frage zum eigentumswohnungserwerb

Diskutiere frage zum eigentumswohnungserwerb im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; ich bin mir zwar nicht sicher ob dies die richtige rubrik ist, aber trotzdem: ich habe vor ein paar monaten einen anwartschaftsvertrag zu einer...

  1. #1 peter_h, 09.09.2004
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    ich bin mir zwar nicht sicher ob dies die richtige rubrik ist, aber trotzdem:

    ich habe vor ein paar monaten einen anwartschaftsvertrag zu einer eigentumswohnung unterschrieben. das wohngebäude, in der sich diese befinden wird, wird soeben zu bauen begonnen. bei einer ersten besprechung zwecks sonderwünschen habe ich auch so diverse ausführungsdetails, welche mir auf meinen plankopien nicht als gelöst schienen, hinterfragt.

    nun zur eigentlichen frage: ist es erlaubt, ohne lästig, störend oder einfach übergründlich zu erscheinen, die ausführung des bau's zu hinterfragen? immerhin steckt auch von mir eine menge kohle drin und wenn bei details nicht die notwendigen überlegungen dahinterstecken ist dies immerhin 'mein eigentum' welches schlecht gebaut wird.
    ich würde gerne wissen welchen u-wert meine fenster haben, wie der bodenaufbau und der wandaufbau aussieht oder zb. ob die whg-eingangstüre 'richtig' eingebaut wird.

    beim kauf/bau eines efh's ist es normal dass der bauherr mitredet, aber wie siehts bei einer wohnung aus?
    hat da jemand, auch von der bauleitungsseite, erfahrungen damit?
     
  2. #2 Baufuchs, 09.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Bauherr

    hat das Recht mit Baufirma/Architekten etc. die Ausführung festzulegen. Sie sind in diesem Fall aber nicht Bauherr sondern Erwerber der vom Bauherrn kauft. Fragen können Sie natürlich, aber wenn Sie an solchen Details so stark interessiert sind, wäre eine ausführliche Baubeschreibung als Bestandteil Ihres Kaufvertrages sinnvoll gewesen. Aber in dem Vertrag sind wohl nur die "üblichen" Dinge geregelt. (Zeichnung und Kurzbeschreibung).
    Sie sind also ein wenig auf das Goodwill des Bauherrn -und nur den können Sie ansprechen wenn Sie Ärger vermeiden wollen- angewiesen.
     
  3. #3 Pauline46, 18.09.2004
    Pauline46

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    Fragen

    Hallo,

    das Problem haben wir auch. Wir haben eine Eigentumswohnung schlüsselfertig erworben und nerven jetzt während der Ausführung den Bauträger mit Fragen nach U-Werten und Schallschutzwerten und das freut ihn nicht wirklich.
    Aber auf der anderen Seite finde ich, daß ich letztendlich ein Produkt erworben habe, welches über Produkteigenschaften verfügt und die würde ich gerne kennen, vor allem, da die Baubeschreibung sehr schwammig war. Ich frage ja auch beim Autokauf nach, wieviel PS mein Wagen hat.

    Da müssen beide Seiten mit dem Leid leben, wenn Baubeschreibungen nicht detalliert sind.

    Viele Grüße

    Pauline
     
  4. #4 Baufuchs, 18.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Re: Fragen

    Wieso fällt Ihnen das erst in der Bauphase ein? Sie haben gewissermaßen die "Katze im Sack gekauft". Wenn der Bauträger sich stur stellt, müssen nicht beide Seiten, sondern nur Sie mit "dem Leid leben". Bauträger verweist auf Baubeschreibung und Vertrag und damit fertig. Sie schreiben selbst, dass sie beim Autokauf vorher nach PS fragen, beim einem vielfach teureren "Produkt" begnügen sie sich mit einer schwammigen Beschreibung?
     
  5. #5 Pauline46, 18.09.2004
    Pauline46

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    Hallo Baufuchs,

    "Wieso fällt Ihnen das erst in der Bauphase ein?"

    Ehrlich: weil wir blöd und unerfahren waren. :o
    Ich habe zwar ganz viele Punkte im Rahmen einer individuellen Baubeschreibung versucht zu konkretisieren, aber heute weiss ich, was mir das alles nicht aufgefallen ist. Und wo ich einfach in gutem Glauben gehandelt habe, daß dies so korrekt sei.

    Als Laie beim ersten Wohnungskauf geht man davon aus, daß die Baubeschreibung in Ordnung ist und hat vor allem keine Erfahrung, was man detailliert regeln müsste. Und geht dann dummerweise auch noch davon aus, daß der Bauträger natürlich darauf hinweist, wenn offene Fragen zu klären sind.
    Bsp. das Thema Schallschutz bei uns: in der Baubeschreibung steht "Wände nach akustischen Erfordernissen". In der individuellen Baubeschreibung habe ich reinschreiben lassen "Innenwände nach den aktuellen Schallschutzbestimmungen" und fand mich dabei auch noch schlau :irre :irre
    Heute weiss ich, daß wir "erhöhte Schallschutzbestimmungen nach Blatt 2 der DIN 4109" vereinbaren müssen. Aber es ist nunmal so, egal wieviel Nächte man vor einem Kauf im Internet surft und versucht, sich schlau zu machen, ein Laien weiss nicht, worauf er achten muss und wo Fallstricke sind. Und der Bauträger unterstützt auch nicht unbedingt bei dieser Frage.

    Wenn ich wieder (was vermutlich nicht vorkommen wird) bauen werde, werde ich VOR Vertragsunterzeichnung einen Bausachverständigen einbinden, der die Baubeschreibung etc. prüft. Auch wenns jetzt weh tut: wir sind praktisch bildbar.

    Viele Grüße

    Pauline
     
  6. #6 Baufuchs, 18.09.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Problem

    ist eigentlich immer das gleiche: Nachher ist man schlauer! Schade dass es Ihnen so passiert ist und wie sie selbst schreiben, werden sie kaum von den jetzt gemachten Erfahrungen profitieren können, da sie nicht noch einmal kaufen (bauen) werden. Hoffen wir, dass einige diese Forumsbeiträge lesen und ihren Nutzen daraus ziehen können.
     
Thema:

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