Risse und Algen am WDVS

Diskutiere Risse und Algen am WDVS im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Und MATHIE sollte dazu lieber schwaeigen 1 Wieso? Was Baufixx mit seinen inhaltlich halbgaren aber im Brustton der Überzeugung...

  1. Mathie

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    Wieso?

    Was Baufixx mit seinen inhaltlich halbgaren aber im Brustton der Überzeugung vorgebrachten Allgemeinplätzen anrichtet, kannst Du ja unter #8 lesen.

    Gruß Mathie
     
  2. #22 Baufixx, 04.09.2010
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    Ein jeder interpretiert so, wie er es gerne interpretieren möchte. Richtiger wird es damit nicht.
    Ein WDVS ist nicht prinzipiell schlecht. Das habe ich nie behauptet. Also bitte nichts unterstellen. Wir haben nach langer Überlegung und Abwägung bei unserem 50 Jahre alten Haus ebenfalls eines anbringen lassen. Vor fast 15 Jahren. Aber eben mit Steinwolle. Ist halt teurer, aber Moos und Algen kennen wir nicht. Punkt!
    Und die von Dir bemühten Fachleute dürfen nun gerne müde weiter lächeln.
    Soviel zu den angemahnten kompetenten Äußerungen.

     
  3. #23 Baufixx, 04.09.2010
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    Ich sprach ganz bewusst von bis zu 10% möglichem Schwund. Die Frage, wo ich das her habe kann ich leider nicht beantworten. Das wisst Ihr hier alle ganz genau. Links sind hier keine erlaubt. Da hackt man lieber bösartig aufeinander herum. Schade. Ich will auch keinem Handwerker Arbeit wegnehmen. Wenn jemand eine Styroporfassade möchte, dann soll er es kriegen. Wir leben in einem freien Land. Aber komisch ist es schon. Mir unterstellt man durch die Verwendung von informierenden Links "billige" Werbung, und andere verteidigen das WDVS. Wer macht hier Werbung für wen und weshalb? Alles was ich sage ist, man benötigt bei einen Neubau kein WDVS. Dazu sind die Alternativen bei Baustoffen zu gut. Das wird auch durch die Lemmigetheorie nicht besser.


     
  4. #24 Baufixx, 04.09.2010
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    Hier helfen nur Hersteller neutrale Infos. Informieren Sie sich z.B. zum Feuchtegehalt des KS Steines bereits bei Anlieferung. Wikipedia kann helfen.
    Ihrem Wunsch nach Schalldämmung, incl. der notwendigen Wärmedämmung, kann auch anders geholfen werden. Eine ordentliche und herstellerunabhängige Beratung zu Baustoffen kann ich hier leider keine leisten. Attraktive alternativen zu KS und ohne WDVS gibt es. Ein guter Architekt weiß das. Das ist deren Job.

     
  5. #25 Herr Nilsson, 04.09.2010
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    Ach was. Dein kilometerlanges Rudern gegen eigen Aussagen spricht für sich. "Ein WDVS ist nicht erwünscht, ..........aber prinzipiell nicht schlecht" (???). (Falsche) Schwundtendenzen unbelegbar in den Raum stellen und nachher korrigieren, das macht sich auch durch aberaberaber-Kommunikation nicht besser.

    Eine anständige Erklärung, oder ein Erfahrungsbericht wie es bei dem eigenen MF-WDVS (Ober-/Unterputz dick-/dünn-/mittelschichtig, mineralisch/organisch, gestrichen/ungestrichen?) nach 15 Jahren aussieht, ist doch für den Laien viel hilfreicher. Warum nicht gleich so, statt verallgemeinernden Phrasen?
     
  6. #26 Hundertwasser, 05.09.2010
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    Nachdem ich diesen Thread durchgelesen habe verzichte ich ganz bewusst darauf, den einen oder anderen Beitrag zu kommentieren. Aber ein paar Anmerkungen zu den Bildern habe ich doch.

    #1
    Zeigt einen Hausgiebel, wahrscheinlich Wetterseite. Dieser trägt eine deutlich sichtbare Veralgung. Plattenstöße zeichnen sich etwas heller ab, hier ist also ein geringeres Algenwachstum zu verzeichne was auf eine Wärmebrücke hindeutet. Diese können entstehen wenn zwischen zwei Dämmplatten eine Fuge gelassen wird die nicht verschlossen wurde oder nur mit dem Armierungsmörtel verschmiert wurde.

