Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten

Diskutiere Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Tja, ... die Frage ist gilt die Straßenverkehrsordnung auch auf dem Acker. Dann argumentier mal schön mit der EnEV. Die *regelt* die Fuge...

  1. #21 norberthans, 30.08.2010
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    Es geht doch um die Fuge zwischen Baukörper und Fensteraussenrahmen, es geht hier nicht um das Fenster.
     
  2. #22 Olaf (†), 30.08.2010
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    Willst...

    Du nicht oder kannst Du nicht?
    Die Ausführung dieser Fuge wird nicht in der EnEV geregelt - da steht nur drin, dass die luftdicht sein muss.
    Aber es ist ja jedes weitere Wort überflüssig. Dein Ross hat sooo lange Beine...
    Aber mach mal mit falschen Fragen im Beweissicherungsverfahren....
     
  3. #23 norberthans, 30.08.2010
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    Moin Olaf,

    nach Deinem schreiben, lese ich das ich verkehrt denke. aber wie oder wo ????

    Und ausserdem will ich hier keinen angreifen, habe gar keinen grund dafür.
    Nur versteht mich auch, ich sehe die Vorschriften und Gesetze, und mir wird hier gesagt "alles bullschit"

    Auf einer seite sagen alle die Fenster und Türen sind dauerhaft Dampf und Luftdicht einzubauen.

    Auf der anderen seite werden die Fenster und Türen einfach reingemurkst

    Aber wie kann ich jetzt gegen diesen FUSCH vorgehen ?

    Das ist doch hier nur meine Frage, und bislang habe ich hier keine vernünftige verständliche Antwort bekommen.

    Immer nur vergiss dies vergiss das, ich muß doch eine möglichkeit haben mich dagegen zur wehr zu setzen.
     
  4. #24 norberthans, 30.08.2010
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    Wenn ich so was lese, dann gehe ich als nicht Fachmann davon aus das diese Vorschrift einzuhalten ist.

    Wenn ich hier dann immer noch einen Denkfehler habe, sagt mir bitte warum, damit ich das nachvollziehen und verstehen kann.

    DANKE


    (Copiert aus dem Internet)

    Auszug aus der EnEV 2009:
    § 26a Private Nachweise

    (1) Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten zur Änderung von Außenteilen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen (Unternehmererklärung).

    (2) Mit der Unternehmererklärung wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von dem Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

    Demnach ist gemäß einer Information des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Folgendes zu beachten:
    • Die Regelung betrifft nur Maßnahmen im Gebäudebestand und auch nur ausgewählte Paragraphen. Erklärungspflichten für Unternehmer im Zusammenhang mit Neubauten regelt die EnEV nicht. Insoweit sind also weiterhin die Regelungen im Landesrecht zu beachten.
    • Ein Formblatt oder Muster für Unternehmererklärungen im Zusammenhang mit Maßnahmen im Gebäudebestand sieht die EnEV nicht vor. In der amtlichen Begründung der Bundesregierung (BR-Drucks. 569/08, Seite 99) ist hierzu Folgendes ausgeführt: „Für die Unternehmererklärung ist Schriftform vorgesehen. Auf ein Formblatt soll bewusst verzichtet werden.

    Inhaltlich soll die Erklärung die getätigten Arbeiten beschreiben und deren Konformität mit den in der EnEV genannten Anforderungen bestätigen; dies kann auch auf der Rechnung selbst geschehen, die aus steuerrechtlichen Gründen ohnehin auszustellen ist:
    • Bei Bedarf dürfen die Betriebe natürlich auch auf Vorbilder aus den Durchführungsverordnungen der Länder zur EnEV zurückgreifen und sich ggf. passende Passagen heraussuchen (s. z.B. die EnEV-DVO NRW).
    • Zum Inhalt der Erklärung: „Wurde ein Fenster erneuert , müssen bezüglich der Anforderungen des § 9 Abs.1 EnEV die Tabellenwerte der Anlage 3 eingehalten sein.
    Quelle

    Merkblatt ES.02 des Verbandes für Fenster und Fassadenhersteller e.V.
     
  5. #25 Olaf (†), 30.08.2010
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    Ich versuchs...

    noch mal:
    Der Einbau ist wie geschildert nicht korrekt. ABER! Die Grundlage dafür ist nicht die EnEV - weils da nicht explizit drinsteht, wie es auszuführen ist.
    Und nix anderes versuchen hier alle Dir seit #2 nahe zu bringen.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2010
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    Nein, gaaar nicht, Niiiiieeeee nicht. Du doch nicht.

