Mehrkosten bei Hausanlieferung?

Diskutiere Mehrkosten bei Hausanlieferung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Unser Fertighaushersteller möchte von uns 800 Euro mehr für die Anlieferung unseres Hauses, obwohl wir bereits bauseits einen Schlepper...

  1. Ingo33

    Ingo33

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    Hallo!
    Unser Fertighaushersteller möchte von uns 800 Euro mehr für die Anlieferung unseres Hauses, obwohl wir bereits bauseits einen Schlepper mit Fahrer stellen, der die Anhänger in unser Grundstück bugsiert. Die Zufahrt in unser Grundstück ist sehr eng für bis zu 25 Meter lange Lastwagen mit Anhängern, so dass diese abgekoppelt uns mit einem Schlepper hineingezogen werden müssen (diesen stellen ja wir). Die Fahrer helfen durch Funksteuerung der Achsen der Anänger). Soweit ich mich erinnere, war der höhere Zeitaufwand für die Spediteure ein Argument.
    Grundlage wäre der Werkvertrag, in dem es aber nur heißt: "Der Bauherr hat vor Baubeginn die ungehinderte Zufahrt des Grundstücks auf eigene Kosten sicherzustellen." ... "Hierzu muss das Grundstück mit schwerem Fahrzeug, Autokran bis 50 T und Fahrzeuge bis 38 Tonnen befahrbar sein." DIES IST ALLES und soll uns diktierte Mehrkosten rechtfertigen. Wie soll ich dem entgegentreten?

    Vielen Dank!
     
  2. Dingo

    Dingo

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    Das sind wohl die typischen schwammigen Formulierungen in diesen Verträgen, die dann zu den entsprechenden Nachforderungen führen.

    Welche Möglichkeiten hättest du denn?
    800€ zahl ich nicht ... also wird auch kein Haus geliefert?
    Wohl doch eher nicht.

    Aber was wird denn genau mit der 800€ Pauschale für den Mehraufwand abgegolten (erschwerte Lieferung zum Grundstück)?

    Warum stellst du den Schlepper?
    Wie ist dieses Fahrzeug und der Fahrer für die Aktion dann versichert
    (Anhänger fällt um, Ladung nimmt Schaden, wer zahlt?)
    (Anhänger fällt um, 3 Leute die darunterliegen, wer zahlt?)
    Wie bist du als Bauherr für diesen Fall versichert?

    Meine Meinung:
    800€ ok, die zahle ich gerne und dafür liefert ihr mir das Haus vom Produktionsort bis zur Bordsteinkante Grundstück und baut die Hütte auf
    (alles aus einer Hand).
     
  3. archi3

    archi3

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    Und der FHH hat das Haus für das Baugrundstück angeboten und den Bauantrag gefertigt?
    Ist denn die Zufahrt hinsichtlich der Belastung (nicht der Zufahrtsbreite) geeignet?
    Wie breit ist die Zufahrt (3m wird sie sicherlich haben, m.W. ausreichend auch für Feuerwehr in Teilstrecken, sonst für Feuerwehr 3,50)?
     
  4. #4 MoRüBe, 28.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, bis zu 25 m...

    ... das issn Wort: Schwertransport:respekt

    Sowas muß ich doch im Vorwege klären, eigentlich dann schon, wenn der gutriechende Verkäufer sich das Grundstück ansieht.

    Hier wird ziemlich eindeutig versucht, im Nachhinein noch Kohle zu machen.

