Bauamt fordert Brandschutzfenster G90!?!

Diskutiere Bauamt fordert Brandschutzfenster G90!?! im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Kontext Baurecht und Fenster im Hinblick auf Brandschutz. Ich habe ein Haus in der Nähe von...

  1. ok123

    ok123

    Dabei seit:
    02.09.2010
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Weinheim
    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Kontext Baurecht und Fenster im Hinblick auf Brandschutz.

    Ich habe ein Haus in der Nähe von Weinheim (Baden-Württemberg) gekauft. Da in der Immobilie sämtliche Holzfenster undicht waren, habe ich alle durch gewöhnliche Kunststofffenster ersetzen lassen. Daraufhin hat mich mein Nachbar (ohne vorher überhaupt mit mir gesprochen zu haben) gleich auf dem Bauamt angezeigt mit der Aussage ich hätte die alten Fenster mit Brandschutzfenstern ersetzen müssen, da die betreffende Fensterseite auf der Grundstücksgrenze zu ihm verläuft. Mir war zwar die Grundstücksgrenze bewußt, leider wußte ich nicht, dass ich deswegen besondere Regeln einhalten muss, zumal der Garten, der sich dort befindet einem Urwald gleicht.
    Es kann doch nicht sein, dass ich Holzfenster, die sicherlich keinerlei Brandschutz Rechnung tragen plötzlich mit Brandschutzfenstern ersetzen muss. Das Bauamt hat mich hier eines Besseren belehrt und meinte dass neue Fenster das sehr wohl erfüllen müßten und für die alten Fenster eben ein Bestandsschutz gelte, der allerdings erlischt, wenn wir diese ausbauen. Ärgerlich, aber nun gut....wir sind eben in Deutschland.....

    Jetzt verlangt das Bauamt allerdings, dass wir Brandschutzfenster der Norm G90 verbauen, was schlichtweg unbezahlbar ist und weiterhin bedeuten würde, dass keine der Fenster der kompletten Hausseite noch zu öffnen wäre. Das Haus wäre somit fast unbewohnbar, geschweige denn vermietbar. Mein Fensterhandwerker meinte, dass das Schikane sei und Fenster der Norm G30 ausreichen würden, da das Nachbargrundstück ja nicht bebaut sei, weil dort einfach nur Garten sei.
    G90 wäre nur dann erforderlich, wenn ein Gebäude direkt oder sehr nahe an unserer Hauswand verliefe.

    Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation G90 / G30 oder eine Idee, wo man sich entsprechend Beistand einholen kann ohne gleich zum Anwalt gehen zu müssen?

    Herzlichen Dank vorab und Grüße
     
  2. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    beistand wirste ohne absprache mit dem bauamt und der feuerwehr keinen bekommen. du kannst versuchen, ob sich das bauamt mit einer empfehlung eines brandschutzsachverständigen zufrieden gibt. dieser kann eventuell eine geringe gefährdung feststellen. (kann schlecht enden für dich)
    der andere punkt ist der weg über die amtl. wohlgesonnene energetische sanierung (fenster) mit der maßgabe der unbewohnbarkeit durch nichtöffnen der fenster. hier bleibt wahrscheinlich nur ein richterliches urteil übrig.
    ich weiß, daß diese thema in HD und Weinheim schon manchem das genick gebrochen hat.
     
  3. #3 Der Bauberater, 03.09.2010
    Zuletzt bearbeitet: 03.09.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    :mega_lol: :mega_lol:

    Die Aussage ist Gut :bounce:

    Wenn die Öffnungen genehmigt waren, dann haben die Öffnungen auch Bestandsschutz. Ob die Fenster aus Holz , Kunststoff oder Alu sind ist sch...egal.