    #2 + 3
    Zeigen sog. Frostblumen. diese deuten darauf hin das schon während der Verarbeitung und/oder während der Trocknungsphase der Putz Frost abbekommen hat. Dadurch wird die Oberfläche des Putzes angegriffen und dies wiederum kann dazu führen, das die Hydrophobierung der Putzoberfläche geschwächt oder zerstört wird. Dies wiederum kann zu einer stärkeren Durchfeuchtung der Putz- und Armierungsschicht führen, was ein Algenwachstum beschleunigt.

    #4
    Zeigt wahrscheinlich ebenfalls einen Algenbewuchs. Da auch an der Längsseite durch Spritzwasser eine höhere Feuchtigkeitsbelastung stattfinden kann sprechen wir möglicherweise über die gleiche Ursache nur mit einem etwas anderen Schadenbild. Natürlich kann auch eine Hinterfeuchtung die Ursache sein.

    Für alle meine Ausführungen habe ich bewusst die kojunktivform gewählt weil:
    Nix gwieß woas ma ned, sagt der Bayer. Für ein abschließendes Urteil sind sicher weitere Untersuchungen notwendig.

    Auf einen Satz von Baufixx möchte ich jetzt doch noch eingehen:

    Ich sprach ganz bewusst von bis zu 10% möglichem Schwund. Die Frage, wo ich das her habe kann ich leider nicht beantworten.

    Wenn ich hier so eine Ansage lesen dann könnte ich kotzen, ehrlich. Entweder ich kann meine Behauptungen beweisen oder ich nenne zumindest Quellen. Im mindesten Fall sollte man jedoch seine Aussagen einigermaßen schlüssig begründen können. Allgemeinplätze, vage Behauptungen und Kenntnisse vom Hörensagen haben hier nichts zu suchen. Schließlich ist das hier nicht das Pausenclown-Beratungsforum sonder das Bauexpertenforum.
     
  7. zoigl

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    Bei Hundertwassers scharfen Analysen ist i.d. Re. nichts hinzuzufügen .

    Aber hier muß ich noch etwas verdeutlichen und plastisch darstellen :

    Wer von "bis zu 10% Schwundverhalten " bei WDVS-Dämmung spricht , sollte schon nochmal die Grundsätze der Prozentrechnung studieren .
    Eps-Platten sind außer bei M-Systemen 100 cm x 50 cm bemaßt .
    bei 10%igem Schwundverhalten wären die Platten nur noch 90 cmx 45 cm groß . Die Fugen zwischen den Platten würden ja 5-10cm betragen .
    Wer das gesehen hat ist sicher blind und hat zwei Holzaugen .
    Der Mann stellt die Gebr.Grimm absolut in den Schatten .:irre
     
  8. mls

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    das thema "10%" könnt ihr dorthin legen, wo der verfasser ist: ad acta ;)
     
  9. #29 draircooled, 06.09.2010
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    Hallo,
    ich danke allen für Ihre bisherigen Kommentare zu meinen geschilderten Problemen.
    (Auch wenn manche Kommentare nicht wirklich zum Problem beigetragen haben:)
    Zu einigen Antworten möchte ich folgendes hinzufügen:

    Bei der abgebildeten Hauswand handelt es sich tatsächlich um die Weterseite. Es wurde mir auch schon seitens der Baufirma erklärt, dass es zu verstärkter Algenbildung an dieser Seite kommen kann.
    Allerdings treten diese Algenbildungen, wie man vielleicht auf den Bilder nicht so gut erkennen kann, nur an den Stellen auf, an denen diese "Eisblumen" vorhanden sind. Andere Bereiche auf der selben Wand sind bis heute völlig algenfrei.
    Deshalb meine Argumentation, dass bei der Verarbeitung Frost in den Putz gekommen ist.
    Die Baufirma bestreitet das natürlich.
    Sollte tatsächlich eindeutig ein Frostschaden vorliegen, muss der BU dann dafür gerade stehen ?

    Der Subunternehmer, der das Gewerk ausgeführt hat ist übrigens schon wieder vom Markt verschwunden. Deshalb konnten wir uns auch nicht direkt mit Ihm in Verbindung setzten, zwecks Mängelanzeigen in der Gewährleistungszeit.

    Die anderen genannten Mängel (Sockel) sind uns erst nach Ablauf der Gewährleistung aufgefallen, bzw. sind erst dann aufgetreten. Deshalb haben wir da auch keine Möglichkeit mehr etwas zu reklamieren.