    Wenns nämlich nen Schwertransport ist, dann hat er womöglich mehr als 38 Tonnen. Also möge er doch bitte mal seine Mehrkostenforderung mal begründen. So richtig schön, mit Fahrzeugbeschreibung und hastenichtgesehn...:D
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich zerpflücke:

    • schweres fahrzeug .. hä? persilschein? vergiss es.
      50to-hublast? das ist etwa ein 4-achser mit max. 38to
      38 to? das ist das kriterium! dafür ist die zufahrt herzurichten - das
      ist nicht durch beistellen eines schleppers zu umgehen.
      oder soll der schlepper den abgesoffenen autokran bergen?
      was ist mit dem kranstandplatz?

      entweder das areal ist mit 38to befahrbar - dann brauchts keinen schlepper
      und keine 800 euro - oder es ist nicht befahrbar, dann sind 800 euro
      das kleinste problem.

      aber .. wahrscheinlich fehlt die entscheidende information :D
     
  6. #6 MoRüBe, 28.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    OK, helfen wir...

    ... dem Lehrer auf die Sprünge:

    der 50to Kran hat entweder 50 to Lehrgewicht:mega_lol: oder er hebt 50 to. Im ersteren Fall dürfte es dann ein 60/70 to Telekran sein.

    Die Dinger haben natürlich meist Allradlenkung und durch die Stützen bekommste den meist auch "schnell" wieder raus, es sei denn, der Kutscher ist nen absoluter Vollpfosten. Spannend wirds, wenn er sich abstützt. Aber das nebenbei.

    Wenn er aber Züge bis 25m bekommt, dann haben die ein höheres zGG als 38 to.

    Aber, ich bin auch auf mehr input gespannt.:bounce:
     
  7. #7 HolzhausWolli, 28.08.2010
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    Grundsätzlich ist es ja logisch, daß eine Baustelle auch mit den Fahrzeugen befahren werden kann, mit denen die Anlieferung der Elemente im Allgemeinen durchgeführt wird.

    Wenn dies so nicht möglich ist, mit Änderung der Technik aber schon, entstehen möglicherweise Mehrkosten.

    Möglicherweise.

    Diese sollten aber nicht schon dadaurch akzeptiert werden, daß der Anhänger vor der Baustelle abgekoppelt werden muß um ihn durch einen Schlepper ins Baufeld zu bringen.

    Durch die Eignung eines Schleppers kann es sich nur um Gleiderzüge, also Motorwagen mit Anhänger handeln und nicht um Sattelauflieger. Allerdings sind mir keine Anhänger bekannt, deren Lenkung sich über Funk nachlenken lassen (bei Sattelaufliegern gibts so etwas).

    Ich gehe deshalb davon aus, daß der Schlepper nur deshalb erforderlich ist, weil er kürzer als der eigentliche Motorwagen mit Pritsche ist und durch die dann erlangte Wendigkeit die Anlieferung zur Bodenpallte erst möglich wird.

    Da dieser nun gestellt wird enstehen eigentlich keine Mehrkosten. Das Mehr an Zeit sollte sich innerhalb der Karrenz befinden, die jeder Spediteur einzukalkulieren hat (üblich sind etwa 2 Stunden für die Entladung). Gerade bei Fertighausanlieferungen eher mehr, weil gerne und oftmals zwingend direkt vom LKW montiert wird, die Elemente also nicht erst zwischengelagert werden.

    Da von keiner schrägen, sondern nur von einer zu engen Zufahrt berichtet wird, kann ich auch kein Umstürzrisko erkennen. Dieses wäre andernfalls auch bei einer regulären Motorwagenanlieferung gegeben und alleine dieser Umstand würde eine Abhilfe rechtfertigen.

    Grundsätzlich würde ich aber die Haftungsfrage bei einem Fehlverhalten des Schlepperfahrers mal klären. Ob dort ein temporärer Gefahrenübergang stattfindet glaube ich aber nicht, weil die Elemente schon alleine dadurch in der Obhut des Hausherstellers verbleiben, weil die beauftragten Speditionsfahrer oder das Montagepersonal den Schlepperfahrer praktischer- und vollkommen üblicherweise einweisen.

    Für zu entrichtende Mehrkosten sehe ich keinen echten Grund.

    Übrigens: Das Gewicht wird 38 t in keinem Fall überschreiten, weil ein höheres Gesamtzuggewicht bei diesen Transporten nicht genehmigungsfähig ist.
     
