WU-Sohle

Diskutiere WU-Sohle im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; @Eric: Sorry, bin wohl etwas schwer von Begriff. Also beantragt wurde Schadenersatz. Zitat: Der " BT " argumentiert jetzt offenbar dahingehend,...

  1. #21 newman32, 25.09.2010
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    @Eric: Sorry, bin wohl etwas schwer von Begriff. Also beantragt wurde Schadenersatz.

    Zitat: Der " BT " argumentiert jetzt offenbar dahingehend, daß er die Bodenplatte in einer höherwertigeren Ausführung erstellt habe und deshalb keine Abdichtung benötigt wird. Das wäre richtig, wenn er die Bodenplatte nach der WU-Richtlinie erstellt hätte. Hat er aber nicht. Allein durch die Verwendung von WU-Beton + Stahlfasern wird das kein Bodenplatte im Sinne der WU-Richtlinie. Durchdringungen wären im Übrigen selbst dann abzudichten gewesen. Der dort eingebrachte Estrich ist keine Abdichtung.

    1. Was ist eine Bodenplatte im Sinne der WU-Richtlinie? Geht es hier um zusätzliche Bewehrung zur Vermeidung von Rissen?

    2. Ist eine Dampfsperrfolie (die er hoffentlich hätte einbringen müssen) eine Abdichtung?

    Gruß,
    Thomas
     
  2. mls

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    wie beantwortet dein fachmann diese fragen?

    was hilft "schadenersatz" (minderung?), wenn die kiste suppt?
     
  3. #23 Carden. Mark, 25.09.2010
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    wenns genug ist
     
  4. #24 newman32, 13.11.2010
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    Moin,

    na super, bei uns ist auch noch die Terrassensohle in einem Stück mit der Sohle vom Wohnhaus hergestellt worden, also ohne Bauliche Trennung. Allerdings ist Isolierung und Estrich drauf. Kann da jemand was zu sagen?

    Gruß, newman
     
  5. #25 ecobauer, 13.11.2010
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    Klar doch: Heute ist es wohl allgemein üblich, dass außenliegende Bauteile thermisch von den innenliegend beheizten Flächen getrennt werden............:bau_1:
     
  6. #26 wasweissich, 13.11.2010
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    wasweissich Gast

    das ist jetzt nicht wahr:yikes

    oder ist das haus 25 jahre alt??
     
  7. #27 newman32, 16.11.2010
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    moin,

    ob ihr es glaubt oder nicht. wir hatten einen ortstermin mit dem ger. sv und der gegenpartei, die sohle betreffend. der sv hat zwar eindeutig festgestellt, dass die sohle nicht der din entspricht, und auch die wu-richtlinie nicht greift, aber es ist ja kein schaden entstanden (feuchte wände), und vermutlich wird aufgrund der bodenverhältnisse auch keiner entstehen.
    er schreibt jetzt ans gericht, dass er detailliertere beweisfragen gestellt bekommen möchte.
    gehört es eigentlich zu seinen aufgaben, seine feststellungen derart zu kommentieren?
    auch ansonsten war der termin recht merkwürdig , hatte echt das gefühl, die wollten uns einlullen.
    kann da jemand was zu schreiben??

    gruß, newman
     
  8. #28 newman32, 16.11.2010
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    das mit den beweisfragen haben wir übrigens erwartet, und das war auch so geplant.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2010
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    Welchen Auftrag hatte er denn zu dem Termin?
    Irgendwas muss das Gericht/die Parteien ihn ja gefragt haben.
     
  10. #30 newman32, 16.11.2010
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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    er sollte beurteilen, ob die Sohle den technischen vorgaben entspricht. Da dies sehr allgemein gehalten ist, wird er wohl ans Gericht schreiben, dass er detaillierte Beweisfragen haben will.
    Die werden wir ihm dann wohl stellen müssen.
    Als ich ihm ganz eindeutig die Beweisfrage gestellt habe, hat er ja auch eine eindeutige Antwort gegeben.
    "Entspricht der Sohlenaufbau den technischen Vorgaben? Nein, es fehlt die Abdichtung."
     
  11. sepp

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    ich rate dir, die beweisfragen nicht selbst zu formulieren.
     
  12. #32 newman32, 17.11.2010
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    danke für den tipp,
    dafür habe ich einen sachverständigen und einen anwalt.
     
  13. #33 newman32, 05.07.2011
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    Moin,

    ich bin es wieder. Was ist eigentlich, wenn sich herausstellt, das der Bauunternehmer bei der Sohle und anderen Dingen die Statik komplett ignoriert hat, und einfach nach eigenem Gutdünken gebaut hat?
    In unserer Statik ist eine Bewehrte Sohle beschrieben. Bekommen haben wir Stahlfaserbeton ohne Zulagenbewehrung. Eine entsprechende Umrechnung gibt es anscheinend nicht. Ist das in sich schon ein Mangel?

    Gruß, newman :bau_1:
     
  14. #34 Halbwissender, 05.07.2011
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    Na klar

    Soll Beschaffenheit ist ungleich Ist - Beschaffenheit. Deutlicher kann man ein nicht erreichen des geschuldeten (Wenn Auftragsgrundlage so war) nicht definieren. Der Sachverständige sagt Abweichung, der Jurist dann Mangel.
     
  15. #35 Carden. Mark, 05.07.2011
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    Juristisch vollkommen Richtig.
    Fakt ist aber, es gibt eine Umgangssprache.
    Als öbuv SV sollte man das Wort "Mangel" nicht verwenden.
    Komischerweise wird selbst von den Obergöttern dieses Wörtchen immer wieder in Gutachten und in der Fachliteratur verwandt.
    Ich schlage also vor, hierauf nicht weiter rumzureiten.
    Den Fragestellern hilft es nicht weiter und zum profilieren taugt das Thema nicht.
     
  16. #36 Carden. Mark, 05.07.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Die dem BU übergebenen Unterlagen stellen das vertragliche Soll dar.
    Der Verstoß des BU, sogar wenn er besser bauen würde, stellt eine Abweichung zum Vertrag dar. Dieses wäre somit eine Vertragsverletzung auch ohne technische Nachteile.
    In Ihrem Fall kämen diese wohl noch obendrauf.
     
  17. #37 newman32, 15.10.2011
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    Hallo,

    also, der gerichtliche SV argumentiert nun so:
    laut BGG ist nach DIN 18195-4 abzudichten. Da aber WU-Beton vewendet wurde, gilt die DIN nicht. Ob die Sohle nach WU-Richtlinie erstellt wurde, ist unerheblich, da die Sohle nicht im Wasser steht.
    Es ist also weder die DIN, noch die WU-Richtlinie einzuhalten.
    Für den Richter war das nachvollziehbar.
    Und ich komme mir voll verarscht vor.

    Gruß, newman
     
  18. mls

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    wie lauteten die fragen deiner fachleute an den öbuv?
     
  19. #39 susannede, 15.10.2011
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    Für mich auch.
     
  20. #40 newman32, 15.10.2011
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    dann man also bauen wie man will?
     
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