WFA Förderung für 2010 gestoppt !

Diskutiere WFA Förderung für 2010 gestoppt ! im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wegen der grossen Nachfrage ist das Förderkontingent der WFA NRW für 2010 verbraucht. Neue Förderanträge erst wieder im Frühjahr 2011....

  1. #1 Baufuchs, 03.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wegen der grossen Nachfrage ist das Förderkontingent der WFA NRW für 2010 verbraucht.

    Neue Förderanträge erst wieder im Frühjahr 2011.

    Pressemitteilung Land NRW hier.
     
  2. #2 greentux, 03.09.2010
    greentux

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    Ob das im Frühjahr 2011 noch mal reaktiviert wird... :shades
     
  3. #3 leila2010, 06.09.2010
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    wenn man antrag schon abgegeben hat,muss man auch bis näschtes jahr warten(förderzusage)?
     
  4. #4 Baufuchs, 06.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Steht im Text der Pressemitteilung:

    Tipp:
    Bei der Bewilligungsbehörde anrufen und den Stand der Bearbeitung erfragen.
     
  5. #5 Hautameki, 07.09.2010
    Hautameki

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    Habe bei meiner Kreisverwaltung nachgefragt. Wer bis zum 15.09.10 einen Werkvertrag unter dem Vorbehalt der Gewährung von öffentlichen Mitteln unterschreibt, hat ein Anrecht auf die bisherigen Konditionen.
     
  6. #6 Baufuchs, 07.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hat der Sachbearbeiter so mit Sicherheit nicht gesagt. Ein Anrecht auf Förderung gibt es nämlich grundsätzlich nicht.


    Guckst Du 1.1 der WFB Bestimmungen:

    Aus dem der Pressemeldung folgenden Runderlass an die Bewilligungsbehörden ergibt sich:

    Da die Wahrscheinlichkeit, dass über einen solchen Antrag bis 30.09.2010 entschieden wird gleich Null ist, müssen solche Antragssteller dann abwarten, was sich im Frühjar 2011 ergibt.
     
  7. #7 Hautameki, 07.09.2010
    Hautameki

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    Erneute Nachfrage, gleiche Antwort:

    Wenn ich jetzt (vor dem 15.09.10) einen Werkvertrag mit Rücktrittsrecht bzgl. öffentlicher Mittel abschließe und ich auch erst nächstes Jahr den Antrag auf Bewilligung dieser Mittel stelle, bekomme ich die jetzigen Konditionen.
     
  8. #8 Baufuchs, 07.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn bewilligt wird, dann zu jetzigen Konditionen. Soweit OK.

    Aber es bleibt dabei: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung!

    Falsche Frage/falsche Antwort.

    Frage muss lauten:
    "Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Fördermittel?"

    Hier der vollständige Text der Wohnbauförderungsbestimmungen Nr. 1.1.:

     
  9. #9 Danny73, 08.09.2010
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    Hallo,

    hier im Kreis Recklinghausen werden schon keine Anträge mehr angenommen!
    Also heißt es für alle die noch Eigentum erwerben wollen dieses Jahr: persönliches Pech!

    Ich habe gleich einen Termin bei der Hausbank, mal sehen wie Konditionen sind, wenn die Zinsen bei 20 Jahren Laufzeit auch noch im Rahmen sind, kann man ja dies nutzen!

    Der SB vom Kreisamt war von der Meldung selber auch sehr überrascht, aber laut seiner Aussage hat das Land die Förderung so begünstigt, das dieses Jahr viel mehr in den Genuss der Förderung kam, wie die Jahre vorher!
    Dadurch sei der Topf von 500 Mio. Euro auch so schnell leer. Zudem natürlich die super guten ZInsen!

    Wie schon gesagt, mal sehen was die mir gleich bei der Hausbank erzählen, und dann wollen wir weiter sehen!

