Bräuchte Hilfe oder einen Tipp

Diskutiere Bräuchte Hilfe oder einen Tipp im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forenmitglieder, hier meine Geschichte; wir haben im Jahre 2004 eine Doppelhaushälfte gekauft und diese erst im Sommer 2006...

  1. #1 consul68, 26.08.2010
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    Hallo liebe Forenmitglieder,
    hier meine Geschichte;

    wir haben im Jahre 2004 eine Doppelhaushälfte gekauft und diese erst im Sommer 2006 bezogen. Da wir noch im Ausland lebten, haben wir das Haus dem Verkäufer vermietet, damit er es als Musterhaus nutzen kann.
    So, dann sind wir im Sommer 2006 eingezoen und stellten nach einem halben Jahr fest, dass sich im Terrasenbereich und an der Haustür Ausblühungen am Putz bilden. Nach der Reklamation wurde es auch behoben, aber ich denke nicht richtig. Es kam eine Malerfirma, die ein bisschen rumgekratz hat und dann übergesrichen. Nach ca. 8 Monaten das gleiche wieder, wir haben erneut reklamiert und es wurde nochmals ausgebesser (gleiche verahren). Nach einem Jahr die dritte Ausbesserung und nun fängt es wieder an, rund ums Haus! Wir habe dann abermals reklamiert und bekamen die Antwort, nun ist die Garantie abgelaufen und wir hätten Pech gehabt.
    Wenn es geregnet hat, haben wir richtige Wasserbögen die man am Putz sieht und die Farbe blättert immer wieder ab.
    Ich denke, dass die Dämmung nicht richtig von unten abgedichtet wurde.

    Frage: Ich dies nicht als versteckten Mangel zu sehen und dadurch ach noch nach der Garantie reklamierbar?

    Mein Anwalt sagt, dass ich ein Beweissicherungsverfaren anstreben sollte, ich aber die Kosten selber tragen müsse (habe kein Rechtsschutz).

    Wir wissen nicht was wir machen sollen, selber abdicheten?? oder zum Gericht laufen.

    Könnt ihr mir einen Tipp geben bezügl. der Aussage "Garantie weg und Pech gehabt"

    Danke und lieben Gruß
    Frank
     
  2. #2 consul68, 26.08.2010
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    Bin ich hier falsch?? Bitte gebt mir einen Tipp! Oder nur falsche Kategorie!?!?
     
  3. #3 consul68, 26.08.2010
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    hier ein paar Bilder ! Was sagt ihr dazu?
     
  4. R.B.

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    Nur nicht so schnell, wir sitzen ja nicht alle den ganzen Tag vor´m Computer und warten bis hier im Forum Fragen eingestellt werden.
    Ich bin mir sicher, dass noch jemand antwortet. Ist nicht mein Fachbereich, sonst hätte ich schon was dazu geschrieben.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 consul68, 26.08.2010
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    Sorry und vielen Dank !!

    Dann warte ich mal ein bisschen :D
     
  6. Uwe!

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    rein rechtlich kann ich Dir leider keinen Tipp geben, ob das als verdeckter Mangel zählt. Gefühlsmäßig würde ich sagen ja.

    Vom Schadensbild her für mich aber relativ eindeutig, dass hier von unten Feuchtigkeit im Putz nach oben zieht.
     
  7. #7 consul68, 26.08.2010
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    Danke Uwe!

    Hat vielleicht jemand einen Tipp bezügl. versteckten Mangel?
     
  8. Yilmaz

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    Versteckte mangel bedeutet nicht ein unsichtbarer mangel. Sie haben ja während der gewährleistungzeit eine mangel gerügt dieser fängt für eine bestimmter mangel erneuert an zu laufen wenn dieser behoben wurde.
    Wenn ihnen ihre rechtsanwalt nicht helfen kann suchen sie sich eine der ahnung vom baurecht hat.
    Mfg.
     
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