Hausbau mit Architekt?

Diskutiere Hausbau mit Architekt? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir werden Anfang/Mitte 2011 ein Haus bauen. Den Plan hierzu gibt es schon, jedoch bin ich mir noch bezügl. der Ausführung/Überwachung...

  1. #1 peukste, 30.08.2010
    peukste

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    Hallo,

    wir werden Anfang/Mitte 2011 ein Haus bauen.
    Den Plan hierzu gibt es schon, jedoch bin ich mir noch bezügl. der Ausführung/Überwachung unschlüssig.

    Von Schlüsselfertigem Bauen bin ich abgekommen.

    Ich kenne viele Bekannte mit Baufirmen und würde dieses auch gerne bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.

    Jetzt die Frage: wie mache ich das am geschicktesten?

    Ich hab relativ wenig Ahnung vom Hausbau und traue mir daher die komplette Organisation nicht zu (auch aus zeitlichen Gründen nicht möglich).
    Welche Leistung kann mir hier ein Architekt anbieten?

    Ist der Leistungsumfang verhandelbar?

    Der Architekt müsste mE LV´s auf Basis des Planes erstellen und die Bauüberwachung übernehmen. Evtl noch die Koordination des Bauablaufes.
    Ist dies üblich? Wie viel würde dies gemäß HOAI kosten oder ist dies verhandelbar?

    Wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Danke.

    Gruß
     
  2. #2 Thomas B, 30.08.2010
    Thomas B

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    Servus,

    wenn Ihr schon einen Plan habt (genehmigt???, oder "nur" der Entwurf oder gar eine detailierte Werk- u. Detailplanung????), so stellt sich doch erstmal die Frage, warum der Entwerfer/ Planer diesen nicht auch weiter betreuen/ umsetzen soll.

    Grundsätzlich könnte die Ausschreibung + Bauleitung (diese enthält dire Koordinierung der Handwerker), Firmen, die einem bekannt sind/ empfohlen worden sollte man natürlich bei der Ausschreibung berücksichtigen.

    Die Kosten richten sich nach den "anrechenbaren Kosten" der Bausumme (da gehören dann Hausanschlüsse, evtl. Abbrucharbeiten nicht mit rein). Bei einem EFH wird man in der Regel irgendwo die Honorarzone III haben (Mindest - Mittel - Höchstsatz). Innerhalb dieser Breite ist dies durchaus verhandelbar. es gibt auch Kollegen, die dann noch ordentliche Nachlässe geben (hatte gerade einen Fall mit HOAI Mindest - 10% Nachlaß...), man muß sich halt auch überlegen wie oft und motiviert ein Architekt erscheinen wird, wenn man ihm gleich mal das wasser abdreht. Schließlich ist der Architekt derjenige, der Eure Interessen verwaltet, der mit den Handwerkern verhandelt usw., dem gleich mal unterhalb der Schmerzgrenze einzunorden könnte evtl. auch wenig dienlich sein.

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 peukste, 30.08.2010
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    Danke für die Info;

    es gibt bisher nur einen Entwurf, der jedoch zu 95% steht;
    den Plan könnte auch ein Verwandter machen, der jedoch aus Zeitgründen nichts zusätzlich machen kann (Bauüberwachung o.ä.).

    Wenn dies von einem Architekten jedoch nicht gern gesehen wird, würden wir die Erstellung des Planes auch an einen Architekten vergeben.
     
  4. #4 Thomas B, 30.08.2010
    Thomas B

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    gern gesehen oder nicht...naja...stimmt schon ein Stück weit. Ist daa quasi nicht "sein Baby". Letztendlich aber nicht wirklich wichtig....entscheidend wäre eher die "Werkplanung" ohne die ein Architekt, der seine Sinne nochbeisammen hat eine Umsetzung (Bauleitung usw.) besser nicht machen sollte.

    Die Werkplanung wird häufig gespart...mit nicht unerheblichen Folgen: Häufig mangelhafte Details (Fenster, Treppen, usw.), aber auch Planer, die haftungstechnisch Probleme kriegen, wenn sie -obgleich keine bautaugliche Planung vorliegt- munter drauflos bauen.

