Schmutzwasserschacht mit Nachbar teilen?

Diskutiere Schmutzwasserschacht mit Nachbar teilen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, auf dem Nachbargrundstück wird seit einigen Monaten gebaut und unser Bau startet vorauss. in einen Monat. Der Nachbar und ich...

  1. mojo

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    Hallo zusammen,

    auf dem Nachbargrundstück wird seit einigen Monaten gebaut und unser Bau startet vorauss. in einen Monat.
    Der Nachbar und ich müssen unser Schmutzwasser an die Leitung der Reihenhauszeile hinter unserem Grundstück anschließen.
    Da unser beide Grundstücke ca. 1,5m höher liegt aus die Reihenhauszeile muss ein spezieller Schmutzwasserschacht verwendet werden, der ziemlich teuer ist (rund 8.000 €).
    Nun schlägt der Nachbar vor, dass wir uns mit ihm einen Schmutzwasserschacht teilen und somit vom Schacht nur ein Rohr zur Abwasserleitung der Reihenhauszeile führt.

    Vorteil: es muss nicht jeder ein Schacht auf seinem Grundstück einbauen und es werden Kosten gespart.

    Meine Fragen dazu:
    ist es überhaupt möglich, dass sich zwei Haushalte einen Schmutzwasserschacht teilen und reicht ein (das von Schacht abgehende) Rohr aus, um das Schmutzwasser beider Haushalte ordentlich abzuführen?´
    Welche Gefahren (z.B. Verstopfung?) würdet ihr bei dieser Lösung sehen?

    Danke & Gruß
     
  2. #2 Skeptiker, 26.08.2010
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    Technisch kann das prinzipiell so ausgeführt werden. Zur Zulässigkeit und konkreten technischen Umsetzbarkeit sollte der Entwässerungsbetrieb, - verband etc. befragt werden. Aus rechtlichen Gründen empfiehlt sich die Position des Schachtes auf öffentlichem Grund.
     
  3. Uwe!

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    plus eine schriftliche Regelung wer für evtl. Wartungskosten etc. aufkommt.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2010
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    Machen kann man das - aber nur, wenn alles bis ins letzte geregelt ist.
    Teilung der Kosten
    Zugangsrecht
    Haftung bei Schäden
    interne Regeln im Falle gesamtschuldnerischer Haftung
    Wartung wann wie durch wen
    Teilung späterer Gebühren
    Wer zahlt Schäden, wenn Arbeiten am Grundstück deswegen nötig sind!
    usw
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  5. #5 Manfred Abt, 26.08.2010
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    erstmal wäre wichtig zu wissen:
    ob die Anlage, an die der gemeinsame Schacht angeschlossen werden soll,
    • eine öffentliche Anlage (Stadt/Abwasserwerk/Abwasserbetrieb etc.)
    • oder eine private Anlage (Reihenhauszeile??)
    ist.
     
  6. mojo

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    danke für die schnellen Antworten.

    @skeptiker:

    der Schacht muss (leider) auf dem privaten Grundstück bleiben. Der Nachbar hat angeboten (wohl weil er ja schnell den Anschluss fertig haben muss, um einziehen zu können) den Schacht bei sich auf dem Gründstück zu verbuddeln, so dass ich mich später direkt an den Schacht anschließen kann.

    @M. Abt:

    es ist eine öffentliche Leitung. Die befindet sich aber unter dem Gehweg der Reihenhausreihe. Wir haben ein Leitungsrecht um uns dort anzuschließen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2010
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    Hilfe - gomblisierter gehts ja wohl nicht.
    Zwei Eigentümer schliessen über eine gemeinsame private Entwässerungsanlage an einen öffentlichen Kanal auf privatem Grund über Leitungrecht an.

    Das ist wie
    Von hinten durch die Brust ins Auge.

    Ergänzung:

    Lasst das ganze bloß durch einen Juristen auf Herz und Nieren prüfen, sonst zahlt Ihr allein (weil andere nicht zu greifen sind) irgendwann gesamtschuldnerisch für die Sanierung von Weg und Leitung darunter. :yikes.
     
  8. #8 Manfred Abt, 26.08.2010
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    Sprich einfach den Kanalnetzbetreiber an.

    Viele - aber nicht alle - schreiben vor, dass jedes entwässerungspflichtige Grundstück einen eigenen Anschluss erhält.
     
  9. mojo

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    @ RD:

    leider liegt auf unserem Grundstück keine Abwasserleitung. Wenn wir das ganze alleine durchziehen, ist der Unterschied zur gemeinsamen Entwässerung, dass jeder einen Schacht bei sich aufm Grundstück hat und jeder ein Rohr zu den Reihenhäusern legen muss.

    das Aufbuddeln des Weges und hinterher dessen Versetzung in den Ursprungszustand muss so oder so gemacht werden.


    blöde Frage: aber warum muss ich mich an der Sanierung der öffentlichen Leitung beteiligen? Ich zahl doch Abgaben :deal
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2010
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    Das ist ein worst case Szenario.
    Gebühren zahlst Du für den normalen Unterhalt und die Sanierung alle X Jahrzehnte.
    Wenn aber ein Schaden an der Leitung auftritt und der Entsorger Euch dafür haftbar machen kann, ist das kein normaler Unterhalt.
    Mal angenommen, Euer Nachbarssohn bastelt mit dem Chemiebaukasten oder bei der Elektronikplatinenherstellung oder oder oder irgendwelche aggressiven Abwässer, die die Leitung schädigen.
    Dann sucht der Entsorger nur bis in den Schacht, ab da juckts ihn nimmer.

    Es geht nur drum, Euer Risiko auf das unvermeidliche Minimum zu reduzieren.
    Wenn solche Konstrukte ohne oder mit nur sehr dürftiger Regelung betrieben werden, geht das im Schadensfalle NIE ohne Streit aus.
    Und das mit X anderen Eigentümern - autsch.
     
  11. mojo

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    die Risiken sind wohl vorhanden und Potential für Nachbarschaftsstreit wohl auch :hammer:

    mal eine andere Frage. Sind solche Schächte wirklich so teuer?
     
  12. #12 Manfred Abt, 26.08.2010
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    Hast du doch gesagt. Niemand außer dir hat bisher auch nur eine Ahnung, wie euer "Spezialschacht" aussieht und auf welche Arbeiten sich der Preis bezieht.

    Und ja, es gibt Schächte zwischen 1.500 und 50.000 Euro.

    Ich würd es einfach klären, es kann ja durchaus Sinn machen, und einiges kann man halt auch jetzt schon regeln.
     
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