  8. Dingo

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    HolzhausWolli: Warum soll der Häuslebauer das Risiko tragen???
    Wer die Hütte anliefern möchte der macht das und niemand sonst!

    Nur weil wir auf die Ferne Gefahrenquellen nicht sehen und das Risiko nicht bewerten können heißt es ja nicht dass es nicht da ist.
    Guten Gewissens dem Häuslebauer dazu raten: OK mach mal, das passt schon würd ich nicht.

    MoRüBe hats in seinem Post schon gut gesagt: WARUM ERST JETZT???
     
  9. #9 HolzhausWolli, 28.08.2010
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    Das Risiko, sofern denn eins besteht, hattest Du in den Raum geworfen. Aus den Aussagen des TE ist nicht erkennbar, daß der FHH die Schlepperavriante aus Sicherheitsgründen ablehnt.

    Lediglich der Einwand, daß die regulären Fahrzeuge die Baustelle nicht erreichen -was ja durch aus sein kann und der Fall sein wird- wurde gegeben.

    Im Grunde wurde dem FHH eine Problemlösung geboten, die er ggf. sogar selbst vorschlug.

    Was wäre denn die Alternative? Ein (erheblich) größerer Kran ? Sicher nicht, weil der erstens auch dann nicht mehr ins Baufeld käme und zweitens die Montagezeit durch längere Schwenkwege etc. erhöht.

    Die Montagetruppe wird immer erst alle Möglichkeiten ausschöpfen die Elemente so nah wie möglich an den Bauort bringen zu lassen. Jedenfalls ist das die Praxis.

    Und daß der Schlepperfahrer alleine gelassen und in die alleinige Verantwortung entlassen wird ist auch utopisch.

    Im Grunde hat jeder beteiligte das Ansinnen die Montage auch durchführen zu können. Insbesondere der FHH.
     
  10. #10 MoRüBe, 28.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wolli, manchmal könnt ich dich...

    ... aber sowas von...:hammer::mauer :p

    1. Bei Zügen von 25 m (!!!) ist es ein Schwertransport, für den ne Genehmigung erforderlich ist. Pasta.
    2. Dabei spielt dann das tatsächliche Gewicht keine Rolle mehr. Son Teil hat ein zGG über 38 to. pasta 2 Und wenns über 38 to tatsächliches hat, dann wird es auch hierfür ne Genehmigung geben, sofern es Straßenverhältnisse zulassen. Wenn es so wäre, wie Du sagst, würd es in Deutschland keinen einzigen Schwertransport mehr geben.

    Menno!;)
     
  11. #11 HolzhausWolli, 28.08.2010
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    Nu mal ganz ruhig, Rübe. Ich denke du verirrst dich da etwas und wirfst da was durcheinander.

    Das ist mit Verlaub ziemlicher Unfug.

    Ein regulärer Gliederzug hat eine Standardlänge von 18,75 m. Dann gibt es Dauerausnahmegenehmigungen bis zu einer bestimmten ÜBERLADElänge. Schlag mich tot...ich glaube bis 20,75m. Deine 25m sind bauartbedingt wahrscheinlich gar nicht möglich.

    Das zul.GG von 38 t jedoch darf bei TEILBAREN Ladungen (wie nunmal bei FH´s üblich) NICHT überschritten werden. Im Übrigen werden sie das für gewöhnlich auch nicht, weil eher Laderaum- und länge ausgeschöpft wurde bevor es das Gewicht tut.

    Die Schwertransportgenehmigungen die du meinst, sind allesamt* UNteilbare Ladungen, also Ladungen, die konstruktiv nur komplett gefahren werden können.

    Frag mal deinen Spediteur, der weiß das.

    * Ausnahme wäre z.B. ein Transport von Spannbetonbindern, wenn sie erst dadurch eine formschlüssige Einheit bilden sobald sie gemeinsam gefahren werden, obwohl das zul. Ges.gew. überschritten wird.
     
