WU-Sohle

Diskutiere WU-Sohle im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, eine Sohle für ein Einfamilienhaus (ohne Keller) wurde folgendermaßen hergestellt: keine kapillarbrechende Schicht, Sohle 16cm dick...

  1. #1 newman32, 24.08.2010
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    Hallo,

    eine Sohle für ein Einfamilienhaus (ohne Keller) wurde folgendermaßen hergestellt:

    keine kapillarbrechende Schicht, Sohle 16cm dick aus WU-Beton mit Stahlfasern, sämtliche Durchführungen wurden nicht abgedichtet, das Loch für die Hausanschlüsse (60x40cm) wurde mit Estrichbeton zugekippt.
    Kein stauendes Wasser.
    Die Dampfsperrfolie oberhalb der Sohle wird (angeblich) nicht benötigt.

    Im Vertrag steht nur: Sohle aus Stahlfaserbeton.

    Gültigkeit hat VOB von 2009

    Ist das so in Ordnung?


    Danke für Eure Antworten.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2010
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    Für tragende Sohlplatten aus Stahlfaserbeton bitte mal die Suche benutzen.
    Suchbegriffe SFB, Stahlfaserbeton.

    Eine Dampfsperre ist nach den anerkannten Regeln der Technik noch immer erfroderlich.

    In wie weit hier Dinge durch die Vertragsformulierung ausgeheblt wurden, mögen die Juristen beurteilen.
     
  3. #3 newman32, 24.08.2010
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    hallo,

    vielen dank für die antwort, vor gericht sind wir schon. sie haben aber den bisherigen sachstand bestätigt, was äusserst beruhigend ist.

    gruß, newman
     
  4. #4 newman32, 24.08.2010
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    hallo nochmal,

    womit würde man es denn begründen, dass eine dampfsperre immer noch erforderlich ist? schliesslich wird ja mit der verwendung von wu-beton argumentiert.

    vielen dank, newman
     
  5. #5 Thomas B, 24.08.2010
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    Nun...da das Ganze ja schon bei Gericht ist, wird das gericht hier wohl einen Sachverständigen hinzuziehen, der dann die einzelnen Punkte (Stahlfaserbeton, Dampfbremse,...) zu klären bzw. zu beurteilen hat.

    Was also sollen wir jetzt hier, die die Örtlichkeit ohnehin nicht kennen, die Argumentationen nicht kennen, die Planung nicht kennen, usw. qualitativ dazu sagen können????

    Gruß

    Thomas
     
  6. #6 newman32, 24.08.2010
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    hallo,

    ok, trotzdem danke.


    gruß, newman
     
  7. #7 Der Bauberater, 24.08.2010
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    Das ist eine Frage für den Beweisbeschluß und nicht für's Forum!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 24.08.2010
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    Falsch Peter.

    Wenn Du so in den Beweisbeschluß reingehst, hast schon zu 50% verloren.

    In dem Beweisbeschluß muss etwas stehen wie:
    Ist das Fehlen der nach .... und .... oder .... erforderlichen Dampfbremse ein Mangel.
    Ein NEIN wäre zu begründen - und das wird spannend :D

    Die genaue Formulierung muss der Anwalt mit dem eigenen Sachverständigen zusammen vornehmen.
     
  9. #9 ecobauer, 24.08.2010
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    Und das alleine wird spannend, ob ein Anwalt dies auch tut. Mir begegnen leider immer wieder Anwälte, die offensichtlich der Meinung sind, allwissend zu sein!!!
    Ich würde als Mandand darauf bestehen, dass eigener Sachverstand hinzugezogen wird!:konfusius
     
  10. #10 newman32, 23.09.2010
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    So,

    das Gericht hat einen Sachverständigen beauftragt. Ich werde Sie hier im Forum den Fortgang des Geschehens informieren. Ich hoffe, das ist in Ordnung.
    Eigener Sachverständiger ist auch mit im Boot.

    MfG

    Thomas
     
  11. Dingo

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    Nur aus Interesse:
    Steht dort schon ein Haus drauf oder wurde der Weiterbau nach Erstellung der Bodenplatte gestoppt?
    Wäre ja auch spannend für den Aufwand für die nachfolgende Beseitigung des "Schadens"
     
  12. Eric

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    Scheiß Vertrag. Das Mandat würde ich eher ablehnen, da ich ja angeblich allwissend bin.
     
