdings frage ich mich, warum da an den Zählern herumoperiert wird, statt sauber am HAK zu trennen...!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    @ H PF

    Wenn bei mir ein Mitarbeiter des EVU klingelt und sagt, er muss für Messungen in der Strasse unseren Zähler/HAK/WAI(Wasauchimmer) vom Netz trennen, dann werde ich hellhörig und will wissen, wieso er denn für Messungen uns abklemmen muss.
    Und wenn der mir sagt, dass Messungen Schäden anrichten können, dann bin ich aber so was von dahinter her, dass meiner Installation nix passieren kann.
     
  6. Julius

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    Schön für Dich.
    Was auch immer das "Hinterhersein" in diesem Fall konkret bedeutet.

    Aber Du wirst Doch nicht aufgrund Deiner Kenntnisse und Umsicht dem Fragesteller hier irgendein Versäumnis ankreiden wollen???
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Für mich klingt das alles ein wenig dubios.
    Es gibt keinen Grund da am Zähler herumzubasteln. HAK auf, Sicherungen ziehen, fertig.

    Nix Stromstoß, sondern Spannungspulse.
    Abgesehen davon, dürften Deine Geräte bei so kleinen Spannungspulsen noch keinen Schaden nehmen. Es handelt sich ja um neuere Geräte die mit Sicherheit auch ein CE Zeichen hatten. Die müssten an sich min. 1kV (Leitung gegen Leitung) und 2kV (Leitung gegen Erde) bei einem Puls von 1,2/50 abkönnen.

    Dazu brauchst Du sie auch nicht einladen, denn immerhin gehört das Netz ja denen. Die müssen aber trotzdem sicherstellen, dass Deine Endgeräte nicht zerstört werden.

    Dass nur der Zeitwert erstattet wird, ist versicherungstechnisch klar geregelt.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 mazepan, 23.08.2010
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    Ich finde sowas auch eine Frechheit.
    Da bekommst am schluß ein paar Euro und hast den Ärger. meiner Meinung nach sollten Die für dich neue (gebrauchte) gleichwertige Geräte suchen.
    Man sollte jedem inkompetenten Handwerker DEPP auf die Stirn tätowieren. - Gott, würden dann viele aussehen.
     
  9. Julius

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    Genau!
    Und die inkompetenten Projektmanger erst.
    Die richten in aller Regel (betriebs- wie volkswirtschaftlich betrachtet) weit verheerendere Schäden an...
     
  10. bernix

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    ...macht es denn einen Unterschied ob ich im HAK die Sicherung(en) ziehe oder die drei Sicherungen pro Zähler ziehe?
     
  11. SvenW

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    Müßten abkönnen und können ab sind zwei sehr verschiedene Dinge. In der c't testen sie regelmäßig Netzteile und regelmäßig verrecken einige entweder weil sie die Spannungspulse nicht abkönnen oder ihre spezifizierte Leistung nicht schaffen. Möchtest du deine Hand für den 50€ DVD Player/Wlan Router etc. aus China ins Feuer legen?
     
  12. #12 ThomasMD, 23.08.2010
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    Ja, zwei Unterschiede:
    1. Die Anzahl der Sicherungen und
    2. Die Sicherheit, das Gebäude komplett vom Netz getrennt zu haben.
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Es geht doch nicht darum was ICH möchte. Ich habe nur geschrieben wie es sein sollte, und dies auch begründet.

    Was für "Sicherungen" pro Zähler?

    Wenn ich am HAK ziehen, dann kann ich davon ausgehen, dass die Hütte stromlos ist.

    Gruß
    Ralf
     
  14. oberh

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    Hi!

    Mein EVU hat sich eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen, damit er jederzeit das Recht hat, die Räumlichkeiten zu betreten um an seine Leitungen zu kommen.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Wäre an sich nicht erforderlich, denn mit Abschluß eines Versorgungsvertrags gestattest Du ihm sowieso den Zugang. Ich weiß nur nicht, ob dieser "Zugang" sich nur auf die Messeinrichtungen beschränkt. Müsste man jetzt nachlesen.

    Gruß
    Ralf
     
  16. bernix

    bernix

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    ....jeder meiner beiden Zähler hat drei Schmelzsicherungen und wenn die ausgeschraubt sind, ist der jeweilige Bereich stromlos
     
  17. R.B.

    R.B.

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    Du meinst die Sicherungen die NACH dem Zähler angeordnet sind? (bzw. früher so angeordnet waren)

    Das wäre bei einem EFH mit 1 Zähler und (damals) fachgerechter Installation richtig. Schwierig wird´s wenn mehrere Zähler, evtl. noch WP oder PV usw. eingebunden sind.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: OT : Schaden durch Kabelfehlerortung vom EVU
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