Höhenlage zur Definition "Vollgeschoss"

Diskutiere Höhenlage zur Definition "Vollgeschoss" im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; (Voll-) Geschosse nach Musterbauordnung und vielen LBOen "sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über...

  1. #1 Skeptiker, 07.09.2010
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    (Voll-) Geschosse nach Musterbauordnung und vielen LBOen "sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse."

    Bei:

    1. stark bewegter oder geneigter Topographie
    2. großen Gebäudeflächen / - längen
    3. stark verspringenden Deckenoberkanten
    4. Gebäudeteilen, die erheblich unter Gelände liegen (> 2 m)
    5. für Verkehrsbauten jüngst stark angeschüttetem öffentlichem Gelände

    stellt sich die Frage, wie und wo das "Mittel" für ein Geschoss festgestellt wird und ob dabei möglicherweise tiefere mit höheren Teilen verrechnet werden können.

    Kennt jemand dazu einen Kommentar oder Urteile oder hat eine fundierte Meinung dazu? Im konkreten Fall sind alle aufgezählten Aspekte gleichzeitig vorhanden. :bierchen:
     
  2. #2 Skeptiker, 08.09.2010
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    wie, keine Meinungen dazu?
     
  3. #3 Der Bauberater, 08.09.2010
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    In BaWü gab es in der "alten" LBO auch verschieden Auslegungen. In der Neuen hat man einfach die Gebäudeecken "reingebaut"

    § 2 Begriffe Absatz
    (6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und, von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüberliegenden Decke oder bis Oberkante Dachhaut des darüberliegenden Daches gemessen, mindestens 2,3 m hoch sind. Die im Mittel gemessene Geländeoberfläche ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Höhenlage der Geländeoberfläche
    an den Gebäudeecken
    . Keine Vollgeschosse sind
    1. Geschosse, die ausschließlich der Unterbringung von haustechnischen Anlagen
    und Feuerungsanlagen dienen,
    2. oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,3 m über weniger als drei Viertel
    der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses vorhanden ist.

    Damit ist es klarer definiert als vorher.

    Nur gibt es jetzt so Schlaue, die NUR die Ecken so anfüllen, dass es kein VG mehr gibt. :irre
     
  4. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi!

    Vor ein paar Jahren hatten wir den Fall, dass ein geplantes Schulgebäude knapp zum III-geschossigen und damit unzulässigen Gebäude deklariert wurde.
    Leider finde ich die Akte nicht mehr :cool: und kann Dir die Prinzipien der Berechnung nicht mehr genau erörtern.

    Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde von einem externen Büro schöngerechnet über die Mantelfläche ...

    Vielleicht hilft Dir das Stichwort ja weiter ...
     
  5. #5 Skeptiker, 08.09.2010
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Die eigentlich zuständige Kollegin hatte den Ansatz über die Mantelfläche verfolgt und dabei - meiner Meinung nach unzulässig - das arithmetische Mittel aller Höhen zwischen - 2,0 m (!) und + 3 m unter Berücksichtigung der Längenanteile ermittelt, welches dann dank der negativen Werte bei - tatataaa - 1,37 m liegt, womit unser KG kein Vollgeschoss mehr wäre.

    Die Alternative wäre die Ermittlung der Teilflächen, in denen die Deckenoberkante > 1,4 m über Gelände liegt und ihre Aufsummierung. Dabei käme dann hoffentlich ein Anteil < 50 Prozent an der Gesamtfläche heraus.

    Diese Methode erscheint mir weniger zweifelhaft.
     
Thema: Höhenlage zur Definition "Vollgeschoss"
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. deckenoberkante

    ,
  2. deckenoberkante definition

    ,
  3. höhenlage definition

    ,
  4. vollgeschossnachweis bawü,
  5. oberirdische geschosse,
  6. definition vollgeschoss Deckenoberkante,
  7. vollgeschoss mantelflächen verfahren,
  8. anzahl der vollgeschosse definition,
  9. deckenoberkante im mittel,
  10. oberirdisches geschoss definition
Die Seite wird geladen...

Höhenlage zur Definition "Vollgeschoss" - Ähnliche Themen

  1. Höhenlage Estrich falsch - wie umgehen damit?

    Höhenlage Estrich falsch - wie umgehen damit?: Hallo zusammen! Unser Estrichleger hat auf schnelle Zahlung gedrängt und da es mir spanisch vorkam, hab ich nachgemessen. Im Schnitt ist das...
  2. Höhenlage, Platzierung auf dem Grundstück

    Höhenlage, Platzierung auf dem Grundstück: Hallo, Wir werden in kommenden Jahr unser Eigenheim in Holzständerbauweise auf Bodenplatte bauen lassen. Wir haben ein Grundstück in unserem Ort...
  3. Höhenlage des Hauses

    Höhenlage des Hauses: Hallo, Wir möchten demnächst unser Eigenheim bauen (Bungalow). Unser Grundstück ist 996 qm groß mit einer Breite von knapp 28m und einer Länge von...
  4. Höhenlage des Hauses über NN bzw. Gelände

    Höhenlage des Hauses über NN bzw. Gelände: Bei uns geht die Planung und die Erstellung der Unterlagen für den Bauantrag voran. Nachdem der Vermesser da war, fragte ich die Frau, die die...
  5. Höhenlage Planung 4%

    Höhenlage Planung 4%: Guten Tag zusammen, wir planen gerade unseren Neubau der 2016 errichtet werden soll. Der Architekt plant das Gebäude 12 Meter von der Strasse...