    Bis denne
    Gruß Danny
     
  10. CRONOS

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    der sachbearbeiter meinte, dass keiner weiß was kommt. auf jeden fall soll das geld mehr leute erreichen. dazu werden evt. die gehaltsgrenzen angepasst, bzw. "gestrafft", oder die B förderung abgeschafft.

    vieles wird anders...
     
  11. wollw

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    Runderlass

    Hallo Baufuchs,

    können Sie mir eine Quelle nennen, wo ich den Runderlass finden kann?

    Danke im voraus.

    Freundliche Grüße
     
  12. InRo

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    Brauche Aufklärung

    Hallo zusammen. Ich bin neu im Forum und verzeiht mir wenn ich mit meiner Frage nicht im richtigen Thema bin.
    Ich habe eine Frage zu den Wohnbauförderungsbestimmungen in NRW.
    Soviel habe ich im Internet schon herausbekommen.
    Wenn ich Neu baue zur Eigennutzung müssen die Wohn und Schlafräume mindestens 10pm sein.
    Wir haben drei Kinder und meine Frage ist, kann ich auch zwei Kinder in einem Raum bringen. Ist das von Seiten der Wohnbauförderungsbestimmungen möglich? Natürlich würden die Zimmer größer als 10pm sein.
    Mich interessiert einfach wie da die Regelung ist.
    Ich würde mich riesig über eure Antworten freuen.
    Schöne Grüße aus Swisttal.
     
  13. #13 Baufuchs, 18.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    2 Kinder in einem Kinderzimmer sind möglich, geforderte Grösse dann min. 14m².
     
  14. InRo

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    Noch eine Frage

    Gibt es eine Altersbegrenzung?
    Wird das nicht in Altersstufen aufgeteilt von wann bis wann zwei Kinder in einem Zimmer untergebracht werden können?
     
  15. #15 Baufuchs, 19.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Alterstufen gibts nicht, aber Junge+Mädchen in einem Zimmer geht nicht.
     
  16. #16 greentux, 19.11.2010
    greentux

    greentux

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    Alle benachteiligt, die Junge+Mädel haben?
    Müsste man mal den Gleichbehandlungskram ausprobieren :)
     
  17. #17 Gunna879, 26.11.2010
    Gunna879

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    Hallo.

    Ein Freund von mir war heute bei einem Sachbearbeiter der WfA.

    Die Förderung "Modell B" soll im nächsten Jahr (2011) komplett weg gefallen sein und es gibt weniger Geld für den einzelnen Förderberechtigten als in diesem Jahr (2010).

    Anfang Februar 2011 werden die genauen Modalitäten den Ämter und dann der Öffentlichkeit wohl genauer vorgestellt. Sagte was von 03.02.2011...

    Das seien die Aussagen des Mitarbeiters gewesen.

    Nur zur Info.

    Kann das Jemand bestätigen?

    Gruß
    Günter
     
  18. InRo

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    Hallo Baufuchs...

    vielen Dank für deine Antworten.
    Entschuldige bitte das ich erst so spät antworte.
    Kannst du mir eine Quelle nennen, wo ich diese Regelungen, wieviele Kinder in ein Zimmer dürfen, finden kann?
    Oder kannst du mir etwas schicken?
    Vielen Dank nochmal für die Auskunft.
     
  19. #19 Baufuchs, 28.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Mindestgrösse von 10m² geht aus den WFB-Bestimmungen der WFA hervor. Die Durchführungsbestimmungen geben dann die Mindestgrösse von 14m² für die Unterbringung von 2 Kindern in einem Zimmer vor.

    Nähere Auskunft erteilt die zuständige Bewilligungsbehörde, ansässig bei der jeweiligen Kreisverwaltung des Bauortes.
     
  20. InRo

    InRo

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    Ich habe im Internet nichts gefunden.
    Kann man diese Durchführungsbestimmungen Online einsehen?
    Steckt hinter diesen Zahlen eine bestimmte Rechnung?
    1 Kind = min. 10m2
    2 Kinder= min. 14m2
    3 Kinder= min. ???m2
     
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