WDVS sanieren

Diskutiere WDVS sanieren im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo, wie können Mängel an einem neue angebrachten WDVS beseitigt / saniert werden? Folgende Fehler / Mängel sind nach der Montage eines...

  1. #1 tooonebee, 30.08.2010
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    Hallo,

    wie können Mängel an einem neue angebrachten WDVS beseitigt / saniert werden?

    Folgende Fehler / Mängel sind nach der Montage eines WDVS vorhanden:

    1. es wurden keine Sockeldämmplatten verwendet (bis an die Geländeoberkante sind Perimeterdämmplatten verklebt und über der Geländeoberkante normale Wandplatten; gemäß Herstellervorgaben sollen / müssen jedoch Sockeldämmplatten verwendet werden)

    2. über der Geländeoberkante existiert auch keine Vertikalabdichtung im Spritzwasserbereich am Mauerwerk

    3. zwischen der Perimeterdämmung und dem WDVS wurde ein Spalt von ca. 1 bis 5 cm mit Bauschaum und / oder Kleber mit WDVS-Plattenstücken verschlossen (in der Höhe des Außengeländes)

    4. die Außenputzschicht im Spritzwasserbereich und unter der Geländeoberkante wurde nicht gegen Feuchtigkeit versiegelt

    5. fehlende Noppenfolie vor der Perimeterdämmung und dem Außenputz unter der Geländeoberkante

    6. das Gehwegpflaster wurde bis an die Außendämmung gelegt (die letzte Reihe wurde nicht einbetoniert)

    7. in die Fensterlaibungen laufen alle Fugenstöße der WDVS-Platten (es existieren bereit Risse im Außenputz, Übergang Fensterlaibung zum Aufsatzrollladenkasten)

    8. fehlende oder mangelhafte Armierung an den Fensterecken

    9. an den seitlichen Fensterlaibungen wurden ca. 2 - 3 cm breite WDVS-Platten verklebt, da vermutlich die nebenliegenden Platten zu kurz abgeschnitten wurden

    10. zwischen Fensteraussparen und Aufsatzrollladenkasten verlaufen Plattenfugen, da der Rollladenkasten nur 3cm gedämmt wurde (WDVS-Platten 10 cm; keine durchgehenden Platten verwendet)

    11. die Aluminiumaußenfensterbänke wurden ohne seitliche Dehn- / Dichtbänder eingeputzt

    12. unter und über den Fenstern wurden teilweise einzelnen Dämmplatten mit nur 8 cm Stärke verklebt (zum Ausgleich wurde 2 cm stark Kleber aufgebracht und es existieren teilweise Hohlräume hinter den Platten)

    13. fehlende Abdichtung im Übergangsbereich zur Terrasse (Außenputz geht bis in die Splitschicht unter den Terrassenplatten)


    Das WDV wurde erst im Jahr 2009 an einem Neubau angebracht und es existieren noch Gewährleistungsansprüche.

    Der Bauträger ist der Meinung, dass diese Mängel ohne viel Aufwand zu beseitigen sind. Über die Möglichkeiten der Beseitigung will der Bauträger und der Verputzer noch mit mir sprechen. Vor diesem Termin möchte ich mich jedoch über eventuell Sanierungsmöglichkeiten informieren.

    An ca. 30 - 40% der WDVS-Fläche sind Fehler / Mängel an der Plattenmontage vorhanden, wodurch ich zu einer komplett Erneuerung tendiere.

    Gruß
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Und die ganzen Punkte willst Du alleine mit denen ausdiskutieren? Hut ab, ich würde mich das nicht getrauen, denn dazu habe ich zu wenig Ahnung von der Materie. Die können Dir doch alles mögliche erzählen, wie willst Du überprüfen was davon fachgerecht ist?
    Ein paar Beiträge im Forum helfen Dir da sicherlich auch nicht viel weiter, und nach jedem Treffen mit denen hier im Forum dann eine Raterunde eröffnen, bringt Dich auch nicht voran.

    Was Du brauchst ist Sachverstand der für Dich bzw. mit Dir diesen Termin wahrnimmt. Also jemand der mit denen auf Augenhöhe "verhandeln" kann. Dazu kann es auch hilfreich sein, wenn jemand vom Herstellers des Systems (WDVS) vor Ort ist, obwohl es auch Punkte gibt die mit dem WDVS zuerst einmal nichts zu tun haben.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Roth

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    Hallo,
    ähnliche Mängel gibt`s bei mir auch, und der Verputz ist dazu noch viel zu dünn. Überprüfen Sie deshalb zur Sicherheit Ihre Putzstärke, falls möglich.

