Wasserschaden, verdeckter Mangel - DRINGEND

Diskutiere Wasserschaden, verdeckter Mangel - DRINGEND im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Schönen guten Morgen, erst mal sorry wenn nicht exakt das tippe, was benötigt wird, aber ich bin neu und grad einfach am Ende. Vor 4 Jahren...

  1. #1 crazymatze, 07.09.2010
    crazymatze

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    Schönen guten Morgen,

    erst mal sorry wenn nicht exakt das tippe, was benötigt wird, aber ich bin neu und grad einfach am Ende. Vor 4 Jahren wurde eine Eigentumswohnung gekauft und nun Folgendes:

    Ein Wasserschaden, Käufer muss vorübergehend ausziehen. Es stehen seit 6 Wochen 3 Bautrockner und 3 Ventilatoren in den Räumlichkeiten, da innerhalb kürzester Zeit in der gesamten Wohnung 40-80cm hoch Schimmel stand von unten her.

    Die Ursache ist recht einfach erklärt:
    In der Nebenwohnung wurde eine Verstopfung festgestellt, woraufhin mit einer Rohrkamera geprüft wurde. Hier wurde festgestellt, dass der Schacht, welcher sich unter dem Wohnzimmer befindet, nicht ordnungsgemäß verschlossen wurde. Durch die Verstopfung hat das Wasser (Fäkalien) wochen-/monatelang von unten gegen die Bodenplatte gedrückt, diese hat sich komplett wie ein Schwamm vollgesogen und das Wasser an alle Wände abgegeben. Als dies bemerkt wurde, war es bereits zu spät, da wie gesagt alles komplett nass war bzw. ist.

    Bei Wohnungsverkauf wurde gesagt das schon mal ein Wasserschaden war (wohl aufgrund Heizungsrohren), dieser jedoch komplett inklusive Ursache behoben bzw. saniert wurde. Gesamtschaden sind ca. 30.000 EUR, persönlicher Schaden ca. 5.000,00 EUR (Möbel, Kosten für zeitweise Ferienwohnung zur Überbrückung etc.).

    Der Schacht ist doch ein verdeckter Mangel und hier müsste doch der Verkäufer einspringen denn das konnte ja nicht geprüft werden beim Kauf / Besichtigung. Zumindest für den persönlichen Schaden, denn hier greift die Versicherung nicht. Er zeigt jedoch keinerlei Einsicht. Was getan werden?

    Besten Dank für die Unterstützung.
     
  2. #2 Baufuchs, 07.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dem Text entnehme ich, dass es sich um den Kauf einer "Gebrauchtimmobilie" handelt.

    Verkauf demnach wohl unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

    Der Verkäufer würde dann haften (Arglistige Täuschung) wenn ihm der beschriebene Mangel beim Verkauf bekannt war und er diesen verschwiegen hat.

    Das wäre zu beweisen, was wohl kaum gelingen wird.
     
  3. bernix

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    ...an deiner persönlichen Stimmung werden wir hier nichts zum Positiven ändern können.....
    Es ist verständlich, dass der Verbesitzer zurückhaltend ist. Zum einen ist nicht gesagt, dass er an dem nicht ordnungsgemäß verschlossenen Schacht schuld ist und ob er etwas gewußt hat müsstest du ihm nachweisen.
    Im übrigen frag ich mich natürlich auch wie das Abwassersystem aufgebaut ist und ob ein nicht ordnungsgemäß verschlossener Schacht nicht zu Geruchsbelastung führen müsste...
     
  4. #4 crazymatze, 07.09.2010
    crazymatze

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    Es handelt sich um eine Gebrauchtimmobilie, welche vom Verkäufer umgebaut wurde. Ich dachte mir schon, dass dies zu beweisen sehr schwer werden wird, wenn überhaupt möglich. Danke trotzdem!
     
  5. #5 crazymatze, 07.09.2010
    crazymatze

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    Ich weiss nur das er das Haus vor dem Verkauf umgebaut hat und somit müsste das aus meiner Sicht geprüft werden. Geruchsbelästigung konnte nicht stattfinden, da es ein Schacht ist, welcher sich unter der komplett geschlossenen Bodenplatte befindet zur Ableitung der Fekalien und Abwasser. NOrmal hätte es ein Rundrohr sein müssen, ist aber nur ein Halbrohr aus einem ehemaligen alten Kellerschacht.
     
  6. #6 Baufuchs, 07.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es besteht natürlich auch noch die Möglichkeit eines Planungsfehlers.

    Dann wäre zu prüfen, ob nicht der Planer haftbar gemacht werden könnte.

    Tipp:
    Anwalt befragen.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    und was steht im Kaufvertrag?

    Sehe ich nicht so, aber ich bin auch kein Jurist.
    Als Laie würde ich sagen, der frühere Schaden wegen der Heizungsrohre hat mit dem neuen Schaden nichts zu tun. Ob der Verkäufer überhaupt wußte, dass der Schacht mangelhaft war, und er dies Dir auch noch (arglistig?) verschwiegen hat, möchte ich einfach mal anzweifeln. Und dann?

    Gewissheit kann Dir ein Beratungstermin bei einem Fachanwalt geben. Dazu alle Unterlagen mitnehmen, oder nach einem Telefonat evtl. schon vorab zur Prüfung hinschicken.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 ThomasMD, 07.09.2010
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    Es wäre schon sinnvoll, wenn Du nicht im Stile eines Lokalreporters schreiben würdest: Wurde gekauft..., Käufer muß ausziehen...
    Von dieser sprachlichen Distanz wird die Kellerwohnung auch nicht wieder trocken.

    Aus den spärlichen Angaben entnehme ich, dass es sich um eine Wohneigentumsanlage handelt.

    Die Schmutzwaserleitungen dürften demnach zum Gemeinschaftseigentum gehören und sind von der Gemeinschaft instandzuhalten und zu -setzen.
    Ob Dir die Gemeinschaft auch den entstandenen Schaden am persönlichen Eigentum ersetzen muss, sagt Dir Dein Anwalt.
    Zum Anspruch gegen den Verkäufer hat Baufuchs bereits alles geschrieben.
     
  9. Julius

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    So ist es. Man halte sich an die Gemeinschaft!
    Der Verkäufer ist ME völlig außen vor.
    Ich sehe in Deiner Schilderung übrigens bisher nicht den kleinsten Anlaß, ihm da eine Vorkenntnis zu unterstellen...

    Handelt es sich um eine Kellerwohnung?
    Nachträglich eingebaut?
    Ursprüngliches Baujahr des Hauses?

    Wer hatte denn damals umgebaut?
    Ist der Verkäufer eine Privatperson (die jene Wohnung vielleicht sogar selbst genutzt hatte) oder ein Bauträger etc.?

    Warum hast Du (ich unterstelle jetzt mal aus Erfahrung, daß Du selbst jener Käufer bist...) keine Hausratversicherung?

    Betrifft der Schaden nur diese eine Wohnung oder auch die erwähnte nachbarliche?
     
  10. #10 moep3fx, 08.09.2010
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    Für die Schäden am Gebäude sollte eigentlich die Gebäudeversicherung der WEG aufkommen.
    Ansprüche des Geschädigten/Käufers gegen die WEG sind weitestgehend ausgeschlossen, da hier ein sog. "Ausstrahlungsmangel" vorliegt.

    soll heißen:
    -Instandsetzung des Rohrs nimmt die WEG vor
    -Folgeschaden am Gebäude wird von der Versicherung reguliert
    -Hausrat haste hoffentlich selbst versichert. wenn nicht -> Pech gehabt
     
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