    Die Baufirma hat uns ein Angebot gemacht:
    Algen entfernen, Oberfläche mit Chemie behandeln und anschließend streichen. Wir sollen 50% der Kosten übernehmen, den Rest zahlen sie selber.
    Jetzt frage ich mich natürlich, ob die einen Rechtsstreit vermeiden wollen und wir darauf eingehen sollen oder nicht ?

    Gruß,
    Michael
     
  10. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wieso denn Gewährleistungsansprüche beim Sub geltendmachen???
    Damit muß man sich stets an den Vertragspartner halten.
     
  11. #31 Karlheinz, 06.09.2010
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    VORSICHT: Die Gewährleistungsfrist läuft NUR DANN nicht ab, wenn (a) der Gewährleistungspflichtige zustimmt (z.B. indem er schríftlich bestätigt, dass er hinsichtlich des Mangels xyz nicht die Einrede der Verjährung der Gewährleistungsansprüche erheben wird) oder (b) sie durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen wird (z.B. Klageerhebung/selbständiges Beweissicherungsverfahren). Kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist bei der Baufirma anrufen und den Mangel mitteilen reicht nicht aus!

    Wenn die Baufirma also nicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichtet hat und Du den Ablauf der Verjährung auch nicht auf eine der anderen oben geschilderten Weisen unterbrochen hast, solltest Du das Angebot der Baufirma schleunigst annehmen. Wenn Du Dir nicht sicher bist: ab zum Anwalt!

    Wenn nach dem oben Gesagten Verjährung (noch) kein Problem ist und auch nicht unmittelbar bevorsteht: Baufirma eine schriftliche Frist von einer oder zwei Wochen setzen, innerhalb derer sie erklären soll, die Mängel auf eigene Kosten innerhalb von, sagen wir mal, acht Wochen zu beseitigen, und darauf hinweisen, dass Du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wirst, wenn die Erklärung nicht innerhalb der ersten Frist eingeht. Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie das genau formuliert werden soll: ab zum Anwalt!
     
  12. #32 Hundertwasser, 06.09.2010
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    Bin kein Jurist, aber ich denke, Karlheinz hat weitestgehend recht. Mehr als das Angebot des Handwerkers wirst du kaum herausholen können. Achte dann aber auf Folgendes:

    Wie ich schon schrieb ist die Hydrophobierung des Putzes nicht o.k., er wird also vermutlich saugen. Der Aufbau der Sanierungsarbeiten sähe demnach so aus:

    1. Reinigung mit Hochdruckreiniger
    2. Anstrich mit Fungizid/Algicid
    3. Tiefgrund, abgestimmt auf Farbanstrich
    4. Zweimaliger Anstrich mit Siliconharzfassadenfarbe mit Algizidzusatz

    Schritt 2 desinfiziert die Flächen, das Algicid der Farbbeschichtung verzögert den Neubefall. Dieser wird unweigerlich kommen, aber nach einer gründlichen Sanierung wohl erst wesentlich später als bisher erlebt.
     
  13. Eric

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    Hier aber VOB-Bauvertrag und da beginnt - abweichend vom BGB - mit der Geltendmachung des Mangels innerhalb der 4-jährigen Verjährungsfrist eine neu 2-jährige Verjährungsfrist für diesen ( nicht: einen völlig anderen ) Mangel, § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B. Also wäre zu kären: Wann war Abnahme und wurden welche Mängel innerhalb von 4 Jahren nach der Abnahme geltend gemacht.

    Außerdem könnte der Fragesteller die Verjährungsfrist des BGB von 5 Jahren nach Abnahme zum Zuge bringen, wenn die VOB/B nicht wirksam vereinbart worden sein sollte, was dann für diejenigen Mängel helfen würde, die nicht innerhalb der 4-jährigen VOB-Verjährungsfrist entdeckt und daher auch nicht geltend gemacht wurden, vorausgesetzt die 5 Jahre sind jetzt nicht auch schon um.

    Im Übrigen ersetze beim BGB-Bauvertrag seit 2001 Unterbrechung durch Hemmung der Verjährung. Das ist etwas völlig anderes.
     
  14. #34 Karlheinz, 07.09.2010
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    Ooops - die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Verjährung waren mir bislang entgangen :o - vielen Dank für die Richtigstellung. Wenn sich der TE nicht völlig sicher ist, dass seine Forderung noch nicht verjährt ist, sollte er in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen ...
     
  15. #35 draircooled, 08.09.2010
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    @ Julius
    - wir haben bei der Bauabnahme Für jeden Subunternehmer bzw. Gewerk eine Karte bekommen, die wir im Falle von Mängeln direkt an die jeweilige Firma schicken sollten.