  13. #13 newman32, 24.09.2010
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    also,

    der Bauträger hat ab einem bestimmten Zeitpunkt aufgehört zu bauen. Wir mussten ihm dann fristen setzen und ihm den Vertrag kündigen. Aus diesem Grunde haben wir einen Sachverständigen beauftragt, den Bautenstand zum Zeitpunkt der Kündigung aufzunehmen. Dieser Sachverständige hat uns dann allerdings auch auf erhebliche Mängel aufmerksam gemacht. Der größte Posten ist dabei die fehlende Dampfsperre auf der Sohle. Fussbodenheizung und Estrich wurden noch vom Bauträger hergestellt.
    Zu unserem Bauträger hatten wir keinen Kontakt mehr, bis er vom Gericht angeschrieben wurde.
    Mittlerweile haben wir die Bude bewohnbar fertiggestellt.
    nun zum Sachverhalt:

    Unser Bauträger behauptet, das bei seinem Aufbau der Sohle und des Fußbodens keine Dampfsperre erforderlich ist. Also 16cm Sohleplatte aus Stahlfaserbeton, keine übliche Bewehrung. Dann 9cm Isolierung, Fußbodenheizung und Estrich. Da so genannter Wu-Beton verwendet wurde, ist laut Bauträger keine Dampfsperre erforderlich.
    Unser SV ist da allerdings anderer Meinung, da wohl nicht nach WU-Richtlinie gearbeitet wurde (z.Bsp. keine Abdichtungen für die Rohrdurchführungen, keine zus. Bewehrung etc.)

    Da so ein Gerichtsverfahren sich unheimlich zieht, würden mich Eure Aussagen hierzu schon sehr interessieren.

    Gruß, Thomas
     
  14. #14 newman32, 24.09.2010
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    @Eric: Im Vertrag steht nur: Sohle aus Stahlfaserbeton. Soll heißen, WU-Beton wurde nicht vertraglich vereinbart.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2010
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    Na, das kann ja wieder heiter werden :(

    Die WU-Richtlinie sagt gar nichts zu Dampfsperren, sondern zu Wasser in flüssiger Form.

    Es gibt eine Debatte um die Sinnhaftigkeit von Dampfsperren auf WU-Kellerwänden. Bei Bodenplatten ist diese Debatte kaum gegeben.
    Daher ist eine Dampfsperre in höherwertig genutzten Räumen (> Nutzkeller) und/oder Räumen, in denen mit dampfdichten Belägen geplant oder zu rechnen ist (eigentlich alle Räume) gemäß den aRdT eine Dampfsperre erforderlich!

    Und nur, wenn entsprechend dieser Denkrichtung richtig argumentiert wird, wird das Gerichtsgutachten Erfolg haben.

    Geht Ihr mit der WU-RiLi-Argumentation in den Ring, wird das ein schmerzhafter Bauchklatscher!! Ein teurer noch dazu!
     
  16. Julius

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    Ihr stellt das Haus eines Fremden, das auf dessen Grundstück steht, auf eigene Kosten fertig und bewohnt es dann auch noch...?
    Lustitsch.
    Oder auch: Seltsam.

    Möglicherweise ist es aber auch gar kein Bauträger!

    Wie ist denn im Moment die Eigentumslage?
     
  17. Eric

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    Mir scheint, daß hier vor lauter Bäumen der Wald nicht mehr gesehen wird:

    Also offenbar der Lastfall Bodenfeuchte nach DIN 18 195-4 und dafür hätte es einer Abdichtung auf der Bodenplatte gegen aufsteigende Feuchtigkeit ( keiner: Dampfsperre ) nach Abschnitt 6.2.1, 7.4 der DIN 18 195 -4 bedurft. Die Durchdringungen in der Bodenplatte hätten nach der DIN 18 195 ebenfalls gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden müssen.

    Der " BT " argumentiert jetzt offenbar dahingehend, daß er die Bodenplatte in einer höherwertigeren Ausführung erstellt habe und deshalb keine Abdichtung benötigt wird. Das wäre richtig, wenn er die Bodenplatte nach der WU-Richtlinie erstellt hätte. Hat er aber nicht. Allein durch die Verwendung von WU-Beton + Stahlfasern wird das kein Bodenplatte im Sinne der WU-Richtlinie. Durchdringungen wären im Übrigen selbst dann abzudichten gewesen. Der dort eingebrachte Estrich ist keine Abdichtung.