    Such die Baugenehmigung des Hauses raus oder kopier sie im Archiv der/des Stadt/Landkreis und wenn es eine Genehmigung gibt, dann möchtst Du einen rechtsmittelfähigen Bescheid. :think

    Und lass uns bitte wissen wie es weitergeht
     
  4. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    nö...
    die öffnung hat keinen bestandsschutz wenn die fenster ausgebaut werden.
    die lichtdurchlässigen bauteile in brandwänden sind nach ausbau nach dem gültigen baurecht einzubauen.
    glaube mir in HD hatte ich des öfteren die situation.
     
  5. #5 Der Bauberater, 03.09.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Nö,
    da halt ich gegen. Bei genehmigten Öffnungen ist die Instandhaltung (Erneuerung der Fenster) nicht mit einer Änderung gleich zu setzen, deshalb auch keine weiterführende Forderungen.
    Die Förderung der Behörde hält vor keinem RP :irre
     
  6. ok123

    ok123

    Dabei seit:
    02.09.2010
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Weinheim
    Danke euch für die ersten Antworten.
    Ich werde mal versuchen die Baugenehmigung zu bekommen, mache mir da allerdings wenig Hoffnung, da der Bau teilweise aus dem Jahr 1875 ist und nur ein kleinerer Teil aus ca. 1980 (für den den gibt es die sicherlich)...aber lassen wir uns mal überraschen.
     
  7. #7 Der Bauberater, 03.09.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Waren die Fenster(Öffnungen) schon immer drinnen, bzw. waren sie in der Baugenehmigung von ca. 1980 schon als Bestand eingezeichnet?
     
  8. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Jetzt kommst du der Sache schon näher.

    Hat sich an den Grundstücken was geändert?
    Gibt es eine Baulast auf dem Nachbargrundstück?
     
  9. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    geh mal googeln, dann siehste wie gerichte entscheiden können
    http://www.landesrecht-mv.de/jporta...sml?showdoccase=1&doc.id=MWRE080003919&st=ent
    deshalb mein rat von beitrag #2
    ein einvernehmen mit einem brandschutzgutachter zu erzielen.
    da ich nich davon ausgehe, daß der nachbar eine baulast eintragen lässt.
     
  10. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    ausserdem gilt für solche fenster das gleiche wie der austausch von türen in rettungswegen etc. bei austausch ertüchtigung auf die gültige gesetzeslage.
     
  11. #11 Pirellitx31, 03.09.2010
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    Hi,
    also ich sehe das genauso wie "Bauberater" und hatte sogar schon einen ähnlichen Fall, wo die neuen Fenster genehmigt wurden (allerdings BL Sachsen). Entscheidend wird sein, ob die Öffnungen jemals genehmigt worden sind (dafür sind die Archivunterlagen zwingend erforderlich), dann gilt Bestandsschutz!
    Das oben zitierte Urteil gilt hier nicht, da in diesem Falle eine besondere Härte gegeben wäre, wenn nach dem Einbau von G90 Fenstern eine Wohnnutzung nicht mehr möglich wäre (kein Lüften der Räume möglich). Insofern wäre ein Rückbau der Fenster bzw. eine G90 Verglasung nicht verhältnismäßig.

    In dem im o.g. Urteil beschriebenen Fall gab es aber nie eine Baugenehmigung für die Fenster. Insofern griff hier auch kein Bestandsschutz.
     
  12. #12 Pirellitx31, 03.09.2010
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    ja, aber das gilt nur dann, wenn die Forderung "verhältnismäßig" ist. Das wäre sie hier aber m.E. nicht, wenn nach dem Einbau der geforderten G90-Verglasung wegen fehlender Lüftungsmöglichkeit die beabsichtigte und genehmigte Nutzung (Wohnen) nicht mehr möglich ist.
     
