Fertigstellung ??

Diskutiere Fertigstellung ?? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; servus werte user ! wir befinden uns in gerade in der neubauphase. zum genehmigten bauantrag gehört auch das erstellen einer garage....

  1. vargas

    vargas

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    servus werte user !

    wir befinden uns in gerade in der neubauphase.

    zum genehmigten bauantrag gehört auch das erstellen einer garage.

    auflage vom bauamt ist, dass die garage - mit einem satteldach versehen wird mit 45°.um es kurz zu machen ...

    ich möchte mir eine fertiggarage kaufen & aufstellen lassen & das dach in eigenregie draufbauen.

    frage : gibt es einen zeitrahmen an den ich mich halten muss, um das dach fertig zu stellen oder kann es, wenn ich angefangen habe auch, leicht überzogen 2 oder sogar 3 jahre dauern bis ich damit fertig werde ?

    für fachkompetente hinweise wäre ich dankbar.möchte beim bauamt keine schlafenden hunde wecken, mit so einer frage :shades
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2010
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    Unabhängig vom Zeitrahmen bitte klären, ob die Fertiggarage überhaupt geeignet ist, eine zusätzliche Last (Satteldach) zu tragen und zu halten!

    Nicht dass eine gemauterte Garage mit Dach vom Zimmerer am End günstiger ist als eine superverstärkte Fertiggarage.
    Dann wäre das Zeitproblem ja auch keins mehr ;)
     
  3. vargas

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    man bietet mir die fertiggarage mit satteldach an ...nur möchte ich dem hersteller keine 6000€nur für das erstellen des satteldachs zahlen.

    ich würde halt nur die garage kaufen mit dem hinweis "rest kaufe ich später" & es dann einfach selber machen ...

    so ein dach zu erstellen ist ja schliesslich kein hexenwerk ... & ne beton garage zu ordern ist günstig & bequem & geht recht schnell !
     
  4. #4 Pirellitx31, 02.09.2010
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    Bevor Sie in Ihr Haus einziehen, ist dem Bauamt die Fertigstellung anzuzeigen. Bei der darauffolgenden Baubegehung durch das Bauamt wird geprüft, ob entsprechend der Baugenehmigung gebaut wurde und alle Auflagen eingehalten sind.
    Ich unterstelle, dass dem Bauamt die Garage auffallen wird. Das Bauamt wird Ihnen dann eine Frist setzen, innerhalb derer das Dach der Garage fertiggestellt werden muss.
    Sie werden also keine schlafenden Hunde wecken, wenn Sie sich bereits frühzeitig mit Ihrer Frage an das Bauamt wenden.
     
  5. vargas

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    danke für die antwort ...

    wenn ich mit den arbeiten bzw. dem erstellen der garage aber erst beginne nachdem ich bereits in das haus eingezogen bin, wie verhält es sich dann ?

    die baugenehmigung für die garage hat ja erstmal bestand !

    wie sehen solche fristen in der regel aus ?
     
  6. #6 Pirellitx31, 02.09.2010
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    die Baugenehmigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, vom Tag der Erteilung der Genehmigung an. Ist jedenfalls hier in Sachsen so. Möglicherweise ist die Frist in NRW aber anders.
     
  7. vargas

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    heisst das ich muss die garage innerhalb von 3 jahren fertiggestellt haben ?

    oder muss ich "nur" innerhalb dieser 3 jahre mit der erstellung begonnen haben ?

    was ist wenn ich es nicht in dieser zeit schaffe ?

    hatte hier noch keiner diesen fall oder kann ein ähnliches beispiel anführen ?
     
  8. #8 Topotec, 08.09.2010
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    Hallo vargas,

    Du bist doch Beamter, da müsstest Du doch wissen, welche Auflagen mit der Baugenehmigung verbunden sind und wer genau sie ausgestellt hat. Sollte doch kein Problem sein, da mal höflich bei den Kollegen anzurufen.

    Übrigens, ich kenne es so, dass die Gültigkeit einer Baugenehmigung verlängert werden kann....:winken
     
  9. #9 Baufuchs, 08.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @vargas

    Ist für NRW in §77 der BauO geregelt.

    Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren ab Erteilung begonnen wurde oder die Ausführung um mehr als 1 Jahr unterbrochen wurde.

    Die Frist kann auf Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
     
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Fertigstellung ??

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