Bausparvertrag als Tilgungsersatz

Diskutiere Bausparvertrag als Tilgungsersatz im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bausparen allgemein Also ich denke mal das hier der Berater der einzige ist der damit glücklich ist. Grundsätzlich ist das Modell der BHW aber...

  1. vOlli

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    Bausparen allgemein

    Nun schätzen hat nichts mit einer Situation in 10 Jahren zu tun. Die Schätzung wird von den Bausparkassen so kommuniziert, dass Du den Vertrag unterschreibst.
    Damit sich Bausparen mit Tilgungsaussetzung lohnt, muss der Zinssatz ca. 20% schlechter liegen als zu dem Zeitpunkt, wo man das Darlehen braucht. Das ist unrealistisch, aber die Angst, die einem eingetrichtert wird, in 10 Jahren horrende Zinsen zahlen zu müssen reicht einigen Bausparkassen heute leider immer noch aus.
    Bausparen kann eine sinnvolle Sache sein. Aber definitiv nicht, wenn man dafür die Tilgung aussetzt.
     
  2. #22 nichtfaul, 03.09.2010
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    Nach allem was jetzt über dieses "Konstrukt" gesagt wurde, ist das ein absolut stimmiges Fazit.

    Aber wie gesagt man muss ja sehen wie man aus der Sache am besten rauskommt.

    @Kart
    Mich würde interessieren auf welche Art Du da tilgen kannst. Kannst Du direkt in das Darlehen einzahlen? Oder meinen die eher dass Du in den Bausparvertrag einzahlen "darfst", der ja als Tilgungsersatz dient? Die Möglichkeit, direkt das Darlehen zu verringern durch Sonderzahlungen kenne ich noch gar nicht... Bei mir steht da nichts.

    Tja das mit den Zinsen, da sollte sich jeder selbst ein Bild machen. Ich fahre ja nun die Schiene: Bausparvertrag bis 2015 zur vollständigen Zuteilung bringen. Ich rechne einfach mit steigenden Zinsen. Und wenn ich mich eben irre, na davon geht die Welt auch nicht unter.

    Grüße nichtfaul
     
  3. Kart

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    Hallo nichtfaul,
    ja ich kann 27200,-€ Sondertilgen innerhalb der ersten Zinsfestschreibungszeit, dazu habe ich eine extra schriftliche Vereinbarung zum Darlehensvertrag. Einzige Bedingung ist min. 2500,-€ pro Einzahlung. Diese Einzahlung wird von der Darlehenssumme einen Monat später abgezogen, so dass sich auch die Zinsen verringern. Nur habe ich es bis dato nicht genutzt:irre. Wie blöd war ich eigentlich?

    Gruß Hartmut
     
  4. #24 nichtfaul, 08.09.2010
    nichtfaul

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    Wie gesagt man weiß nicht ob es "blöd" ist wenn man es nicht nutzt. Man hat dann in unserem Fall 2 Möglichkeiten. 1) Wenn man von steigenden Zinsen bis zum Ende der Festschreibung ausgeht, kann es sinnvoller sein, in den Bausparvertrag einzuzahlen mit dem Ziel, diesen bis dahin zuteilungsreif zu machen. "Tilgen" tut man ja auch auf diese Weise, nur dass das sich leider nicht gleich auf die Zinsen auswirkt. Im Gegenzug hat man dann aber später, nach Ablauf der Festschreibung und nach Zuteilung, sichere niedrige Zinsen bis zum Ende.
    2) Wenn man aber davon ausgeht dass die Zinsen bleiben wie sie sind, kann es tatsächlich besser sein direkt ins Darlehen einzuzahlen, auch wenn der Bausparvertrag dann bis zum Ende der Zinsbindung nicht die Zuteilungsreife erreicht. Man zahlt dann eben schon sofort weniger Zinsen. Und nach Ablauf der Zinsbindung kann man sich ja woanders ein Annuitätendarlehen suchen, falls BHW kein gutes Folgeangebot macht.

    Welcher der beiden Wege der bessere ist, kann man nur so ermitteln: 1. Annahmen treffen, wie sich die Zinsen ermitteln. 2. Mit diesen Annahmen beide Szenarien durchrechnen (Excel lässt grüßen). Und dann entscheiden, welche Variante die "preisgünstigere" ist.

    Grüße nichtfaul
     
  5. #25 ThorstenB, 24.09.2010
    ThorstenB

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    Hallo Hartmut,
    bei mir war es ähnlich: Darlehen von 126.000 € bei der BHW im Juli 2004, seitdem 126,- monatlich als "Tilgung" in den BSV, knapp 510,- Zinsen fürs Darlehen ....
    Seit 2 Jahren fließen nch VWL und Sondertilgungen in den BSV. Die Zinsfestschreibung läuft bis zum 30.06.2014. Bis dahin werde ich ca. 31.000 Guthaben im BSV haben. Ich habe mir jetzt schon ein Forwardarlehen gesichert über 95.000 zum 30.06.2014 mit 3,80 % eff. (das Bauspardarlehen hätte wie bei Dir 4,75 % nom.)
    Den BSV habe ich jetzt nach §489 BGB gekündigt, werde das Guthaben zum 30.06.2014 entnehmen und zusammen mit dem Forwarddarlehen das Darlehen ablösen.

    An dein Bausparguthaben kommst du aber nur, wenn du den BSV kündigst.
    So wie du es beschrieben hast kannst du die 29.000 nur als Teilbausparsumme (da noch nicht zuteilungsreif) verwenden und einen Teil des Bauspardarlehens ablösen. Für den Restbetrag des Bauspardarlehens müßtest du wie gehabt einen BSV besparen und zusätzlich noch Zinsen zahlen. Für das Baudarlehen mußt du weiterhin zu den dann geltenden Marktkonditionen Zinsen zahlen. Steht alles so im Infoblatt der BHW unter Nr. 5.
    Meine Empfehlung daher: Den BSV kündigen zum Zinsbindungsende, das Guthaben entnehmen und der BHW ein Forwarddarlehen auf den Tisch legen.
    Bis dahin fleißig Sondertilgen (mit 2% Verzinsung wie bei mir???)
    Beim Forwardarlehen darauf achten das die Zinsfestschreibung ab dem 01.01.2014 läuft ( nicht ab Vertragsabschluß) und du ebenfalls Sondertilgungsmöglichkeiten hast.
    Solltest du nämlich bis zum 31.12.2013 nicht die vollen 90.000 benötigen da du fleißig getilgt hast mußt du sie trotzdem abnehmen und Zinsen zahlen. Die Differenz könntest du aber gleich wieder nehmen um die jährliche Sondertilgung für 2014 zu leisten.

    Ich hoffe ich war verständlich.:winken
    Gruß
    Thorsten
     
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