    Ein völlig anderes und hier nicht interessierendes Thema ist hingegen der Meinungsstreit über das Erfordernis einer Dampfsperre zur Verhinderung von Wasserdampfdiffusion im Anwendungsbereich der WU-Richtlinie.

    Daß dort eine Dampfsperre nach den aRdT erforderlich ist, ist heute nicht mehr vertretbar. Eine geschriebene Norm hat es insoweit nie gegeben. Für eine ungeschriebene aRdT fehlt zwischenzeitlich die allgemeine Überzeugung in den beteiligten Fachkreisen und damit ein Tatbestandselement des Rechtsbegriffs aRdT.

    Ich teile die Bedenken von Julius: Ist der Vertragspartner des Fragestellers tatsächlich ( ?? ) ein BT, dann läge der Vertragsbeziehung ein Kaufvertrag zugrunde. Sollte dieser Vertrag, wie geltend gemacht wird, wirksam ( ?? ) gekündigt, aber noch nicht wechselseitig erfüllt worden sein, dann ist damit zugleich auch das Anwartschaftsrecht ( AR ) auf Erwerb des Eigentums an dem Grundstück erloschen. Der Fragesteller würde vertragslos und ohne Absicherung ( AR ) in dem Haus wohnen. Das wäre in der Insolvenz des BT der Supergau: Auszugsverpflichtung und nur die Quote hinsichtlich der bereits geleisteten Raten.

    Aber das Gerichtsverfahren wird ja wohl von einem Anwalt betrieben.

    Fragen: Was für ein Gerichtsverfahren ist anhängig: Ein selbständiges Beweisverfahren oder bereits ein Klageverfahren? Im letzteren Falle: Klage mit welchem Inhalt? Vornahme von Nachbesserungsarbeiten, Vorschuß von Kosten der Ersatzvornahme oder was?
     
  18. #18 newman32, 25.09.2010
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    Hallo,

    ich muss mal korrigierend eingreifen. Unser Bauträger baut normalerweise auf Grundstücken, die von ihm erworben wurden. In unserem Fall ist das Grundstück aber unser eigenes. Der Begriff Bauträger sollte hier wohl durch Bauunternehmer bzw Generalunternehmer ersetzt werden. Jedenfalls wurde mit ihm der Bauvertrag geschlossen. Gekündigt wurde wirksam nach mehreren Fristsetzungen.
    Der Mann ist übrigens Einzelunternehmer, haftet also privat.

    @Eric: Richtig, der Baufuzzi argumentiert, dass wegen WU-Beton keine weitere Abdichtung erforderlich ist. Strittig ist in diesem Zusammenhang auch auch die Dicke der WU-Sohle. Es wurde ein gerichtlicher Gutachter beauftragt, festzustellen, ob der Sohlenaufbau den technischen Vorgaben entspricht.
    Keine Ahnung, ob die Formulierung richtig ist, bzw. ausreicht.

    Welche Art von Gerichtsverfahren? Fakt ist, wir haben Klage erhoben und es handelt sich um einen Rechtsstreit. Bin kein Jurist.

    Die Hauptfrage ist aber immer noch: Ist eine Dampfsperrfolie bei dem gegebenen Sohlenaufbau erforderlich?

    Vielleicht hätte so der Auftrag für den gerichtlich bestellten SV lauten müssen!!

    Bin gespannt auf Eure Antworten.

    Gruß, Thomas
     
  19. sepp

    sepp

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    lies nochmal erics beitrag!
    du schreibst am anfang von "oberhalb der bodenplatte"
     
  20. Eric

    Eric

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    Was willste noch wissen???

    Auch als Nichtjurist wirst Du aber zumindest sagen können, was beantragt wurde: Geld oder Vornahme von Nachbesserungsarbeiten?

    Oder steht in der " Klageschrift ", daß vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt werden soll, der die von Eurem Anwalt ( gibt es ja hoffentlich ) gestellten Fragen beantworten soll? Wenn ja: Wie lauten die Fragen im Wortlaut?
     
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