Grenzbeauung mehrerer Garagen (BY)

Diskutiere Grenzbeauung mehrerer Garagen (BY) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich möchte gerne mehrere Garagen (jeweils ca. 3x6mtr.) auf der Grundstücksgrenze bauen (Grenzlänge ca. 28mtr). Bisher ist mit...

  1. DanSch

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    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne mehrere Garagen (jeweils ca. 3x6mtr.) auf der Grundstücksgrenze bauen (Grenzlänge ca. 28mtr). Bisher ist mit bekannt das ich bis 9mtr. direkt an die Grenze bauen darf. In meinem Fall also 3 Garagen jeweils mit dem hinteren Teil (3mtr. breite) an die Grenze.

    Wenn ich aber nun die Garagengrundstücke einzeln vermessen lasse, gilt diese Regelung doch für jedes Einzelgrundstück, oder ? - D.h. solange ich einzelne Parzellen von 3mtr. breite vermessen lasse, kann ich (wenn ich denn wollte) die ganze Grenze mit Garagen vollpflastern, da jedes Einzelgrundstück ja nie die max. Länge von 9 mtr. übersteigt...

    Soweit die Theorie :e_smiley_brille02: , bin ich da richtig, oder gibts da ggf. andere auslegungen ?

    Gruss
    DanSch
     
  2. DanSch

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    weiss keiner was ?
     
  3. #3 Der Bauberater, 08.09.2010
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    Rein theoretisch tut das schon :D aber ohne Plan oder Ortskenntnis ist es schwer einzuschätzen!
    Wenn Du lauter Einzelgrundstücke bildest, auf das jeweils 3 GA passen :28:
    Der Vermesser bzw. das Vermessungsamt macht die Teilung auch nicht für umme, plus Grundbuch und Bolzen setzen ...
     
  4. #4 Baufuchs, 08.09.2010
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    Baufuchs Gast

    - Wegerechte ?
    - Teilungsgenehmigung ?
    - GFZ ?
     
  5. Baumal

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    vielleicht liegst an der unsinnigkeit der frage?

    9 garagen auf 3m parzellen?
    kosten, nutzen?
    zuwegung?
    wo steht ein wohnhaus?
    was sagen die nachbarn?
     
  6. #6 Der Bauberater, 08.09.2010
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    Ist die Teilung von Grundstücken in BY genehmigungspflichtig?
     
  7. DanSch

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    Die Teilung ist nicht genehmigungspflichtig.
     
  8. DanSch

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    ob sinnig oder nicht steht hier ja gar nicht zur Debatte.
    Meine Frage bezieht sich schließlich auf die Durchführbarkeit - ob das sinnig ist kann natürlich von der ferne nicht beantwortet werden, ebenso wenig kosten, nutzen etc. - das will ich hier gar nicht in Erfahrung bringen.
     
  9. DanSch

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    Da fällt der Groschen der bisher nicht bedacht wurde.. die GRZ /GFZ. :think

    Danke für den Denkanstoß.
     
  10. Baumal

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    ach so....:sleeping
     
  11. #11 Karlheinz, 08.09.2010
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    Ich kann die Frage nicht verstehen und bin überrascht, wie viele Antworten bislang gekommen sind.

    Die Bebaubarkeit eines Grundstücks - korrigiert mich, wenn das in Bayern anders ist - ergibt sich aus dem Zusammenspiel von BauGB, LBO und ggf. B'plan (bzw. sind im nichtbeplanten Bereich die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen). Der TE glaubt doch nicht ernsthaft, dass sein Vorhaben im Internet überprüft bzw. "freigegeben" werden kann?!?
     
  12. DanSch

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    ich kann es auch anders formulieren.. ist die max. Grenzbebauung von 9mtr. in Bayern, ggf. damit auszuhebeln sogenannte "Garagengrundstücke" zu parzellessieren, da in der Bay.Land.BO diese 9mtr. evtl. nur auf EINE Grundstückgrenze begrenzt ist, oder sieht das ggf. jemand anders, bzw,. hat jemand damit bereits Erfahrungen gesammelt ?

    zum freigeben oder prüfen gibt es hier ja auch gar nichts.

    Dieses Zusammenspiel von BauGB und LBO stelle ich hier mit der Bebauung von Garagen auf der Grundstücksgrenze zur Diskussion (genauer die 9mtr. Grenzbebauung) und hoffe auf .... sagen wir mal "Brainstorming" (was gibts zu beachten ?, ggf. ist meine auslegung aus Post 1 falsch ?, Hat jmd,. sowas oder ähnliches geplant ? etc. etc.)
     
  13. Baumal

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    dann drück dich doch mal verständlich aus!!!

    du willst einen garagenhof mit 9 garagen auf 27m länge errichten?

    es gibt keinen B-plan?
    wohngebiet?
    mischgebiet?
    gewerbegebiet?
    .....
     
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