Dachaufbau, diff.offene Vordeckung aus "Spannvlies"

Diskutiere Dachaufbau, diff.offene Vordeckung aus "Spannvlies" im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, über einer Wohnung die ich vielleicht beziehen möchte, ist von einem Gutachter beanstandet worden daß beim Dach "keine Holzverschalung,...

  1. Flow

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    Hallo,

    über einer Wohnung die ich vielleicht beziehen möchte, ist von einem Gutachter beanstandet worden daß beim Dach "keine Holzverschalung, sondern ein spannvlies" verbaut worden ist.
    Laut dem Dachdecker den wir dann haben kommen lassen liest man in den Bauplänen folgenden Aufbau, den zu bewerten mein großes Problem ist:

    von innen nach außen:
    - 2 x 15 mm Rigips
    - Kreuzlattung
    - Dampfbremse
    - 200 mm Mineralwolle
    - diffusionsoffene Vordeckung
    - Konterlattung
    - Dachlattung
    - Ziegel

    Dämmung: Vollsparren

    Die Frage an Sie, liebe Forumnutzer, wäre also (trotz der dürftigen Informationen) wie klingt das so für Sie? Ist so ein Dachaufbau in der Münchener Innenstadt ok?
    Der Dachdecker selbst war dem Aufbau nicht abgeneigt, bzw. das komplette Dach abzunehmen und neu aufzubauen schien ihm nicht zwingend notwendig.
    Das Objekt steht in München in der Stadt, muß also keine Witterung wie bsp.weise in den Alpen aushalten.

    Vielen Dank fürs lesen, bin für jede Aussage dankbar!
     
  2. Jakari

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    eines vorweg ich bin kein Dachdecker!
    aber warumm sollte man eine Holzvollschalung einbauen??
    ein Unterspannbahn ist doch weit verbreitet
    Wichtig ist das die Dampfbremse und Unterspannbahn fachgerecht eingebaut sind

    ....aber mal schauen was die Dachdecker noch schreiben
     
  3. #3 MoRüBe, 23.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Schöne Aufzählung...

    ... aber das wichtigste fehlt:

    die Dachneigung:D

    Je nach Dachneigung kann ein wasserdichtes DAch erforderlich sein.

    guxt Du auch hier:

    www.planungsgruppe-dach.de
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann halt Dich doch einfach mal zurück!

    Dein "ist doch üblich blablabla" hilft dem Frager in keiner Weise.
    Wenn wir richtige Bauweise nur nach "üblich" beurteilen würden, wäre so mancher Baupfusch geadelt!
     
  5. Eric

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    ü
    Ja, tippe auch auf Dachneigung und die wäre in München bestimmt noch wichtiger als in Detmold.

    Aber warum fragst Du nicht den Gutachter, warum er eine Holzverschalung vermißt?
     
  6. Flow

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    Danke für die Antworten!

    Die Dachneigung ist 40 Grad.

    Der Gutachter (ausgewiesenermaßen _kein_ Dachdecker, hauptsächlich im Landkreis Garmisch beschäftigt) kann sich Dach ohne Holzverschalung nicht vorstellen (habe ich auch von anderer Seite gehört) Insekten/Tier-sicherheit war der erste; erhöhtes Risiko bei Sturmschäden, die dann das Vlies durchschlagen oder/und es sich mit Feuchtigkeit vollsaugt der zweite Kritikpunkt.

    Der Dachdecker (aus München) hingegen kannte diese Art von Aufbau, das Spannvlies sei wasserabweisend, und soviele Siebenschläfer habe es nicht in München; eine Holzverschalung (die er sich selbst dort natürlich auch lieber hingebaut hätte) müsse vielleicht auch heute noch nicht Vorschrift für München Stadt sein, das war hingegen nicht ganz sicher.

    Soweit durchaus plausible Kritikpunkte; aber ein neues Dach ist teuer!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2010
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    Bei 40° Dachneigung müsste es schon ein sehr spezieller Ziegel sein, dass er mit einer Unterspannbahn nicht zulässig wäre

    Sturmschäden treten ja nun nicht alle paar Wochen auf. Manche Häuser stehen 50 Jahre ohne!
    Tiersicherheit :mega_lol: Ratte oder Siebenschläfer (Marder bin ich nicht sicher) gehen durch ein Astloch rein. Da müsste der Gutachter also astfreie Ware verlangen. :mega_lol: :mega_lol: Unbezahlbar

    Hier hat wohl jemand eher seine persönlichen Vorlieben ausgelebt denn fachlich sauber argumentiert.
     
  8. #8 Stromfresser, 24.08.2010
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    Wespen fressen die USB. Aber lass mal, die Deckung ist so nicht unüblich und bei der Dachneigung schon in Ordnung, wenn der Rest passt.
     
  9. Flow

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    Ui, danke!

    ...in's Schwarze getroffen! Das war auch ganz genau mein Eindruck, aber das ist leider keine Basis für eine Entscheidung :) Ihre Aussagen da schon eher.

