Terrasse auf Garagendach an Grenze, Fachterminus: privilegiert.

Diskutiere Terrasse auf Garagendach an Grenze, Fachterminus: privilegiert. im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Bauexperten, wir möchten eine Terrasse auf ein Garagendach bauen (Statik ist vorhanden) und lesen nun, dass die vorhandene Grenzbebauung...

  1. #1 Kleiner Baulöwe, 26.08.2010
    Kleiner Baulöwe

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    Liebe Bauexperten,
    wir möchten eine Terrasse auf ein Garagendach bauen (Statik ist vorhanden) und lesen nun, dass die vorhandene Grenzbebauung bzw. das privilegiertenrecht der Garage in den Bundesländern (speziell Rheinland-Pfalz) unterschiedlich gehandhabt wird.

    Ich benötige Info´s für NRW; unsere Nachbarn würden ihre Zustimmung zum Bauvorhaben geben.

    Die Skizze anbei erklärt sich wie folgt:
    Unser Haus mit Garage stand als Erstes (es ist NICHT nachvollziehbar, in welchen Bauabschnitten dieses gebaut wurde), 30 Jahre später wurde Gebäude mit Terrasse Nachbar 2 gebaut. Es existiert kein Bebauungsplan.

    Meine Anfrage beim Bauamt ergab, dass der Herr "nur" die Vertretung ist und seinem Kollegen die Entscheidung nicht abnehmen möchte. Jedoch frug er nach den Bauabschnitten, speziell ob die Garage "in einem" mit dem Gebäude gebaut wurde oder separat danach, welches dann entscheidet, ob die Garage privilegiert ist oder nicht.
    Da unser Grundbuchamt 1970 abgebrannt ist, existieren keine Unterlagen, sodass ich dem Sachbearbeiter beide Versionen "verkaufen" könnte.

    Am 31.8.10 habe ich den Besprechungstermin und möchte gerne vorbereitet sein.

    Können Sie mir helfen?

    Liebe Grüße und vielen Dank vorab,
     
  2. #2 Baufuchs, 26.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach dem derzeitigen Abstandsflächenparagraphen sind in NRW Grenzgaragen inkl. Nebenräumen bei Einhaltung bestimmter Grenzbebauungslängen und Wandhöhen der Garage priveligiert, d.h., sie dürfen auf der Grenze errichtet werden.

    In dem Augenblick, wo auf der Garage eine Dachterrasse errichtet wird, verliert die Garage diese Priveligierung, d.h. es müsste der übliche Mindestgrenzabstand von 3m eingehalten werden.

    Da die Garagen aber bereits errichtet sind, müssten in Ihrem Fall die betroffenen Eigentümer der Nachbargrundstücke eine Baulast auf ihr Grundstück eintragen lassen.

    Eine einfache schriftliche Zustimmung reicht da nicht aus.

    Sie schreiben zwar, dass die Nachbarn zustimmen würden, ob diese das aber immer noch tun, wenn Sie ganz offiziell einer Baulasteintragung ins Baulastenverzeichnis zustimmen sollen?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    In NDS wäre es wie folgt:
    So lange die Terrasse zu beiden Grenzen einen Abstand von 3 m (bei grösserer Höhe der Garage entsprechend mehr) einhält, wäre sie zulässig, da sie sich ja nicht im priviliegierten Bereich befindet.
    Bei eine Doppelgarage könnte das eine Terrasse von 2,5*2,5 oder 3*3 m ergeben. Nicht viel - aber besser als gar nix.

    Ausserdem brauchts dann eine Statik

    Ich weiß nicht aus dem Kopf, wie das in NRW wäre
     
  4. #4 Baufuchs, 26.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In NRW gibt es Verw.Gerichtsurteile, nach denen eine Grenzgarage das Privileg auch dann verliert, wenn eine Dachterrasse unter Einhaltung der 3m Grenzabstände auf der Garage errichtet wird.

    Trotzdem klappt das manchmal so, wie von Ralf oben beschrieben.
     
  5. #5 Kleiner Baulöwe, 26.08.2010
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    Danke für die Antworten....aber....

    da wir hier im Hinterhof wohnen und die Grenzflächen eh´ nicht mehr bebaut werden können, hege ich da doch noch Hoffnung !!!
    Was zahlt man da so erfahrungsgemäß an einen lieben Nachbarn? Ist ja fast so, als kaufe man einen Teil des Grundstückes.
    Wie konnte Nachbar 2 damals sein Haus im Nachhinein so anbauen? Und das sogar mit Terrasse direkt an meinem Haus dran (welche ich ja auch so haben möchte) ???
    Ist es ein Unterschied, ob die Garage nachträglich angebaut oder mit dem Haus gleichzeitig errichtet wurde (hinsichtlich der Privilegierung....der Mann vom Bauamt hat da nachgefragt und das scheint wohl wichtig)???
    ...und schon wieder ein dickes DANKESCHÖN für reichlich Antworten.
    Schönen Abend,
    Kleiner Baulöwe
     
  6. #6 Baufuchs, 26.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso nicht?
    Es war ja offenbar grenzständige Bebauung zulässig, (also z.B. Doppelhäuser).sonst würde dein Haus ja auch nicht auf der Grenze stehen dürfen.

    Es spielt keine Rolle, ob die Garagen zusammen mit dem Wohnhaus oder nachträglich gebaut wurden, denn für die Terrasse auf der/den Garagen gilt die jetzige Bauordnung.
     
