Wärmebedarfsberechnung, Heizlastberechnung: Wer macht was???

Diskutiere Wärmebedarfsberechnung, Heizlastberechnung: Wer macht was??? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, nachdem ich mich allgemein mit den verschiedenen Heitzungssystemen auseinandergesetzt habe, möchte ich ein paar konkrete Beispiele...

  1. #1 Schmiech, 25.08.2010
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    Hallo,

    nachdem ich mich allgemein mit den verschiedenen Heitzungssystemen auseinandergesetzt habe, möchte ich ein paar konkrete Beispiele rechnerisch durchspielen, was natürlich nur anhand konkreter Zahlen geht.
    Wir bauen mit einem Architekten, daher meine Frage:

    Wer führt die Wärmebedarfsberechnung des Gebäudes durch? Ist die im Leistungsumfang des Archis Gemäß HOAI enthalten?
    Der Archi möchte die Berechnung auf den Heizungsbauer abwälzen. Somit habe ich vorab keinerlei Planungsgrundlage. Das macht die Sache schwierig...

    Wie sieht es mit der Heizlastberechnung durch? Ist die auch Leistungsumfang des Architekten? Oder wer macht die sonst?
     
  2. #2 Thomas Traut, 25.08.2010
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    Der Energiebedarfsausweis nach EnEV wird i.d.R. vom Architekten oder öfter vom Statiker gemacht. In den Planungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI (üblicherweise die Architektenleistungen) ist der EnEV-Nachweis nicht enthalten. Er muss gesondert beauftragt werden.

    Mit einer Heizlastberechnung hat der EnEV-NW erst mal nichts zu tun. Die ist vom Planer der Haustechnik zu machen. Allerdings braucht der den EnEV-Nachweis als Planungsgrundlage.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Vorausgesetzt die notwendigen Daten liegen vor, dann kann man die Heizlastermittlung extern vergeben. Google liefert die Adressen von Firmen/Büros die solche Berechnungen durchführen.

    Wichtig ist, dass man diesen Büros alle notwendigen Daten zur Verfügung stellt. Je besser die Datenbasis ist, um so zuverlässiger sind auch die Ergebnisse.

    Neben den Angaben wie, Wandaufbau, verwendete Materialien etc. auch die gewünschten Raumtemperaturen angeben.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Schmiech, 25.08.2010
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    Soweit schon klar. In meinem Fall macht den Energiebedarfsausweis der Statiker.
    Aber wer macht denn jetzt die Wärmebedarfsberechnung?
    Die hat ja mit dem ENEV- Nachweis erst mal nichts zu tun.
    Sinnvoller Weise sollte ich die doch als Basis für die Ausschreibung der Heizungsanlage haben. Somit kann man das doch kaum dem Heizungsbauer überlassen. Was schreibt der Archi denn dann aus? 1 Stück Heizung für 1x EFH???

    Das der Heizungsbauer dann die Heizlastberechnung macht, kann ich mir schon eher vorstellen.

    Apropos, wer ist denn der Haustechnik- Planer beim EFH? Nicht der Architekt?
     
  5. #5 greentux, 25.08.2010
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    bischen im forum suchen.
    ergebnis: so richtig gibts keinen haustechnikplaner für EFH. scheint sich nicht zu lohnen. bei MFH siehts schon besser aus. und nun, da die haustechnik komplexer werden könnte (kwl, etc) steht der gemeine bauherr dann bischen im regen.
    ich habs so gemacht, das ich einen großhänder sanitär/heizung mit der planung beauftragt habe unter der massgabe, das ich auch abseits seines kundenkreises ausschreibe.
    es gibt einige möglichkeiten. ich habe weiter in meinem blog beschrieben.
     
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