    Grüße

    Thomas
     
  5. #5 peukste, 30.08.2010
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    danke für die Info;

    es ist also sinnvoll, wenn ich mir mal einen Architekten schnappe und mit ihm das alles durchspreche, oder?
     
  6. #6 Thomas B, 30.08.2010
    Thomas B

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    Schnapp' dir mal einen :)

    Ich denke dies mal mit einem A. durchzusprechen, der Dir dann auch sagt was fürs Bauen so alles benötigt wird (Werkplanung, Ausschreibung, Bauleitung...nur eben etwas detaillierter...) ist sicher sinnvoll (obgleich dies wohl auch "Dein" A. könnte, wenn er es dann auch wg. zu großer Entfernung oder Zeit nicht umsetzen könnte.).

    Grüße

    Thomas
     
  7. Idlab

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    genau, schnapp dir einen und lass dir gleich mal sagen, was die herren architekten alles nicht so machen.
    bodengutachten, EnEV-nachweis, liegenschaftsplan, höhenvermessung, baumsachverständiger, entwässerungsplaner, nachweis brandschutz, statik, haustechnikplaner .......
    hätten wir vorher gewußt, was man sich zusätzlich zu einem nicht gerade schlecht bezahlten architekten noch so alles an "sachverstand" einkaufen muss, wäre unsere entscheidung vielleicht anders ausgefallen.:yikes
     
  8. #8 Baufuchs, 30.08.2010
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    Genau!

    Und das mauern lassen die auch noch andere machen!:28:
     
  9. Idlab

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    und das geld ranschaffen, müssen auch die anderen :bierchen:
     
  10. #10 Thomas B, 30.08.2010
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    Ja Herr Industriemeister Chemie...das sind ja mal profunde Informationen, die hier nicht unkommentiert bleiben sollen.

    1. Bodengutachten. Stimmt. Macht der A. nicht. Deine Steuererklärung übrigens auch nicht.

    2. EnEV-Nachweis. Falsch. Kann der A. machgen. Kann auch der Statiker machen. Zahlen mußte es so oder so. Ist halt nur die Frage wem Du es zahlst. Oder sollte es umsonst sein...?

    3. Liegenschaftsplan. Was ist das? Lageplan? Wenn JA, den macht in Bayern sehr wohl der A. mit (außer bei größeren, komplizierten oder engen Zuschnitten)!

    4. Höhenvermessung vulgo Nivellement. Flasch. macht der A. mit. Braucht er ja auch um richtig planen zu können.

    5. Baumsachverständiger. Wozu? Kritischer/ schützenswerter Baumbestand? O.K., macht der A. mit.

    6. Entwässerungsplan. Falsch. Macht beim EFH in der Regel auch der A. mit (-> Bauantragsunterlagen).

    7. Brandschutz. Wieder falsch. A. braucht halt die Berechtigung. Hat nicht jeder.

    8. Statik. Stimmt. Dafür gibt es Statiker, die mind. 8 Sem. nichts anderes studieren....

    9. Haustechnikplaner. Richtig - falsch. Kann beim EFH durchaus vom A. mit koordniert werden. Planung i.d. R. durch entsprechende Handwerksbetriebe. Bei komplizierteren Kisten ist ein TGA-Planer in der Tat richtig.

    Na...das waren aber wenige Treffer....

    Thomas
     
  11. #11 Karlheinz, 30.08.2010
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    Eins sollte der Architekt aber auf jeden Fall machen: Baukostenübersicht erstellen und pflegen (nach Möglichkeit eine erste zur groben Orientierung schon vor der endgültigen Beauftragung). Und wenn da alle Positionen enthalten sind, ist es ja wurscht, wer's macht ...
     
  12. #12 peukste, 30.08.2010
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    wie realistisch bzw. genau kann denn ein Architekt die kompletten Baukosten abschätzen?
     
  13. #13 Baufuchs, 30.08.2010
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    Eine Kostenschätzung kann bis 30% daneben liegen.
     