  7. Gina

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    Auch ne Frage

    Hallo,

    habe auch ne Frage hierzu, betrifft bei uns das Bundesland Hessen:

    Unser Nachbar hat seine Garage auch (zulässigerweise) auf die Grenze zu uns gebaut. Geplant ist (von Anfang an), hierauf eine Dachterrasse zu errichten. Ich habe es jetzt so in Erinnerung, dass dies auch zulässig und ihm bereits genehmigt wurde. Die Terrasse bzw. das Geländer muss allerdings einen Anstand zu unserer Grenze von 1,50 m einhalten, d. h. wenn die Garage 7 m lang und 5 m breit ist, wird die Terrasse auch 7 m lang und 3,50 m breit (1,50 m Abstand) sein.
    Ist dies so korrekt?

    Gruß Gina
     
  8. #8 Terrassius, 01.03.2011
    Terrassius

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    Terrasse auf Grenz Garage

    Hat mein Nachbar auch - illegal - gemacht.

    Zunächst wollte er, dass ich für die 5 m Abstand Grünfläche, von meine garage bis zu seiner Garage - meine ist normal über dem Boden, seine guckt nur 1 m heraus - übernehme.

    Das habe ich natürlich abgelehnt, denn irgendwann könnte ich in diese Fläche ja mal selbst noch z.B. eine Garage bauen. Dann sagte er, er lege nur ein paar Platten drauf, damit er vom Esszimmer in den Garten gehen könne. Eines Tages war sie vollflächig mit Waschbetonplatten belegt - und wurde als Terrasse genutzt. Da ich an der Grenze viel Gebüsch hatte, und die Nutzung sehr zurückhaltend war, habe ich nichts dagegen übernommen sondern ein normales Nachbarverhältnis gepflegt. Was passiert aber jetzt: der neue Eigentümer steht auf dem Standpunkt, er hat das Haus MIT TERRASSE gekauft und darf sie lt. Gewohnheitsrecht auch weiter nutzen.

    Ein örtlicher Architekt, den ich in der zeit, wo das Haus unbewohnt war - ca. 5 Jahre - konsultierte, meinte, jetzt sei die beste Gelegenheit, die Terrasse zu eliminieren. Rückbauverlangen etc. pp.

    Nun warte ich mal ab, ob mit dme neuen Nachbarn "auszukommen" ist - dann toleriere ich es. Wenn da jedoch Aufbauten (Pergola, Wintergarten etc.) stattfinden, sieht es natürlich anders aus.

    R.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 01.03.2011
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    Schön, das wir darüber gesprochen haben.
    Wo ist die Frage oder die Hilfe für den Fragesteller???
     
  10. #10 Terrassius, 01.03.2011
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    Die Antwort ist

    Die Bestätigung der Rechtslage, dass auch in Baden-Württ. eine Terrasse auf einer Grenzgarage illegal ist.

    T.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 01.03.2011
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    Das hätte man(n) mit einem Satz machen können - ohne Leidensgeschichte.
     
  12. #12 Terrassius, 01.03.2011
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    Besserwissi !!!!!

    T.
     
  13. #13 tofa0604, 16.06.2011
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    wie ist denn diese Geschichte nun ausgegangen?
     
  14. #14 Terrassius, 16.06.2011
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    Das Ende der Geschichte...

    Fragt sich nur, von welchem Foristen denn....

    Meine hat erst richtig begonnen, die "Terrasse" an der Grundstücksgrenze in 1 m Höhe auf dem Garagendach wird seit kurzem, nach 10 Jahren Leerstand, wieder intensiv genutzt - obwohl lt. Baurechtsbehörde nur als Weg in den Garten zugelassen.

    Es ist schon störend, wenn einen die Nachbarn an der Grenze von oben herab anschauen, wenn man im Garten arbeitet - und sie im Liegestuhl ausruhen.

    Andererseits dürften sie das völlig legal, 1 m tiefer auf dem grünen Rasen an der Grenze - also, was solls - eine gute Nachbarschaft ist wichtiger, als ein Recht unbedingt zu praktizieren - meine Meinung.

    T.
     
  15. #15 HansHansGo, 16.06.2011
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    Hallo zusammen,

    ich habe auch eine Frage zu einer Terrasse auf dem Garagendach in Bayern. Die Garage wird an unsere DHH angebaut und der Abstand zum Nachbargrundstück ist größer 3m. Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich nun problemlos eine Terrasse auf dem Garagendach anlegen oder? Nächste Frage wäre, dass der Bebauungsplan ein extensiv begrüntes Flachdach vorsieht. Kann ich trotzdem einen Teil des Daches als Dachterrasse nutzen, oder muss das komplette Garagendach extensiv begrünt werden? Unser Architekt meint, dass er da keine Probleme sieht und sich keiner aufregen wird wenn wir irgendwann ein paar Platten auf das Dach legen und es teilweise als Terrasse nutzen. Statik ist geklärt und kein Problem.

    Vilen Dank für die Hilfe,
    Tom
     
  16. #16 Terrassius, 16.06.2011
    Zuletzt bearbeitet: 16.06.2011
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    Hm, wenn die Baugenehmigung "extensiv begrünt" vorsieht, dann dürfte evtl. die teilweise Belegung mit Platten damit nicht ganz kongruent sein, da ja die Begrünung damit teilweise wieder aufgehoben wird.

    Würde ich vorher abklären oder aber "antesten"....andererseits sind die Platten ja auch gleich wieder weggemacht, wennns tatsächlich Probleme gäbe. Z.B., wenn es dem Nachbarn stinkt - und er es der Behörde meldet, dass da, entgegen seiner Erwartung, Leute auf dem Garagendach hocken.

    T.
     
Thema: Terrasse auf Garagendach an Grenze, Fachterminus: privilegiert.
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