Doppelhaushälfte Gestaltungsfreiheit

Diskutiere Doppelhaushälfte Gestaltungsfreiheit im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo! Wir haben vor ca. 3 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut während die andere Hälfte leider erst jetzt gebaut wird. Was wir allerdings vor...

  1. #1 klickyworld, 31.08.2010
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    Hallo!

    Wir haben vor ca. 3 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut während die andere Hälfte leider erst jetzt gebaut wird. Was wir allerdings vor 3 Jahren nicht für möglich gehalten haben ist nun jetzt eingetreten. Der neue Nachbar baut vollkommen anders. Zwar hält er die First und Traufhöhe ein, baut jedoch ohne Dachüberstand, es wird weiss verputzt statt rot verklinkert, das Haus hat schwarze Dachziegeln statt rote wie bei uns, und und und....

    Auf Anfrage beim Bauamt ist laut Baugenehmigung alles in Ordnung weil beim Bebauungsplan keinen Gestaltungszwang gibt. Aber in der ganzen Stadt existieren keine Doppelhaushälfte, die derart unterschiedlich sind. Gibt es keine Möglichkeit den Bebauungsplan oder die Baugenehmigung anzufechten, vielleicht im Sinne des §12 der Landesbauordnung vom Land NRW?
     
  2. R.B.

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    Keine Ahnung ob man das anfechten kann, besser gesagt ob so etwas erfolgreich sein könnte (anfechten kann man ja viel).

    Bei meinem Bruder ist es ähnlich, 4 Häuser, alle verschieden. Wenn ich mich richtig erinnere hat er auch nachgefragt und bekam als Antwort, dass das alles OK sei.€ Auch dort waren im Bebauungsplan nur wenige Details festgelegt, und diese wurden von allen Architekten beachtet.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 klickyworld, 31.08.2010
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    Vielen Dank für die Antwort. Das Problem liegt ja in der Tat darin, ob man so was aus Kostengründen überhaupt anfechten sollte. Aber auch eine Stadt kann ja mal Fehler machen was einen Bebauungsplan anbelangt. Es geht ja auch nicht um eine Kleinigkeit, dass einem die Farben der Fenster nicht gefallen sondern um die grundlegende Gestaltung. Im übrigen sind alle Häuser Geltungsgebiet des Bebauungsplan verklinkert. Zufall?
     
  4. Julius

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    Was würdest Du sagen, wenn der neue Nachbar jetzt verlangen würde, daß Du Deine Klinkerfassade weiß verputzen und die Dachziegel schwarz überlackieren läßt...?
    Vielleicht geht ihm ja auch die Einheitlichkeit über die Gestaltungsfreiheit des Anderen.
     
  5. #5 klickyworld, 31.08.2010
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    Nun ganz einfach. Zum Zeitpunkt, wo mein Nachbar das Grundstück gekauft hat, stand unser Haus schon längst, so dass er ja wusste wie unser Haus aussieht.

    Um es nochmal klarzustellen. Jeder hat seinen eigenen Geschmack und jeder soll so bauen wie er es für richtig hält. In dem Moment, wo ich an eine bestehende Doppelhaushälfte anbaue, sollte ein gewisse Gleichheit schon da sein. Wie gesagt es geht um das Grundsätzliche, nicht dass ich mich an den Farben der Fenster störe.

    Der Wunsch des Nachbarn bestand ja zudem auch noch darin ohne Keller (statt mit Keller wie bei mir), dafür aber 3 Meter über das Baufenster zu bauen. Dies war aber definitiv nur mit meiner Einwilligung möglich, die ich logischerweise verweigert habe. Nebenbei bemerkt entstehen natürlich noch zusätzliche Kosten bspw. wegen des fehlenden Dachüberstandes.

    Ich möchte weiß Gott nicht in einer Siedlung leben, wo jedes Haus dem anderen gleicht. Aber zwei so unterschiedliche Doppelhaushälften habe ich noch nie gesehen.
     
  6. lulu66

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    Vielleicht hat er ja aus Frackigkeit nun sein Haus extra anders als deins gebaut :mega_lol:

    Warum das?

    Nur anders fände ich nicht schlimm, mal eine Abhebung vom Einheitsbrei. Aber ansprechend sollte es schon noch aussehen.
     
  7. #7 manfred63, 31.08.2010
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  8. #8 greentux, 01.09.2010
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    Ein Bild wäre mal ganz aufschlußreich...
     
  9. #9 Der Bauberater, 01.09.2010
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    Auf eine gute Nachbarschaft in den nächsten 30-40 Jahren :bierchen:
    Vielleicht pflanzt der Nachbar auch noch einen Knallerbsenstrauch oder baut einen Maschendrahtzaun :respekt :mega_lol: :mega_lol:
     
  10. #10 Pirellitx31, 01.09.2010
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    Ich vermute mal, dass der Bebauungsplan schon vor etlichen Jahren aufgestellt wurde und somit inzwischen seit langem rechtskräftig ist. Damit dürften Sie mit einer Anfechtung nicht weit kommen. Dass alle Häuser im Gebiet verklinkert sind, scheint Zufall zu sein, wenn im Bebauungsplan Klinker nicht zwingend vorgeschrieben ist.
    Sie können Widerspruch gegen die Baugenehmigung Ihres Nachbarn einlegen. Aus gestalterischen Gründen. Ob Sie damit weit kommen?
     
  11. #11 Der Bauberater, 01.09.2010
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    entwickelt eine Putzfassade und/oder schwarze Ziegel jetzt nachbarschützende Wirkung oder berührt sie die Grundzüge der Planung? :wow
     
  12. #12 Gast14207, 01.09.2010
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  13. #13 lawrence, 02.09.2010
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    Dann hättest du doch lieber "alleine" bauen sollen. Was du möchtest ist letztlich Rosinenpickerei. Jetzt hast die Nachteile deines Bauens kennengelernt, aber die Nachbarschaft der nächsten Jahre wird sicherlich auch noch sehr erfreulich werden. Ich persönlich finde ja Klinker unterirdisch scheußlich - du hast ja auch keinen gefragt, ob das ok ist......
     
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