Baurecht BW- Was ist ein Vollgeschoß?

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  1. #1 hartwigm, 31.08.2010
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    Die LBO Badenwürttemberg beschreibt ein Vollgeschoß

    6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene
    Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante
    Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des
    darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel
    gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der
    Höhenlage der Geländeoberfläche an den Gebäudeecken. Keine Vollgeschosse sind
    1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen
    und Feuerungsanlagen dienen,

    Auf meinem Bauplatz (Hanglage) ist eine Eingeschossigkeit vorgeschrieben.

    Das EG wird ein Vollgeschoß mit Bürofläche, darum ist das Wohngeschoß und darunter ein Wellnessbereich geplant.

    Das 1.UG ist im Mittel, wenn ich nur das Geschoß betrachte unter der Marke von 1.4m

    Ebenso der darunterliegende Wellnessbereich

    Jetzt stellt sich die Frage, ob bei der Berechnung des 1.UG dieses separat berechnet wird?

    Bei mir würde das passen, wenn jedes Strockwek für sich isoliert betrachtet wird.

    Das 1 UG steht an 2 Ecken über dem 3m tiefer liegen 2ten UG, wenn hier die Höhe bis zum Gelände die Basis wäre hätte ich ein Problem!

    Hat jemand mit der Berechnung Erfahrung?

    Gruß
     
  2. #2 Der Bauberater, 31.08.2010
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    Gips B-Plan?
    Wenn ja, Wann wurde der rechtskräftig?
    Vor oder nach 1990?
    Welche LBO ist anzuwenden?
     
  3. #3 hartwigm, 31.08.2010
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    Ja es gibt einen Bebauungsplan

    Rechtskräftig vor 1990

    LBO Baden-Württemberg
     
  4. #4 Der Bauberater, 31.08.2010
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    Welches Datum der LBO habe ich gemeint.
     
  5. #5 hartwigm, 31.08.2010
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    Also hier die exakten Daten.

    Bebauungsplan wurde am 8.12.90 rechtskräftig (insofern war meine vorigen Schätzdaten etwas daneben), welche LBO hier galt kann ich derzeit aber noch nicht sagen.

    Versuche das zu ermitteln, wenn das relevant ist.

    Gruß Hartwig
     
  6. #6 hartwigm, 31.08.2010
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    Es gilt die LBO BW 12.Auflage vom Mai 1985
     
  7. sepp

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    es ist beim neubau immer die letztgültige LBO anzuwenden
    (datum baugenehmigung).
    was der bauberater vielleicht meinte ist die BauNVO (Baunutzungsverordnung)
    deren anwendung ist abhängig vom b-plan datum.
    ich versteh nicht, was du separat berechnen willst.
    das mittel nach lbo gilt genauso wie die höhenbezüge (Decke, Dachhaut)
     
  8. #8 hartwigm, 31.08.2010
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    Hallo Sepp,

    die Baunutzungsverordnung ist vom 1990.

    Zitat:
    ich versteh nicht, was du separat berechnen willst.


    Ich habe beim ersten Mail eine kleine Skizze angehängt.

    Die Frage ist wie wird dieses Mittel für das 1 UG berechnet?

    Ecke A komplett im Boden
    Ecke B komplett im Boden
    Ecke C frei 2,8m Raumhöhe
    Ecke D frei 2,8m Raumhöhe.


    Fläche A-> B ist komplett im Boden -> A1=a*h
    Fläche AC hat einen Geländeverlauf abfallend von A nach C

    A2=1/2 *a+h
    A3 die Gegenseite genauso

    A4 die Fensterseite ist komplett frei.

    Gesamtaussenfläche wäre somit Ages = 4ah davon im Boden A1+A2+A3 = 2ah

    somit würde 50% im Boden "stecken" bei einer Raumhöhe von 2.78m wären dies 1.39m und damit kein Vollgeschoß

    Nun ist aber das Problem, dass ich unter diesem Geschoß gerne ein weiteres einbauen würde. Hier würden 3 Seiten im Boden verschwinden, aber die Front wäre wie beim Geschoß drüber komplett frei.

    Wenn die LBO so zu verstehen ist dass ich beim 1UG für die Ecke C-D die Hohe bis zur Gebäudeoberfläche rechnen muss, wären dies dort ca. 6m !

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.


    Gruß Hartwig
     
  9. #9 Der Bauberater, 01.09.2010
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    Das stimmt so nicht Sepp!

    "Bei der Ermittlung der 'ahl der Vollgeschosse ist jeweils die Vollgeschossdefinition der LBO heranzuziehen, die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung des jeweiligen Bebauungsplanes in Kraft war."