    Uuuuuppss
     
  7. #27 Baufuchs, 30.08.2010
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    Baufuchs Gast

    Dann guck mal in Tabelle 3, welche Werte da zu finden sind.
     
  8. #28 norberthans, 30.08.2010
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    Na aber irgend was hat die EnEV doch zu sagen, gefunden bei der

    RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren

    http://window.de/1068.html

    Und wenn ich das lese, bekräftigt das meine Probleme

    Oder warum wurde der Leitfaden zur Montage der EnEV 2009 angepasst
     
  9. #29 norberthans, 30.08.2010
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    Damit ich mich besser Informieren kann habe ich mir den

    Leitfaden zur Montage: 2010-03 inkl. CD

    Bestellt.

    Vielleicht stehen da die Infos drinn die ich brauche.
     
  10. #30 Olaf (†), 30.08.2010
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    Ach...

    Norbi, mach es doch nicht allen so schwer.
    Schreib doch einfach "Ich habe recht und jeder der mir nicht zustimmt, ist doof". Das kürzt die ganze Sache ungemein ab.
    Warum tue ich mir das überhaupt an, Dir die Sache nahezubringen?:mauer
    Mach mal wie Du denkst, für mich ist das durch.
     
  11. #31 Olaf (†), 30.08.2010
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    Nee,...

    nicht wirklich:mega_lol:

    Was brauchst Du denn für Informationen, die Du auch verstehen willst?
     
  12. #32 norberthans, 30.08.2010
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    Ja Olaf,

    Du kennst dich in deinem Gerwerk aus, ich leider nicht, und daher weiß ich immer noch nicht bescheid, was immer Du mir auch sagen möchtest.

    Erkläre es mir doch so, dass ich es verstehe, immer dieses halbwissen und diese halbantworten kann ich leider nicht verstehen.

    Und nur weil ich mir diese wagen andeutungen nicht zusammendenken kann nerve ich Euch??
    Dann fage ich mich wofür gibt es dieses Forum, oder muß man Antworten die man nicht versteht hier so hin nehmen?
     
  13. Roth

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    Hallo norberthans,
    mein Gutachter hat die EnEV nur beim Dach, aber nicht beim Fenstereinbau erwähnt.

    Er hat (verkürzt) so geschrieben: Die Fenster sind im Bereich der Anschlussfuge zw. Element u. Bauwerk mangelhaft eingebaut. Die Trennung von Raum- u. Außenklima, die Dämmung zw. Element u. Bauwerk und der Wetterschutz außen entsprechen nicht der geforderten Ausführung nach dem 3-Ebenen-Modell (Luftdichtheit, Dämmung, Wetterschutz).

    Gruß
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 30.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - aber in #2 war ALLES gesagt, Du hättest damals (oder müsstest jetzt) nur ergebnissoffen lesen müssen.
    Ne - Du musst es ja besser wissen und die, die Dir sagen, dass Du es nicht besser weisst, noch dumm anmachen (um nicht zu sagen - beleidigen)!
     
  15. #35 norberthans, 30.08.2010
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    Ich wüsste nicht wo ich jemanden dumm angemacht habe oder sogar beleidigt habe, ich habe lediglich eine Frage gestellt.

    Nun ich werde es Euch wissen lassen was draus geworden ist, und dann werde ich sehen ob ich zu dumm für dieses Gewerk Fenster und Türeneinbau bin oder ob ich Recht bekommen habe.

    Ich Danke Euch für die Antworten.

    Die Rechtsschutz wird die Kosten übernehmen und somit werde ich nächste Woche Klage einreichen.


    :Baumurks: :bef1018:
     
  16. Roth

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    Auch den Vorschuss ans Gericht?
     
  17. #37 norberthans, 31.08.2010
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    Ich denke auch den Vorschuss, ansonsten bekomme ich den ja von der Versicherung zurück, da ich eine Firmenrechtschutz habe, habe ich sowieso 150 € Selbstbeteiligung.

    Mir ist nur klar geworden das es beim Beweissicherungsverfahren auf die genaue Formulierung ankommt.

    Und da gebe ich Ralf recht, dass hier nicht nur nach der EnEV gefragt werden muß.

    Ich denke die Frage muß lauten:

    Sind die Fenster und Türen nach dem neusten Stand der Technik und geltenden Vorschriften insbesondere nach RAL, DIN oder EnEV eingebaut worden.

