Mauersteine überragen Bodenplatte / Anschlussfundament

Diskutiere Mauersteine überragen Bodenplatte / Anschlussfundament im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen zu unserem aktuellen Anbau und hoffe auf eine Einschätzung aus dem Forum. Bei beiden Fragen hat unser...

  1. #1 akalinka, 10.09.2010
    akalinka

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    Hallo zusammen,

    ich habe zwei Fragen zu unserem aktuellen Anbau und hoffe auf eine Einschätzung aus dem Forum. Bei beiden Fragen hat unser Architekt absolut keine Bedenken gesehen und sieht eine weitere Einbindung des Statikers als nicht relevant. Mir lässt die Ausführung allerdings immer noch keine Ruhe

    1.) Die Mauersteine (24 cm Mauerstein) überragen die Bodenplatte um 7-8 cm - der Maurer und Architekt spricht hier von Einhaltung der relevanten Normen (sieht uns im Detail (noch) nicht bekannt). Der Stein musste überragen um die Darunterliegende Keller Aussenwandämmung nicht anzutasten. So die Aussage. Siehe hierzu auch beigefügtes Bild

    2.) Im vorderen Bereich ist ein Stück des Fundaments beim Ausgiessen durch den Bauträger "vergessen" worden (ca. 0,7 m²) . Am nächsten Tag wurde dann ein Teil des bestehenden Fundaments (max 0,5m²) wieder entfernt => siehe Bild / und mit Verbindung des vorhandenen Eisens wieder aufgefüllt. Auf diesem Bereich steht auch heute eine tragende Aussenwand. Dieser Bereich ist gewachsener Boden (das Haupthaus wurde vor ca. 5 Jahren gebaut) - das "angestückelte" Fundament wurde hier mit einer Tiefe von ca. 80 cm errichtet. Auch hier insg. die Aussage des Architekten/Bauträgers:
    a.) Der Anschluss an das Fundament ist nachträglich kein Problem
    b.) Eine Fundamentstiefe von 80 cm ist vollkommen ausreichend / nach
    Rücksprache mit einem Statiker hätten auch 50cm ausgereicht.

    Beide Punkte sind nicht schriftlich bestätigt. Die Baufirma ist unmittelbar im Anschluss in ein Insolvenzverfahren geraten und nun nicht mehr ausführend tätig und auch nicht mehr am Markt vorhanden.

    Ich hoffe ich habe als "Laie" die Punkte halbwegs verständlich ausgedrückt.
    Über eine erste Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße!
    Alexander
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Was denn nun?
    Euer (freier) Architekt oder ein Generalübernehmer, der zufällig Architekt ist?
    Ganz wichtiger Unterschied!!!

    Zu 1) Kommt drauf an. Wenn eine 17,5er Wand nachgewiesen wurde und nur aus Gründen der besseren Handhabbarkeit 24er verwandt wurden, kann das taugen.
    Wird aber eine 24er Wand gebraucht (statisch) würde ich das bis zum rechnerischen Nachweis SEHR kritisch sehen.

    Zu 2) fehlt mir jedes Verständniss dessen, worum es geht. Allgemein ist nur zu sagen, dass eine Gründung im alten Arbeitsraum eines Kellers nicht zulässig ist. Hier muss die Sohle entweder als Kragarm ausgebildet oder abtreppend auf Kellerniveau gegründet werden!
     
  3. #3 akalinka, 10.09.2010
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    Weitere Erklärung

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Der Architekt ist selbstständig hat aber vor der Insolvenz schon öfter mit dem besagten Bauträger zusammen gearbeitet. Ich habe also die beschriebenen Aussagen immer von beiden Seiten erhalten.

    zu 1)
    In unserem Fall ist ursprünglich eine 17,5cm Wand vom Architekten geplant worden - statt dessen ist man dann auf diese Variante gegangen und hat den Stein überragen lassen um das genannte Drittel.

    zu 2)
    Hier habe ich mich vielleicht auch nicht detailliert genug ausgedrückt.
    Wir haben ein Anbau neben unserer Doppelhaushälfte errichtet. Im UG ist eine Garage entstanden und darüber Wohnraum (ein Zimmer) mit Durchbruch in das Haupthaus.
    Unser Anbau (6,30 m * 3,30 m) ist zunächst längst der Hausseite bis auf Kellerniveau gegründet worden, dann ist das Fundament abgetreppt worden - an der gegenüberliegenden Seite ist eine Tiefe (Fundament/Bodenplatte) von insg. ca. 80cm vorhanden. Im vordereren Bereich des Fundaments an der Hausseite ist ein kleiner Bereich des Fundaments "vergessen" worden. Diese wurde dann einen Tag später gegossen. Das Foto aus meinem vorherigen Eintrag ziegt hier die Situation nach Entfernung eines Stücks des vorhandenen Betons - hierauf ist dann ca. 1 m² neuer Beton angegossen worden. Allerdings ist hier nur eine Tiefe von 80cm gewählt worden - auch nach mehrmaligem Nachfragen. Kann man dies mit Verbindung durch das Eisen als "Kragarm" bezeichnen?
    Ich habe noch ein Bild angefügt was die Situation besser verdeutlicht - hier sieht man den gemachten Ausschnitt aus dem gegossenen Fundament - hier wurde dann ca. insg. 1 m² Beton aufgefüllt um das Fundament insg. auf die erfoderlichen Ausmaße zu bringen.

    Vielen Dank für Ihre Antwort vorab und Grüße!
     
  4. #4 RMartin, 10.09.2010
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    Frage mit dem Archi immer noch nicht eindeutig geklärt; wer hat ihn beauftragt? Ihr oder der Bauträger?

    Dann zu 1) : Wer hat entschieden entgegen der Ausführungsplanung des Archi breitere Steine zu nehmen und diese dann überragen zu lassen? Wer hat diese Planänderung freigegeben?

    Zu 2):
    Hier müßte man mal genau wissen was geplant war (auch Bewehrung) und was nun wirklich eingebaut wurde. TWP einschalten.
     
  5. #5 akalinka, 10.09.2010
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    Antworten ..

    Wir haben den Architekten beauftragt, dieser hat dann für die Ausführung den Bauträger vorgeschlagen - wir waren aber bei dieser Entscheidung nicht gebunden. Der Architekt arbeitet(e) nicht ausschliesslich mit dem Unternehmen zusammen, dass nun insolvent ist.

    zu 1)
    Der Bauträger hat zusammen mit dem Architekten diese Option vorgeschlagen und als am idealsten Angesehen. Unabhängig von der technischen Frage hätten wir ansonsten den Stein/die Mauer nicht unmittelbar an der Hauswand des Bestandsbau errichten können bzw. im Vorfeld hätte die Wäremedäämung der Kellerwand beseitigt werden müssen um hier auch Fundament/Bodenplatte erstellen zu können.

    zu 2)
    Ich gehe davon aus, dass das Anschlussfundament (zwei Tage später gegossen) nicht das Problem darstellt? sondern eher das Thema der Gründung/Tiefe des Fundaments). Was kann passieren wenn diese nicht tief genug ist aufgrund des gewachsenen Bodens? Setzrisse oder sogar "Einsturzgefahr"? An der Hausseite hat die Betondekce auch keine durchgehende Auflage sondern sitzt nach Berechnungen des Statikers auf einem Winkel vorne und hinten => siehe beigefügte Skizze / habe hier die tragenden Winkel "rot" umrandet
     
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