    In einem B-Plangebiet müssen alle (bauordnungsrechtlich) gleich gestellt sein, deshalb muss auch immer die gleiche LBO angewendet werden.
    Außer es gibt einen neuen B-plan, dann wieder die zum obigen Datum gültige LBO.

    @Hartwigm,
    das gibt zu viele Vollgeschosse.
    Sind die 2,78m Raumhöhe oder Geschoßhöhe (gerechnet wird von OKRFB bis OKRFB, Die Decke wird mitgemessen)
     
  10. #10 hartwigm, 01.09.2010
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    Hallo Bauberater,

    das ist in meinem Beispiel die Geschoßhöhe.

    Für mich entscheidend ist die Frage, wie das berechnet wird.
    Kann ich das Geschoß isoliert betrachten (berechnen)?

    Zum Verständnis.
    Ich habe ein Grundstück mit starker Hanglage. Das EG ist auf Strassenniveau, damit ebenerdiger Zugang.

    Der Hang läuft so dass ich auf Ebene des 2UG ebenerdig in meinen Garten kommen kann. Der Hang hat Südausrichtung.

    Ich konnte damit auf 3 Etagen "Sonne" tanken und würde im UG2 ebenerdig in den Garten kommen. Aber das ist die Bauordnung die nur ein Vollgeschoß erlaubt.

    Danke für Eure Hilfe
     
  11. #11 Der Bauberater, 01.09.2010
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    Nein!
    Das ist im Gesamtzusammenhang zu sehen, deshalb wird das 1.UG zum Vollgeschoß, wenn noch ein 2. darunter kommt.
     
  12. #12 hartwigm, 01.09.2010
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    OK, das schafft Klarheit.

    Dies würde im Umkehrschluß bedeuten, das mein EG nun DG wird, dann ist das darunterliegende Geschoß ein Vollgeschoß und das darunterliegende Geschoß liegt im Mittel unter 1.4m

    Das DG darf über max. 3/4 der Fläche des darunterliegenden Geschosses über 2.3m sein.

    Daraus ergibt sich noch eine Rückfrage an den Experten.

    Die Fläche des Vollgeschosses seien 200m². In meinem neuen "Dachgeschoß" stünden somit 150m Fläche zur Verfügung.
    Da ich einen kubischen Bau möchte und keine Dachschräge könnte ich doch auch einen Balkon (in dem Fall würde ich diesen Dachbalkon nennen) vom 50m² machen.

    Wäre damit das Stockwerk ein Dachgeschoß?
     
  13. #13 Der Bauberater, 01.09.2010
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    Das wäre dann ein Staffelgeschoß. Wenn Flachdächer zulässig sind und der umbaute Raum < 75% der des darunter leigenden ist, müsste es funzen!

    Willste Bauträger werden? :D
     
  14. #14 hartwigm, 01.09.2010
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    Willste Bauträger werden?

    Weit entfernt, ich will meine Hütte bauen, und höre immer wieder vom Architekt, dass dieses und jenes nicht geht wegen der LBO.

    Danke für Eure Unterstützung


    Was mich jetzt noch rein akademisch interessiert ist die Methode zur Berechnung des Mittelwertes, denn da habe ich bislang nicht wirklich etwas gefunden.

    Gehen wir mal davon aus ein Geschoß hat nicht 4 sondern 9 Ecken.
    Kann ich dann an jeder Ecke die Höhe messen, welche aus dem Boden schaut.
    Die Werte addieren und durch 9 teilen, oder ermittle ich den echten Flächenanteil der im Boden steckt. Da muss es doch eine Ausführungsanweisung geben.

    Gruß
     
  15. wowkie

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    Hallo Hartwigm,

    und was hat dein Architekt gesagt, klappt das mit dem Staffelgeschoss??
    Ich habe ein ähnliches Problem, nur das ich das Glück habe, dass ich am Hang zweigeschossig bauen darf, aber im UG möchte ich eine ELW mit 80qm(keller komplett mit Garage 125qm), dass würde aber auch als Vollgeschoss zählen, denk ich mal!!!
    Auf dem Keller möchte ich auch ohne Schrägen bauen (Stadtvilla).
     
  16. #16 hartwigm, 30.09.2010
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    Hallo wowkie,

    wir haben nun den Plan eingereicht und der scheint durchzugehen.
    Durch die Hanglage haben wir die obere Etage(Strassenniveau) Dachgeschoß genannt und so dimensioniert, dass es 74,99% der Fläche des darunterliegenden Vollgeschosses einnimmt.
    Das darunterliegende Geschoß ist mein Keller und kein Vollgeschloß weil (durch die Hanglage) weniger als 1.40 aus dem Boden schaut.

    Dein Untergeschoß dürfte aber immer zum Vollgeschoß werden, wenn die Seiten Frei sind. Es gibt hier die 1.4m Regel
     
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