    Ob das so richtig ist weiß ich nicht, aber ich hoffe mein Anwalt weis das.
     
  18. #38 Olaf (†), 31.08.2010
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    Kannst...

    ja mal weiter berichten.
    Interessiert sicher auch den einen oder anderen Bauherrn.
    Ich kenne keine Rechtsschutzversicherung, die "Bausachen" abdeckt. Wäre interssant zu wissen, wer das scheinbar dennoch tut.
     
  19. #39 norberthans, 31.08.2010
    norberthans

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    Moin Olaf,

    Du hast Recht aber auch unrecht.

    Meine Versicherung wollte von mir wissen:

    1. Ob die durchfgeführten Arbeiten im Zusammenhang mit der Planung oder Errichtung eines Neubaus oder einer Sonstigen baulichen Anlage stehen.

    2. Ob die Angelegenheit im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Umbau steht.

    3. Ob die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer selbständigen (auch nebenberuflichen) Tätigkeit steht.


    Ja und das war ja nicht der fall.
     
  20. #40 norberthans, 31.08.2010
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    Habe bei meiner weiteren suche im Netzt folgendes gefunden, es besteht aus 4 Seiten, aber ich mache nur die erste Seite da hier meiner meinung nach alles gesagt wird.

    Für Olaf: Örag Rechtsschutz




    Fensterabdichtung

    Stand der Technik

    Die EnEV und die DIN 4108‐7 übertreffen die Forderungen der VOB/C ATV DIN 18355 ‐
    Tischlerarbeiten ‐ in Punkt 3.5.3 bei Weitem. Während hier pauschal die äußere wind‐ und
    schlagregendichte Ausführung vom Fenstermonteur gefordert wird, verlangen die gesetzlichen
    Vorschriften der EnEV und die hier zitierte DIN 4108‐7 zusätzlich die innere, luftdichte Ausführung
    der Fensteranschlussfuge nach dem Stand der Technik.
    Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4108 hat Gesetzescharakter und ist zwingend zu beachten.
    Dasselbe gilt für die EnEV. Da eine Ausschäumung allein keine winddichte Abdichtung darstellt ist
    hier eine zusätzliche, innere Dichtebene nötig um die geforderte Dichtheit zu erreichen. Genau
    genommen trifft die DIN 4108‐7 die Aussage: Verlangt wird eine maximale Luftdichtheit zur
    Vermeidung unkontrollierter Lüftungsverluste.
    Dies geht bereits unmissverständlich aus einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums Baden‐
    Württemberg vom Februar 1997 hervor. Der dauerhaft luftundurchlässigen Ausführung von Fugen
    zwischen Fensterahmen und Baukörper komme mit Verschärfung der Anforderungen der damals
    gültigen Wärmeschutzverordnung eine erhebliche Bedeutung zu, heißt es hier. Unkontrollierte
    Lüftungswärmeverluste, z.B. über diese Anschlußfuge, würden das Ziel der WärmeschutzV, den
    Heizwärmebedarf von Gebäuden auf ein Mindestmaß zu begrenzen, konterkarieren.
    Anschlußfugen zwischen Fenster und Baukörper sind daher sorgfältig zu planen und unter
    Verwendung geeigneter Materialien sachgerecht auszubilden.
    Es dauerte zwei bis drei Jahre bis dies dann auch zumnidest begrenzt befolgt wurde, weil blowerdoor
    Tests bei den betroffenen Fensterbauern weit mehr als nur Staunen auslösten, nämlich
    kostenintensive Nacharbeiten.
    Im Jahre 1998 erschienen zu dieser Thematik die ersten Veröffentlichungen in der Fachliteratur,
    spätestens seit diesem Zeitpunkt ist die Abdichtung der inneren Fuge in wind‐ und dampfdichter
    Ausführung anerkannte Regel der Technik.
    Die Befolgung dieser Regeln ist eigentlich für die Fensterbaubetriebe, die das RAL‐Gütezeichen
    führen, zwingend zu beachten.
    Da aber dieser Leitfaden als Grundlagenwerk von der Fachwelt einhellig anerkannt (und befolgt)
    wird, stellt er eine "anerkannte Regel der Technik" dar und ist ebenfalls von allen anderen Fensterbauern zu beachten.



    Wer den Ganzen Text haben möchte dem sende ich gern den Link oder die PDF Datei

    Ich habe auch die DIN 4108 wo das genau beschrieben ist.
     
Thema: Fenstereinbau nach EnEv nicht eingehalten
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