    "Ohne viel Aufwand" ist gut. Das wurde mir auch gesagt. Die Nacharbeitung der Risse in den Laibungen mittels Zuschmieren wurde angeboten. Alles andere ginge.
    Der Vertreter des Herstellers war auch anwesend, hat aber nicht mich unterstützt, sondern den Handwerker. Ich habe deshalb einen Gutachter beauftragen müssen. Er kostet zwar etwas, aber allein verfügt man nicht über genug Durchsetzungsvermögen.
     
  4. #4 tooonebee, 30.08.2010
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    @ Ralf

    Die Richtlinien, Merkblätter, Herstellervorgaben und DIN habe ich mir bereits besorgt und durchgearbeitet. Es handelt sich somit um Mängel oder Herstellungs- / Verarbeitungsfehler.

    Die Frage ist nur, wie können diese behoben werden oder welche Sanierungsmöglichkeiten gibt es?

    Vom WDVS-Hersteller wird auch eine Außendienstmitarbeiter zum Termin anwesend sein.

    Auf eine schriftliche Anfrage beim Hersteller, wurde mir bereits mitgeteilt, dass dieser nicht für Verarbeitungsfehler seiner Kunden (Verputzer) haftet oder zuständig sei. Es würde sich jedoch um Verarbeitungsfehler handeln, da nicht nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde.

    Gruß
     
  5. #5 Pirellitx31, 30.08.2010
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    Hier scheint es ohne Hilfe eines Sachverständigen nicht zu gehen. Offensichtlich muss ja wesentliches zurückgebaut werden. Ich habe es jedenfalls noch nie erlebt, dass der Verursacher sowas freiwilluig macht. Hier geht es um zu viel Geld.
    davon würde ich mir auch nicht zu viel versprechen. Der Außendienstmitarbeiter will doch weiterhin seine Produkte an diesen Handwerker verkaufen. Allein deshalb wird er Dich nicht voll unterstützen.
    das ist doch erstmal nur allgemeines blabla. Natürlich wird der Hersteller jegliche Verantwortung an der Verarbeitung durch die Handwerker von sich weisen.
     
  6. #6 tooonebee, 30.08.2010
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    @ Pirellitx31

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist schon O.K., jedoch wird der Bauträger die Ergebnisse meines Sachverständigen nicht akzeptieren und ich werde die von seinem nicht akzeptieren. Für den Bauträger ist das Ergebnis mit extrem hohen Kosten verbunden.

    Gemäß meinem Kenntnisstand wurden bereits etliche Häuser (Rheinhäuser) von der gleichen Firma (Verputzer) mit WDVS versehen. An allen Häusern sind diese Fehler / Mängel vorhanden. Mehrere Folgeschäden wurden von mir bereits an anderen Häusern fotografisch dokumentiert.

    Dem Bauträger wurde von mir schriftlich mitgeteilt, insofern er nicht in einer festgesetzten Frist die Mängel behebt, werde ich ein Beweissicherungsverfahren einleiten. Hierdurch kann ich mir die Kosten für ein privat Gutachten (Parteigutachten) schenken, da der Bauträger dies höchstwahrscheinlich nicht akzeptieren wird (die hohen zu erwartenden Folgekosten bei den weiteren / restlichen Käufern).

    Gruß
     
  7. R.B.

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    d.h. die Ergebnisse stehen schon fest? Oder woher willst Du wissen was der/die SV zu der Sache sagen?

    Bei dieser Einstellung, und damit meine ich beide Seiten, würde ich mir das Gespräch gleich sparen und sofort einen Gerichtstermin vereinbaren.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 tooonebee, 31.08.2010
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    @ Ralf

    Der Bauträger beauftragt seit mehreren Jahren den gleichen Sachverständigen.

    Wie wird der langjährig mit dem Bauträger zusammenarbeitende Sachverständige die Mängel bewerten? --- Mit dem Hintergrundwissen, dass etliche Hauser von den Mängeln betroffen sind! ---

    Bei der Anbringung des WDVS wurde sich an mehrere anerkannte Regeln der Technik nicht gehalten und auch nicht an die Herstellervorgaben. Das WDVS ist an etlichen Stellen nicht Schlagregendicht und der komplette Gebäudesockel ist über mehrere Ebenen nicht gegen Feuchtigkeit (Spritzwasser, Schnee, aufsteigende Feuchtigkeit) abgedichtet.

    Die festgestellten Mängel wurden meinerseits mit den dazugehörenden Richtlinien, Herstellervorgaben und Beweisen dem Bauträger vorgewiesen und schriftlich nachgereicht.

    Seitens des Bauträger gab es auf meine Mängelrügen keine Rückmeldungen, bis ich Ihm eine Beseitigungsfrist gesetzt habe. Natürlich hätte ich Ihm noch ein Gutachten (Parteigutachten) einreichen können, welches auf die selbigen Mängel verweist.

    Gruß
     
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