  12. #12 Olaf (†), 28.08.2010
    Olaf (†)

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    Von...

    mir aus könnt Ihr zwei beiden (MoRüBe und Wolli) Euch per PN, eMail oder aber auch persönlich belegen - zumal das gar nicht zur Beantwortung der Frage beiträgt.
    Aber unterlasst hier den exzessiven Gebrauch von Smileys, Beschimpfungen und Kraftausdrücken!
     
  13. #13 Olaf (†), 28.08.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Gar nicht...

    kannste Dich da wehren.
    Der Leistungsumfang für den Preis X ist doch ausreichend beschrieben. Er fährt ran und wartet, dass jemand ablädt.
    Was soll daran unfair sein? Er macht auch noch drauf aufmerksam, dass es Probleme geben könnte, um die sich der BH kümmern muss.
    Ich wundere mich, dass sich hier Leute aufregen, die täglich Ausschreibungen bearbeiten und Angebote machen. Ihr wisst doch genau, dass die Leistung bis zum beschriebenen geht und wenn Mehraufwand anfällt ist zu löhnen.
     
  14. #14 HolzhausWolli, 28.08.2010
    HolzhausWolli

    HolzhausWolli

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    Olaf,

    es geht hier darum, daß der Mehraufwand -der tatsächlich entsteht- nicht mehr begründbar ist, weil der Umstand des Nichtanliefernkönnes bauherrenseitig bereits ausgeglichen wurde.

    Deshalb bleibe ich dabei, daß keine mehrforderungen berechtigt sind. Wofür denn überhaupt?
     
  15. #15 MoRüBe, 28.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wolli...

    ... Du redest von nem Trailer.

    Ich rede von nem Hängerzug. Und das hat nix mit unteilbarer Ladung zu tun. Sondern mit

    a) Länge und
    b) Gewicht

    Ich weiß doch wohl, womit meine Jungs rübergekommen sind.

    Google mal nach BK 2. Da wirste blaß. Da gehts um max 21,40m und 50 to.

    Und das mit den 25m ist das spannende. Das möcht ich sehn.

    Und Olaf zuliebe ohne smilie.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2010
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    Rüdiger - da klemmts doch schon.
    Grundstück ansehen war nicht von der Provision gedeckt!
    Ausserdem können wir ja hinterher immer noch nachlegen!

    Ausserdem steht da
    Also, was ich an LKW-Anhängern und Tiefladern kenne, hat solche schicken Spielsachen NICHT.
    Es ist also schon mit Aufwand für die Einfahrt ins Grundstück gerechnet worden.

    Ich würde den Hausliefernaten mal fragen, was er denn machen will, wenn die 800 nicht unterschrieben werden.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    :mega_lol: Das könnte spannend werden. "Lieferung frei Bordsteinkante oder Straßenkreuzung oder so ähnlich".

    Gruß
    Ralf
     
  18. #18 MoRüBe, 28.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    guckst Du...

    ... mal hier:

    http://www.pktrailerteknik.se/

    dann auf släpvagn. Und solche netten Teile gibts mit lenkbarer Hinterachse, sogar mit einziehbarer Hinterachse. Und dann schau Dir mal das Totalvikt an

    Und für Olaf: dieses Mal mit smilie :p
     
  19. #19 HolzhausWolli, 28.08.2010
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    Und was bitte soll dort nun erklärenderweise zu sehen sein?

    Totalvikt= Gesamtgewicht?

    35.000 kg. Na und? Eher wenig, also geringe Einzelachslasten.

    Aber wie auch immer: Hier in D NICHT genehmigungsfähig über 38 t bei teilbarer Ladung
     
  20. #20 Olaf (†), 28.08.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Ich...

    denk mal aussitzen und auf Abnahme bestehen - sein (angenommenes) lautet auf "freie Zufahrt".

    Die Kraftprobe dürfte deutlich teurer als 800 Euronen werden.
     
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Mehrkosten bei Hausanlieferung?

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