  14. #14 Karlheinz, 30.08.2010
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    Gibt's dafür auch aaRdT? :mega_lol:

    Mal ernsthaft: Verlassen kann man sich auf die Kostenschätzung im juristischen Sinne überhaupt nicht (es sei denn, man kann nachweisen, dass der Archi "ins Blaue hinein" geschätzt oder bewusst irregeführt hat). Man kann hoffen, dass sich bei den vielen Positionen die Kostenüber- und unterschreitungen ausgleichen. Man sollte nur einen Archi beauftragen, dem man vertraut (und ruhig mal fragen, auf welcher Basis die BKÜ erstellt wurde).

    Und man sollte als Bauherr mindestens 10%, besser 20% des Budgets zusätzlich zur Verfügung haben (ohne dass der Archi das weiss) - nicht nur, weil sich der Archi bei der BKÜ vertan haben kann, sondern auch bei Zusatzwünschen (der Appetit wächst beim Essen).
     
  15. #15 Baufuchs, 30.08.2010
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    Nö, aber Gerichtsurteile.:winken
     
  16. Wicki

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    Ja, manchmal ist es tatsächlich umsonst :mega_lol:

    Oder meintest Du kostenlos?
     
  17. Idlab

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    @ Thomas B - Architekt-
    Zitat:
    - die korrekten Endausbauhöhen der Straße im Lageplan (diese Höhen haben wir dem Architekten im April zugeschickt und er trägt trotzdem die alten Höhen ein)
    das wäre ja nun wirklich ein Leichtes gewesen...
    - die NN-Höhen an der Grundstücksgrenze, an der Garage, an der Terrasse etc.
    ..diese müßte er ja auch haben....wenn dies schon beim ersten mal bemängelt worden war, sehe ich hier wirklich etwas schluderiges Arbeiten....- die zeichnerische Darstellung der Entwässerung im Schnitt und in den Grundrissen
    ...ähh...also die sogenannte "Strangabwicklung" und der Grundriß fehlen....mal eine Frage: was hat er den abgeliefert? Ein Blatt DINA4 "Bitte Entwässerung genehemigen"?
    Ich muß sagen, daß eine Entwässerungsgesuch für ein EFH auch schon voller Tücken steckt und nicht mal eben so hopp hopp hingewurschtelt werden kann. Viele BH erwarten in der Tat, daß dies ja wohl zum Bauantrag gehört (stimmt!) und daher vom Architekten auch bitte schön mal eben mitzumachen sei (stimmt nicht!). Es ist auch sehr schwierig einem BH dann beizubiegen, er möge bitte nochmal etwas Vierstelliges auf den Tisch des Hauses legen, dann macht das ein TGA-ler gerne für ihn....

    Auch haben wir hier (z.T.) Behörden, die einen Entwässerungsplan auf den cm genau prüfen (habe da selber übelst korrigierte Dinger um die Ohren gehauen bekommen...), wenngleich die Realität dann sowieso von der Planung abweicht. andere Ämter gegen mit dem Thema dafür etwas netter um.....

    soll ich weiter suchen ?
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 31.08.2010
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    Sag mal Idlab, willst Du hier trollen, oder was wird das???

    Mag ja sein, dass Du an eine Pfeiffe unseres Berufsstands gekommen bist. Gibt Dir das das Recht, alle Architekten zu beschimpfen??
    ICH denke - nein!

    Und nur weil ein GÜ einen Teil dieser Leistungen nicht explizit als Einzelpreis auszeichnet, bedeutet es nicht, dass diese nicht im Preis drin wären!
    Und weil einige schwarze Schafe der GÜ-Branche auf andere, nicht eingepreiste Leitungen "verzichten" (wie ein Bodengutachten), heisst das nicht, diese wären überflüssig!


    Aber das passt ja nicht ins polemische Bild - ne wahr?
     
  19. Idlab

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    ich beschimpf doch keinen !
    wollte nur mal berichten was da so naoch alles auf einen zukommt.
     
  20. #20 Karlheinz, 31.08.2010
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    Was Du berichtest, ist aber für das Thema "Bauen mit Architekten" völlig irrelevant. Du baust doch mit GÜ - damit ist der GÜ Dein Vertragspartner. Du hast keine Ahnung, was die Absprachen zwischen GÜ und Architekt sind ("wer macht was").
     
Thema: Hausbau mit Architekt?
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