  13. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    in einem unserer fälle musste die "bestehenden" abgebrochene verglasung durch G90 ausgetauscht und die lüftung mittels oberlicht realisiert werden. das war ein einvernehmen der oberen bauaufssichtsbehörde und dem vorbeugenden brandschutz.
    zum thema baugenehmigung:sollte erkennbar werden, daß auch eine vorhandene baugenehmigung (mit fenstern) dem damaligen baurecht widersprochen hat, ist diese was die fenster in der brandwand angeht genauso schall und rauch! ein behördenstempel nützt da nix. ich gehe mal davon aus, daß die fenster in der brandwand zu keinem zeitpunkt dem derzeit gültigem baurecht entsprochen hat. wenns dennoch so wäre, kanns natürlich besser aussehen.
    hier mal kurz die bedingungen des bestandsschutzes aus wikipedia
    dann kommt noch hinzu das brandschutz einer gesetzeslage entspricht die u.a. dem schutz von leib und leben dient, somit kann dies nur mit aufwendigen verfahren und gutachten in einvernehmen mit einem eventuellen bestandsschutzes in einklang gebracht werden.
     
  14. #14 Der Bauberater, 06.09.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Muss ich Dir widersprechen sepp :winken
    Bei dem Urteil handelt es sich um eine Umnutzung von Wohnen in Gewerbe, da ist der Bestandsschutz natürlich weg.
    In diesem Fred ist aber keine Umnutzung geplant, sondern NUR die Instandhaltung.
    Die Auflage der Brandschutzverglasung widerspricht dem gültigen Recht von BW :D
    § 56 LBO :deal sagt dazu einiges aus. Da freut sich das RP :bounce:
     
  15. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    ich weiss nicht wie du da einen widerspruch erkennen willst.
    die auflagen für "bestandsschutz" habe ich oben zitiert.
    d.h. die fenster ohne anforderung, sind zulässig, wenn diese einmal gültigem baurecht entsprachen!
    und das bezweifle ich, aber vielleicht wird das der TE herausfinden wenn der zeitpunkt der genehmigung und der damals gültigen bauordnung klar ist.
     
  16. #16 Der Bauberater, 06.09.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Sepp,
    wie viele gewachsene Ortskeren gibt es, in denen es nur Traufgässchen gibt? Die sind alle mehr oder weniger rechtens gebaut. Wenn die alle bei einer energetischen Sanierung (z.B. neue Fenster) die neuen Brandschutzauflagen erfüllen müssen, werde ich morgen Fensterbauer für Brandschutzverglasung :D
    Der Bestand ist und bleibt geschützt.
    Wie sagt Ralf? "Pasta"
     
  17. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    dann gehste nach heidelberg, mannheim, schwetzingen, klärst fiktive situationen und machst dort nen fensterbaubetrieb auf. :cool:
    da brauchts kein ralf.
    ich hatte jahrelang ein büro in schwetzingen.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 06.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Da Ihr so lieb nach mir ruft :D

    Ich denke mal, Ihr habt beide genauso Recht wie Unrecht und es wird nur im Einzelfall zu lösen sein.

    Die Fensterlöcher können sie schlecht verbieten (wenn seit Anno Tuk vorhanden oder genehmigt). Ob die Fenster im Loch Brnadschutzanforderungen erfüllen müssen, wenn sie ausgetauscht werden, dürfte bei Häusern von vor 45 (oder 49 - dazwischen dürfte auch noch viel fehlen) ne Einzelfallentscheidung sein.

    Wenn Haus A brennt und durch dessen vom Amt nicht einer Brandschutzdauer geforderten Fenster wird Haus B mit angesteckt und in Haus B kommt ein Mensch zu Schaden, möchte wahrscheinlich keiner in der Haut des BA-Mitarbeiters stecken - weder moralisch noch juristisch.

    Von daher wird der eine aus Angst oder schlechter Erfahrung strenger sein als manch anderer, der argloser an die Sache herangeht.

    Das ist son ein bissel wie diese >>Wir sind ohne ...... auch groß geworden<< Debatten. Sicher bin ich ohne Helm als Kind Fahrrad gefahren und habe deswegen keinen Dachschaden. Aber meine Kinder tragen trotzdem Helm, weil ich halt von Fällen weiß, bei denen ein Helm Unfallfolgen gemindert hätte!
     