    Leider hat sich der Putzerbetrieb nicht auf diese Karte gemeldet, weil er ja insolvent gegangen war, was wir allerdings erst viel später erfahren haben.
    Daraufhin haben wir uns dann an den BU gewand.

    Gruß,
    Michael
     
  16. #36 draircooled, 08.09.2010
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    @ Hundertwasser
    Danke für Deine präzisen Ausführungen, die haben mir sehr geholfen.
    Die Putzsanierung, die Du vorgeschlagen hast, ist so ähnlich auch vom BU vorgeschlagen worden:
    • Putz durch abreiben mit Bürste von Algen befreien.
    • Tiefengrund mit Algicid auftragen
    • Anstrich mit Lotusan oder ähnlich

    Bei unseren Oberputz handelt es sich um einen bisher nicht gestrichenen Mineralischen Putz.
    Soll man dann wirklich darauf einen Lotusan-Anstrich machen ?

    @KarlHeinz
    Vertraglich vereinbart war die VOB/B. Tag der Abnahme war der 09.01.2006.
    Etwa 3 Jahre nach diesem Datum haben wir die Mängel mittels der uns übergebenen Kärtchen dem Putzer mitgeteilt. Der hat sich nie gemeldet, weil es den Laden schon nicht mehr gab.
    Es hat dann einige Wochen und Telefonate gedauert bis wir dies vom BU erfahren haben.
    Dann haben wir dem BU per e-mail ( das war sicher ein Fehler) geschrieben, dass wir Mängel haben und sich das bitte jemand anschauen soll.
    Erst viel Später und nach einer e-mail an die Firmenzentrale hat man uns dann einen Bauleiter rausgeschickt zur Begutachtung der Mängel.

    Die bei diesem Besuch zusätzlich aufgefallenen Mängel sind somit aus den vier Jahren raus, während der Algenmängel lt. Bauleiter fristgerecht eingegangen wäre.
    Trotzdem beteuern die, dass es sich nur um Schönheitsfehler handelt und keinen tatsächlichen Mangel darstellt, deshalb das 50% Angebot zur Beseitigung.

    Gruß,
    Michael
     
  17. #37 Hundertwasser, 08.09.2010
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    Lass dir die Arbeitsgänge vor beginn der Arbeiten schriftlich bestätigen. Nochmal - Algizid und Tiefgrund sind zwei verschiedene Arbeitsgänge die nacheinander ausgeführt werden müssen. Auf vollständige Trocknung zwischen den Arbeitsgängen achten. Zwischen Fassadenreinigung und Algizid ca. 3 Tage, zwichen Algizid und Tiefgrund 1 Tag als Faustregel. Bei feuchtkaltem Wetter eher mehr. Wenn sich Wasser in den feinen Putzporen (Kapillaren) hält dann kann weder das Algizid noch der Tiefgrund in den Untergrund eindringen. Davon jedoch hängt die Qualität des Anstriches entscheidend ab.
     
  18. #38 paulchen456, 08.09.2010
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    Hallo und einen schönen Abend,
    ich habe eine Frage zum "Schwund" von Styropor.
    Davon hatte ich in einem anderen Thread schon gelesen. Deshalb habe ich im Beisein unseres Architekten den Fassadendämmer darauf angesprochen. Die Antwort der beiden war, dass die Herstellerfirmen vor der Auslieferung der Styroporplatten die Ware lagern, um dieses Problem nicht aufkommen zu lassen. Es wird also verarbeitungsfähig, abgelagert, ausgeliefert. Der Verarbeiter brauche sich darum nicht zu kümmern. Was stimmt denn nun:
    Schwindet das Material noch, wenn ja unter welchen Bedingungen und was resultiert daraus für den Bauherren/Hausbesitzer? Oder kommt es wirklich abgelagert auf die Baustellen, auch in Zeiten knapper Dämmmaterialien, wie es momentan auf dem Markt sein soll?
    Für schnelle, kompetente Antworten wäre ich dankbar, da wir übermorgen den Vertrag mit der ausführenden Firma unterschreiben wollen und sie noch im September anfangen.
    P.S: Falls dann schon Frost sein sollte, könne man den Putz auch erst im nächsten Jahr machen - so die Aussage unseres Architekten. Ist das korrekt, den Herbst und Winter eventuell ohne Putz?

    Danke für Eure Antworten

    paulchen456
     
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