Ausnahmeregelung Versicherungsplicht von privaten Bauhelfern
Diskutiere Ausnahmeregelung Versicherungsplicht von privaten Bauhelfern im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, bin mir über die interpretation folgenden formulierung unsicher: bei der BG Bau heißt es bezüglich der Versicherungspflicht bei...
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