  19. #19 Der Bauberater, 06.09.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Jetzt warten wir mal ab, ob sich der TE noch mal meldet! :bierchen:
     
  20. #20 Pascal82, 08.09.2010
    Pascal82

    Pascal82

    Dabei seit:
    11.08.2008
    Beiträge:
    1.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    techniker
    Ort:
    Bayern Oberpfalz
    hallo,

    das austauschen der fenster bedarf doch keiner baugenehmigung, oder??
    da das gebaude optisch nicht verändert wird....also muss dich dein nachbar bei BA verpfiffen haben....

    ganz schones arsc...ch dein nachbar!!

    geh die sache doch anders an:

    lass dir einen kostenvoranschlag vom fensterbauer für superedle (richtig teure) brandschutzfenster machen und schick diesen kostenvoranschlg mit deiner kontonummer an das bauamt mit dem hinweis das du den fenstereinbau nach eingang des geldes gerne beauftragst, mal sehen ob die sich nochmal melden.

    viele grüße
    pascal
     
Thema: Bauamt fordert Brandschutzfenster G90!?!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. alternative zu brandschutzfenster

    ,
  2. g90 fenster

    ,
  3. g 90 fenster

    ,
  4. warum brandschutzfenster,
  5. brandschutzfenster wann nötig,
  6. Fensterhandwerker loc:DE,
  7. G 90 Brandschutz,
  8. wann sind brandschutzfenster vorgeschrieben,
  9. Brandschutzfenster Pflicht,
  10. brandschutzfenster bauamt,
  11. brandschutzfenster alternative,
  12. wann brandschutzfenster,
  13. wann brauche ich brandschutzfenster,
  14. Fensteraustausch wegen brandschutz,
  15. vorschrift brandschutzfenster,
  16. brandwand bestandsschutz,
  17. fenster undicht bauamt,
  18. alternative zum brandschutzfenster,
  19. brandschutz g 90,
  20. ohnhaus sanierung wann Brandschutzfenster,
  21. g90 verglasung,
  22. brandschutzfenster saarland bauamt,
  23. bestandfenster auf der grundstückgrenze,
  24. konformitätserklärung brandschutz auflage bauamt,
  25. wann braucht man brandschutzfenster
Die Seite wird geladen...

Bauamt fordert Brandschutzfenster G90!?! - Ähnliche Themen

  1. Kanalanschlusspflicht umgangen? Frage zum Vorgehen beim Bauamt

    Kanalanschlusspflicht umgangen? Frage zum Vorgehen beim Bauamt: Liebe Experten, ich freue mich über Tipps zum richtigen Vorgehen mit meinem städtischen Bauamt. Dazu muss ich 2-3 Sätze vorwegschieben: Ich...
  2. Keine Akte beim Bauamt. 400 Jahre alt...

    Keine Akte beim Bauamt. 400 Jahre alt...: Hallo, Ich habe hier schon viele geistreiche Diskussionen mitgelesen und möchte nun tatsächlich auch selber etwas kaufen. Der Makler sagt es...
  3. Altbau Aufstocken Stellplatz Bauamt

    Altbau Aufstocken Stellplatz Bauamt: Hi! Ich wusste nicht wohin mit dem Thema, daher schreibe ich es Euch hier rein. Zur Ausgangssituation: Altbau von 1980 (Einfamilienhaus mit...
  4. Das Bauamt schläft und wir können nicht verkaufen

    Das Bauamt schläft und wir können nicht verkaufen: Hallo zusammen, ich möchte gern unseren Alptraum mit Euch teilen und hoffe auf gute Ideen, die uns ein Stück weiter aus der Klemme helfen. Wir...
  5. Unterschiedliches Vorgehen beim Bauamt: Gemeinden vs. Stadt?

    Unterschiedliches Vorgehen beim Bauamt: Gemeinden vs. Stadt?: Hallo Leute, ich lese gerne im Gemeindeblatt (z.B. Gemeinde Pliening in Bayern) die Bekanntmachungen des Bauausschusses. Muss sagen, wirklich...