Sommerlicher Wärmeschutz gem. EnEV 2009 Pflicht?

Diskutiere Sommerlicher Wärmeschutz gem. EnEV 2009 Pflicht? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo den Bauexperten, :winken sind derzeit beim Neubau eines KfW 85 Hauses. Habe kürzlich den Energieausweis und die Berechnung ausgehändigt...

  1. #1 Buddyholi, 25.08.2010
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    Hallo den Bauexperten, :winken

    sind derzeit beim Neubau eines KfW 85 Hauses. Habe kürzlich den Energieausweis und die Berechnung ausgehändigt bekommen und bin unschlüssig bezüglich der Bewertung.

    Der Energieausweis und die Berechnung widersprechen sich in Bezug auf die Erfüllung des sommerlichen Wärmeschutzes.
    (Ausweis sagt ja, erfüllt, die Berechnung sagt "Nicht erfüllt!"

    Ich bin mir im Monent nicht sicher wie ich diesen Nachweis bewerten soll. Insbesondere da im LV und den ausgehändigten VOB ausdrücklich auf die Einhaltung der EnEV 2009 verwiesen wird. :deal

    Habe mich ja schon ein wenig eingelesen aber bin mir nicht sicher ob es so zu verstehen ist?

    Da gem. EnEV 2009 die 30% Regel Fensterfläche/Haus entfällt und die Berechnung nach Din 4108-7 (7.03) für Räume mit mehr als 10% Fensterfläche NO über O über S bis NW Pflicht ist, insbesondere der Nachweis kritischer Räume, kann ich die vertragsgemäße Lieferung des Hauses nicht erkennen.
    Der zulässige Sonneneintrag im WZ ist um das Doppelte überschritten.

    Mit dem Hinweis auf "durch den Bauherren zu gewährleisten" kann es ja so einfach nicht sein! Oder doch?

    Es geht insbesondere um das WZ "kritischer Raum", muss ich nun die eventuellen zusätzlichen Kosten selbst tragen oder kann man auf die Pflicht verweisen?

    Für ein wenig Licht im Tunnel wäre ich dankbar :think
     
  2. #2 Buddyholi, 27.08.2010
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    Hallo nochmal,

    dann frag ich mal anders:

    Bei der Berechnung geht es nur um die Fenster (3-fach Vergl. U=0.9). Wir haben ja im gesamten EG Rollläden als SL. Der Sachverständige hat den Fc für die Rollläden nur gar nicht eingerechnet. Mit dem Fc (glaube es waren 0,2 laut Tabelle) wäre der Nachweis erfüllt.

    Wenn die Berechnung korrekt gewesen wäre, dann wäre es mir ja garnicht aufgefallen.
    Ich meine, dass der Nachweis nur durch unsere zusätzlichen Leistungen erfüllt werden kann.
    Ist das denn gängige Praxis so, oder hat der Architekt gepennt?
    Oder waren wir zu nachlässig?:sleeping
    Kann man wenigstens eine neue Berechnung vom SV erwarten?

    Danke!
     
  3. Baucon

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    Hallo,

    Die Werte für den sommerlichen WS sind nach EnEV 2009, §3 natürlich einzuhalten.
    Der Fc Wert für Rolläden beträgt 0,3.

    Ich würde hier schon eine neue Berechnung erwarten.
    :winken
     
  4. #4 Buddyholi, 31.08.2010
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    @ Baucon :winken
    Danke für die Antwort,
    habe bereits mit dem Bauleiter gesprochen. Ne neue Berechnung werde ich wohl demnächst bekommen. Werde aber trotzdem nochmal mit dem SV sprechen und ein "klärendes" :hammer: Gespräch führen.

    MfG Buddy
     
Thema: Sommerlicher Wärmeschutz gem. EnEV 2009 Pflicht?
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