Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten

Diskutiere Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo erst mal, ich bin neu hier und habe gleich Probleme. Ich habe mir im Altbau neue Fenster (Kunststoff) einbauen lassen. Veka 90 Topline...

  1. #1 norberthans, 23.08.2010
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    Hallo erst mal, ich bin neu hier und habe gleich Probleme.

    Ich habe mir im Altbau neue Fenster (Kunststoff) einbauen lassen.
    Veka 90 Topline mit Dreifachverglasung 0,5 Ug.

    Nun wußte ich allerdings nicht von der EnEv oder RAL usw. daher habe ich das von einem Meisterbetrieb Liefern und Einbauen lassen.
    Nun liegen einiege Mängel vor, wie die Fensterflügel hängen die Rolladen gehen nicht mehr runter (alle mit Motor) usw.

    Auch habe ich die befürchtung das die Fenster nicht nach EnEv eingebaut wurden. Die Firma wollte die alten Fenster zersägen und die neuen Fenster dann dort rein stellen und mit lange Maueranker befestigen. Das war mir aber nicht gut genug, und ich habe die Putzleibung abgeschlagen damit ich einen vernünftigen anschlag bekomme. Ich mußte ja eh alles wieder anputzen da die Rolladenkästen ja nicht mehr passten.

    Der Fensterbauer meldet sich nicht auf Anrufe, schreiben, schreiben per Einschreiben Rückschein und auch auf ein Anwaltschreiben keine regung.

    Die Fenster wurden mit Metalllaschen fertgedübelt und mit Holzkeile wohl ausgerichtet und dann mit Bauschaum ausgeschäumt.

    Nun meine Frage:

    Entspricht das der EnEv?

    Wenn nein was kann ich machen?

    Oder was sagt Ihr was soll ich machen.


    DANKE

    Gruß

    Norbert Hans
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.08.2010
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    Der EnEV ist das (anders als z.B. in DK) schietegal, wie Deine Fenster reingebastelt werden, hauptsache es ist die Luftdichte gewährleistet.
    Und dummerweise ist Bauschaum zum Teil zunächst luftdicht.

    Lesestoff
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=28923

    Aber wenn der Fensterbauer nicht mal auf anwaltliche Schreiben reagiert, dann dürfte wohl nur die Nachbesserung auf eigene Kosten bleiben!
    Diesmal dann bitte gleich richtig!
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Existiert die Firma noch?

    Wenn ja, dann könnte man das komplette Programm abspulen (Anwalt weiß sicher Bescheid). Wenn nein, dann wird´s schwierig.

    Wichtig, wer hat was, wo und wie beauftragt? Ich denke Dein RA hat das bereits geprüft....oder?

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 norberthans, 23.08.2010
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    Nun das ist ja meine Frage

    WAS KANN ICH MACHEN oder wie kann ich vorgehen?

    Das ich Klagen muß ist klar aber mein Anwalt ist nicht der Fachmann mit EnEv usw.

    Also wie vorgehen?

    Bei Gericht Beweißsicherrungsverfahren beantragen????
     
  5. #5 norberthans, 23.08.2010
    norberthans

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    Ja die Firma ist noch da, und Beauftragt wurde neue Fenster einbauen, und bei einem Fachbetrieb braucht man den Fachgerechten einbau nicht extra Beauftragen. Das setze ich vorraus, und das geht auch aus der EnEv hervor das die Fenster so eingebaut werden müßen.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Das hat auch niemand bestritten, aber schau noch mal nach was mein (Vor)Namensvetter geschrieben hat.

    Also, EnEV hat mit RAL nichts zu tun. Deswegen auch meine Nachfrage "was beauftragt war".

    Wenn es an eine Auseinandersetzung vor Gericht geht, wird nach Formulierungen und selbst nach Punkt und Komma geschaut.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Olaf (†), 23.08.2010
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    Ist...

    zwar interessant was beauftragt wurde aber genauso irrelevant.
    Der Auftrag Montage bzw. Einbau von Fenstern beinhaltet immer die Abdichtung der Montagefuge als Nebenleistung nach den aaRdT, also 3-Ebenen Modell.
     
  8. #8 norberthans, 23.08.2010
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    Bauschaum

    Allerdings ist Bauschaum vorerst Dicht, aber es muß DAUERHAFT Dicht sein und das kann nach meines Wissen kein Bauschaum auf dauer.