    Also, ob "der Rest passt", da steckt man nicht drin (oder auch "Schmeck's Kropferter!" wie wir hier sagen), die Dampfbremse ist an der richtigen Stelle (laut Dachdecker) ob Anschlußstellen sauber sind oder gar der Dampfbremsen-Test erfolgreich wäre wissen wir nicht, aber die Nebenkosten sind sehr niedrig, das Haus ist von 2001, im Grunde sieht alles wirklich gut aus. Nur eben das fehlende Holz steht zur Debatte.

    Jedenfalls schon mal vielen Dank, die Recherche geht weiter aber ich bin schon wieder etwas weniger verzweifelt, Danke sehr! (hängt natürlich damit zusammen daß Sie mir sagen was ich hören wollte :)
     
  10. joernb

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    Hallo,

    bei unserm Dach(Neubau) mit 12° Dachneigung ist auf den Sparren eine Tyvek Folie, darauf ist mit blauem Nageldichtband die Konterlattung und dann eine Harzer Pfanne.
    Mir kommt das etwas komisch vor.
    Zwei Dachdecker und ein Gutachter sagen das ist nicht ausreichend, der Dachdecker von unserm Bauträger meint das wäre zulässig.

    Kann das sein ?
     
  11. Eric

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    Kann deswegen sein, weil der DD vom BT ansonsten nach den aRdT alles neu machen müßte.

    http://wiki.proclima.com/Regeldachneigung

    Info von Braas bei Dachneigung 7 -12 °, laut Braas nur als komplettes System anwendbar:

    http://www.braas.de/fileadmin/bu-fi...GRAD_Dach_GD_297_letzter_Stand_19.02.2010.pdf

    Entspricht allerdings, wie Braas selbst angibt, nicht den aRdT und insofern sei hierauf ( laut Braas ) im Angebot hinzuweisen. Braas sagt nur nicht, auf was denn der Anwender ( Dachdecker/BT ) den Bauherren ( = Laie ) genau hinzuweisen hat: Er muß sich von dem Verstoß gegen die aRdT freizeichnen lassen. Ohne Freizeichnung ist das System ein Mangel.

    Ähnlicher Rechtsgedanke wie beim ärztlichen Eingriff: Arzt muß den Patienten vor der OP auf alle Risiken hinweisen, bevor er den Eingriff durchführt.

    Die Tyvek Folie gehört nicht zum von Braas freigegeben System. Also Du neben dem Verstoß gegen die aRdT auch noch einen Verstoß gegen das " Braas-System ".

    Und jetzt? Ich habe noch nie erlebt, daß ein BT die Erwerber über eine von ihm geplante Ausführung, die von den aRdT und von einem " System " abweicht, belehrt hat. Fehlendes Problembewußtsein.

    Sollte es hier anders gewesen sein, wäre es eine Ausnahme, die als solche die Regel bestätigt.
     
  12. #12 Gast360547, 25.08.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    also

    Moin,

    @Flow,
    wenn da nicht noch extreme Giederungen in der Dachfläche sind, dann würde ich aus technischer Sicht wie R. Dühlmeyer bewerten: die Anordnung einer Holzschalung mit einer Vordeckung ist gem. der Fachregel nicht erforderlich, die Anordnung einer UDB oder USB (Letztere nicht so gerne) allerdings schon.
    Da lebt offenbar wirklich Jemand seine pers. Vorlieben aus und verkauft das als aRdT.
    Um die Luftdichtheit zu testen, kann ein blower-door-test ausschließlich für die Wohnung gemacht werden, die Luftwechselrate ist mir dabei egal, es kommt auf die Leckageortung an.

    @ JoernB,
    bei Ihrem Dach kommt nur noch ein wasserdichtes Unterdach in Frage. Zusätzlich noch die schriftliche Bestätigung des Dachziegel/Dachsteinherstellers, dass er explizit für IHREN Bau die Freigabe erteilt. Ansonsten kann es durchaus zu Problemen mit der Garantie kommen, was bei mir bekannten BH mehrfach passiert ist.

    @ Eric,

    zwei sehr schöne Beispiele, die zeigen, wie der Handwerker, Bauherr und auch so mancher Architekt verdummt werden.
    Das Problem: viele der oben genannten denken nicht weiter, sie nehmen die Werbeaussagen als gegeben an und wurschteln weiter.
    Leider erkennen diesen Umstand auch viele Sachverständige (insbesondere die Universalen) die Fallen nicht und führen die Gerichte im Schadenfall oder Rechtsstreit in die falsche Richtung (Stichwort Prospekthaftung).

    Für das Stichwort 7° Grad Dach sei noch gesagt, dass unsere Fachregeln eine Eindeckung mit Dachziegeln oder -steinen bei Dachneigungen <10° gar nicht zulassen. Die Fachregel ist dabei als Mindeststandard anzusehen. Mithin kann und darf ich zwar aufwändiger erstellen, nicht aber dieses Mindestmaß an Regel unterschreiten/unterbieten.

    Wer will solche Dächer haben?
    Es entspricht dem Wunsch nach mehr Wohnraum auf kleinem Grundstücken bei vorgegebener Firsthöhe.

    Grüße

    stefan ibold
     
Thema: Dachaufbau, diff.offene Vordeckung aus "Spannvlies"
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