Ausnahmeregelung Versicherungsplicht von privaten Bauhelfern

Diskutiere Ausnahmeregelung Versicherungsplicht von privaten Bauhelfern im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, bin mir über die interpretation folgenden formulierung unsicher: bei der BG Bau heißt es bezüglich der Versicherungspflicht bei...

  1. sa9900

    sa9900

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    hallo,

    bin mir über die interpretation folgenden formulierung unsicher:

    bei der BG Bau heißt es bezüglich der Versicherungspflicht bei privaten bauvorhaben:

    :( "In zwei Ausnahmefällen ist nicht die BG BAU, sondern ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkasse) zuständig:
    - wenn für Baumaßnahmen Mittel zur sozialen Wohnraumförderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz bezogen werden.
    - wenn eine Baumaßnahme nur kurzfristig, also insgesamt nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit (derzeit 40 Stunden) dauert. Dies wird eher bei Ausbesserungsarbeiten der Fall sein."

    mir geht es um den zweiten punkt.
    auf mehreren anderen webseiten wird der sachvehalt so oder ähnlich widergegeben:

    :o "Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind lediglich kurzfristige Gefälligkeitsleistungen von Verwandten. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn alle Helfer zusammen nicht mehr als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren - dann übernimmt die öffentliche Unfallkasse den Versicherungsschutz."

    bei ersterem beziehen sich die 40 stunden auf die dauer des bauvorhabens beim zweten auf die dauer der gefälligkeitsleistungen.

    wenn nun die gefälligkeitsleistungen in der tat insgesamt unter 40 stunden betragen, hingegen das bauvorhaben wesentlich länger, aber von firmen geleistet wird?

    :cool: und: wenn zweite formulierung zutreffend sein sollte: gilt dies unabhängig von der tätigkeit (egal ob tapeten von der wand kratzen oder dach abdecken?)

    hintergrund: infolge der problematik der zahlungsunwilligkeit der bgbau im falle von gefälligkeitsarbeiten durch verwandte, möchte man mit der bgbau erst gar nicht in kontakt treten. da es sich nur um eine tagesaktion handelt, ist es vielleicht auch nicht nötig.

    :cool: und: was unterscheidet eine unfallkasse von der BGBAU, die BGs sind der träger der unfallkassen. beide haben die gleiche kernaufgabe. versichert ist in der Unfallkasse automatisch wer plichtversichert ist, also durch die normale sozialversicherung?

    schön, wenn jemand zu den fragen was weiß. ;)

    grüße sa9900
     
  2. sa9900

    sa9900

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    unverständlich ausgedrückt?

    woran liegts, dass keiner antwortet?
    habe ich den sachverhalt ungeschickt beschrieben, ist das längst irgendwo im forum beantwortet oder weiß das tatsächlich keiner?

    grüße
    sa9900
     
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