    Und wie will er denn die Holzkeile abdichten?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2010
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    Klar formulierte Fragen ergeben klare Antworten. Unklare Fragen eben unklare Antworten.

    1) Wie oft noch? Vergiss die EnEV!!

    2) Du brauchst einen eigenen Sachverständigen, der Deinem Anwalt fachlich zu Seite steht. Das hätte Dir aber auch Dein Anwalt sagen können/müssen.

    3) Ein SV im Rechtsstreit/Beweissicherungsverfahren beantwortet nur ihm gestellte Fragen. Sieg oder Niederlage hängen also an der fachlichen Formulierung der Fragen an den Gerichts-SV. Geht nicht ohne eigenen SV.
     
  10. #10 norberthans, 24.08.2010
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    Sv

    Kennt denn jemand hier in der nähe von Cloppenburg einen vernünftigen SV?
     
  11. Ulli

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  12. #12 norberthans, 27.08.2010
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  13. stevie

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    Über die "Stichwortsuche" in dem Link, dann "Kunststofffenster" eingeben :biggthumpup:
     
  14. Ulli

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    Einfach nach Tischler suchen ist deren Gebiet
    Gruß
    Uli
     
  15. #15 Olaf (†), 27.08.2010
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    Ich...

    will Dir ja Deinen Optiismus nicht rauben: aber das wird (meistens) nix.
    Dafür habe ich drei Mal zuviel einem Solchen das Regelwerk des Fensterbaus vor Gericht erklärt.

    @norberthans: Du kannst es auch über die IHK versuchen.
     
  16. #16 norberthans, 28.08.2010
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    Optimismus

    Nun da brauche ich kein Optimismus, sondern der Fensterbauer ist verplichtet die Fenster nach den neusten Regeln der Technik einzubauen.

    Auch wenn einige da hier nicht wahr haben wollen, es gilt die EnEV wo genau beschrieben ist das der Einbau dauerhaft Wind und Dampfdicht sein muß.
    Weiterhin muß der Fensterbauer eine Unternehmererklärung erstellen das die Fenster nach EnEV eingebaut wurden, diese kann die Baubehörde vom Bauherrn verlangen, kann man die Erklärung nicht vorlegen handelt es sich um ein Ordnungswiedrigkei die mit bis zu 50.000€ geahndet werden kann.

    Soweit bin ich schon gekommen.

    Weiterhin habe ich mit einem SV gesprochen http://window.de/uploads/media/Sachverstaendigenliste_02.pdf der von der IHK und von der Gütegemeinschaft zugelassen ist. http://window.de


    Und so wie es aussieht gibt mir sogar meine Rechtsschuzt Kostendeckung.
     
  17. #17 norberthans, 28.08.2010
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  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2010
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    Sag mal norberthans, irgendwie hab ich das Gefühl, Du bist unbelehrbar!

    Deine Fugendichtigkeit nach EnEV kannst Du vergessen, weil die sich auf die Fugen zwischen Flügel und Rahmen bezieht.

    Aber wenn DU alles so viel besser weisst als wir, warum fragst Du dann eigentlich hier????
     
  19. #19 norberthans, 30.08.2010
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    Und Du bist sicher das Du Architekt bist?

    Lese doch einfach mal die EnEV durch.

    Und warum gibt es eigentlich die EnEV wenn sich da keiner drann halten muß,
    und warum wird dann mit Bußgeld gedroht?

    Na egal wenn Du der Meinung bist dann sei es so.

    Mein Anwalt wird nächste Woche bei Gericht das Beweisssicherungsverfahren beantragen.

    :bierchen:
     
  20. #20 Achim Kaiser, 30.08.2010
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    Tja, ... die Frage ist gilt die Straßenverkehrsordnung auch auf dem Acker.

    Dann argumentier mal schön mit der EnEV.
    Die *regelt* die Fuge zwischen Baukörper und Fensteraussenrahmen.

    Das Fenster selbst ist wo ganz anders geregelt.
    Also lass deinen SV und RA ruhig auf Maulwürfe schiessen wenn du Adler jagen willst.

    Hauptsache gejagt und geballert mit anschliesendem Hallali.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
Thema: Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten
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