Anforderungen EnEV bei Denkmalgeschützem Gebäude mit Aufstockung

Diskutiere Anforderungen EnEV bei Denkmalgeschützem Gebäude mit Aufstockung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hier im Forum sind ja einige "Anwender" der EnEV unterwegs. Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen oder auch ein paar Anregungen...

  1. #1 F Gleiwitz, 25.08.2010
    F Gleiwitz

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    Hier im Forum sind ja einige "Anwender" der EnEV unterwegs.
    Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen oder auch ein paar Anregungen in den Raum stellen.

    Ich muss für ein Bauvorhaben ein Angebot erstellen.

    denkmalgeschütztes Fabrikgebäude soll zu Wohnzwecken umgebaut werden
    im Gebäude werden 3 Etagen aus Stahlbeton eingezogen
    Das Gebäude wird zusätzlich mit 2 Etagen aufgestockt

    Wie wende ich denn die EnEV an?

    §9 Änderung/Erweiterung/Ausbau

    die Aufstockung sind ja mehr als 50m², also den neuen Gebäudeteil nach §9 Satz 5 als Neubau rechnen?

    das bestehende Gebäude aufgrund von
    §24 Satz1 Ausnahmen ausser Acht lassen und wenigstens auf die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes bestehen?

    mache ich da eine Ausnahme aufgrund des Baudenkmals geltend?
    was ist dann mit der Aufstockung, die steht ja nicht unter Denkmalschutz?

    §16 Energieausweis

    es wird ja ein Wohngebäude geschaffen, das teils Baudenkmal ist und teils Neubau ist

    §16 Absatz 4 sagt ja aus kein Energieausweis wenn Baudenkmal und §16 Absatz 2 und 3.
    Aber ich müsste doch nach §16 Absatz1 nur eine Energieausweis erstellen wenn für das Gebäude ganzheitliche Berechnungen wie das Referenzwertverfahren durchgeführt wurden? :wow

    Was ist mit dem EEWärmeG?

    Wie würdet ihr denn Argumentieren, bzw. die EnEV interpretieren?

    Gruß Frank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2010
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    Baudenkmal macht eine Dämmung nicht unbedingt unmöglich. Meist scheitert "nur" die Aussendämmung.
    Innendämmung sollte hier, da ja Umbau von Gewerbe zu Wohnen einen erheblichen Eingriff innen bedingt, kein denkmalrechtliches Problem sein.

    Spannend wird dann der Nachweis der Wärmebrücken (weil der Normanhang da nict passen wird) und die Vermeidung von Wärmebrücken im Deckenbereich sowie beim Übergang zum Neubauteil.
     
  3. #3 Thomas Traut, 25.08.2010
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    Ich würde es für möglich halten, dass die Aufstockung separat nachgewiesen wird (Vorsicht bei durchgehendem Treppenhaus). Das dürfte auch nicht schwierig sein.

    Der Bestand dürfte schwieriger zu fassen sein. Je nach vorhandener Bausubstanz und/oder Anforderungen des Denkmalschutzes sind vielleicht kaum die Mindestanforderungen zu erfüllen, z.B. bei Stahlsprossenfenstern mit eingekitteter Einfachverglasung. Ist ohne Kenntnis des Objektes aber kaum zu beurteilen.

    Nicht ganz unwichtig ist auch, was der Bauherr für ein Dämmniveau erreichen will.
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Bei dem Ansinnen mit der Aufstockung und den anklingenden weitreichenden Änderungen: 1. Annahme Hütte tutti kompletti wie Neubau.
    2. Annahme Bestand alt ohne Änderungen an Außenbauteilen (bleibt da noch was) und Neubau auftrennen. -> Da muss jmd. ran Pläne durchackern, versch. Gebäudekonstellationen rechnen usw. Nix mit Gefühl und Glaskugel. kostet halt
     
  5. mls

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    wenn auf das angebot ein positives echo kommt, wird die enev
    verhandelt :)
    enev im bestand - da gibts das heft vom aho oder die alten werte der
    berliner ing.kammer: das honorar ist zuerst abstrakt, im erfolgsfall
    darf man sehen, wie man damit auskommt ...
     
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