Terasse auf Garage

Diskutiere Terasse auf Garage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Achso, ich versteh die Idee durchaus. Es gibt auch Leute, die sich für viel Geld Balkone ans Haus bauen lassen, die sie dann doch nie nutzen, weil...

  1. #21 z06zerre, 06.09.2010
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    Nur leider besitze ich nur die obere Wohnung und habe leider keine Terasse. Der Rasen und das ganze gehört nicht mir. Mir gehört nur die Garage und ich möchte auch eine Terasse besitzen wo ich mich auch mal sonnen oder sonnst was machen kann. Und PS das ist nicht mein Auto.
     
  2. #22 evolution, 06.09.2010
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    Gekauft wie gesehen! :wow
     
  3. #23 z06zerre, 06.09.2010
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    Der Nachbar hat auch dagegen geklagt das ich die Garage an dei Grenze gebaut habe und ich habe recht bekommen. Und ihm hat auch nicht gefallen das ich da die Garage gebaut hab. Aber sie steht ja trotzdem und ist genemigt.
     
  4. #24 Juergen Mehler, 06.09.2010
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    ...

    es meint ein jeder er hat nur Rechte, aber keine Pflichten.
    Ich könnte meine Begeisterung auch kaum zügeln wenn mir mein direkter Nachbar so nen Plan vorlegen würde :biggthumpup:
     
  5. Lukas

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    Der Salomon in mir würde sagen: Dann bau Dir nen Fünfzehnmeterturm, dann kann sich auch niemand gestört fühlen. ;)
    Der gemeine Lump in mir sagt: Dann haste die falsche Hütte gekauft. :o

    Im Ernst: Manchmal sind die Spielregeln schon einsehbar. Wenn Du das nicht magst, dann siehe "gemeiner Lump".

    Gruß Lukas
     
  6. Gast

    Gast Gast

    irgendwie....
    kann so was ja nur einem Bayern einfallen.
    Neeeeee Jürgen, geht gar nicht Deine Bauidee.
    ich nehme mal an das Du vom Haus bis über die Garage diese Terrasse machen möchtest???
    oder soll es per Leiter auf die Anhöhe gehen??
    Als Dein Nachbar würde ich Dich für Größenwahnsinnig halten und glatt einlochen lassen.

    im Ernst sowas kannste doch im Sinne der friedlichen Nachbarschaft nicht machen.
    Dachterrasse von der Grenze 3 m weg mit Sichtschutz zum Nachbarn evtl.
     
  7. Lukas

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    Moin Werner,

    meinste, daß solche Formulierungen nötig sind?

    Gruß Lukas
     
  8. Gast

    Gast Gast

    es gibt auch Sachsen, Rheinländer,Schwaben, Oldenburger..........
     
  9. #29 z06zerre, 06.09.2010
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    Ja ist schon ein Übergang vom Haus gedacht.
     
  10. #30 z06zerre, 06.09.2010
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  11. #31 z06zerre, 06.09.2010
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  12. #32 Baufuchs, 06.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Um das mal zu versachlichen:

    Maßgeblich ist die derzeit gültige Bayerische Bauordnung.
    Nach § 6 sind ohne Grenzabstand bzw. auf der Grenze zulässig:

    und weil das so ist, hat der Nachbar auch mit seiner Klage gegen die Garage keinen Erfolg gehabt.

    Aber wie da schon geschrieben steht, es sind nur Garagen zulässig.
    Eine Dachterrasse auf der Garage ist danach unzulässig.

    Bei dem Bild in #31 wäre es z.B. möglich, dass der Nachbar eine Baulast übernommen hat, außerdem ist nicht erkennbar, ob die Garage auf der Grenze steht.

    Würde dein Nachbar eine Baulast übernehmen? Wohl kaum.

    Der eingereichte Antrag auf Dachterrasse wird mit Verweis auf §6 abgelehnt werden. Wird nicht abgelehnt, dürfte der Nachbar mit einer neuen Klage wohl diesmal Erfolg haben.
     
  13. #33 evolution, 06.09.2010
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    ...dann musst Du offensichtlich etwas falsch machen!

    Spass beiseite, nur weil andere etwas haben das Du nicht hast, kann man daraus noch lange keinen Anspruch ableiten.
    Warum wartest Du nicht bis über deinen Antrag entschieden wurde? Ab dann sind die ganzen Diskussionen ohnehin obsolet!

    MfG
     
  14. #34 z06zerre, 06.09.2010
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    Ja deswegen durfte ich die Garage auf die Grenze bauen.
    Kannst du mir viellicht sagen was im §6 Steht?
    Und gibt es da etwa keinen Abstand wenn ich z.b nur die hälfte von der Garage als Terasse nutze oder nur 1 drittel? es muss doch irgendwie möglich sein nur einen Teil der Garage zu nutzen.

    Danke dir für die Antwort Gruß Jürgen
     
  15. #35 z06zerre, 06.09.2010
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    ja Evo das werde ich wohl machen müssen. Wollte mich halt bissel vorbereiten weil das ne öffentliche Sitzung ist und ich dabei sein werde.
    Danke euch allen für eure Antworten.:bierchen:
     
  16. #36 ThomasMD, 06.09.2010
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    Nichts ist obsolet.
    Falls der Gemeinderat in selbstherrlicher Überschätzung zugunsten des vorgeschobenen Beobachtungsstandes entscheidet, ist erstmal wieder der Nachbar dran. Diesmal allerdings mit guter Aussicht auf Erfolg.
     
  17. #37 Baufuchs, 06.09.2010
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    Grundsatz:

    Alles was nicht Garage ist, muss einen Abstand von 3m zur Grenze einhalten.

    Möglich aber auch, dass so entschieden wird wie in NRW, wenn da auch nur Teile der Garagendecke als Terrasse genutzt würden, verliert die Garage insgesamt ihre Privilegierung, mit dem Ergebnis, dass Terrassen auf Grenzgaragen grundsätzlich nicht möglich sind.
     
  18. #38 z06zerre, 06.09.2010
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    Ja kann auch möglich sein.
    Aber dann gäbe es in meinem Dorf nicht ungefair 50 solcher Bebauten von Terassen auf Garagen.
    Denke ich.

    Gruß Jürgen
     
  19. #39 Baufuchs, 06.09.2010
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    Mögliche Gründe:

    - früher ging u.U. manches, was heute unzulässig ist
    - Übernahme von Baulasten
    - Schwarzbauten

    ist aber auch für deinen Fall unerheblich, der wird nach jetziger Bauordnung entschieden.
     
  20. #40 z06zerre, 06.09.2010
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    Pu das ist schon so eine Sache wo keiner richtig bescheid weiß net mal die Verwaltungsgemeinschaft.
    Wird warscheinlich vom Gemeinderat so entschieden wie die drauf sind weil die da a nix bescheid wissen.
    Theoretisch wenn ich einen Abstand von 3 m zum Nachbargrundstück haben soll kann ich das ja machen weil neben die Garage noch ein Carpot hingebaut wird.
    Und auf dem Carport ist es dann doch sicherlich möglich weil ja dann der Abstand fast 8m zum Nachbarhaus ist. Oder wird das auch verboten sein?
    Das so eine kompletzierte sache wo keiner richtig bescheid weiß.
     
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