Quergestrebtes Fenstergeländer erlaubt ?

Diskutiere Quergestrebtes Fenstergeländer erlaubt ? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Geländerexperten, wir haben außen vor unseren bodentiefen Fenstern im 1.OG quergestrebte Fenstergeländer. Die laden bei kleinen...

  1. #1 lalakilla, 16.09.2004
    lalakilla

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    Hallo Geländerexperten,

    wir haben außen vor unseren bodentiefen Fenstern im 1.OG
    quergestrebte Fenstergeländer.

    Die laden bei kleinen Kindern natürlich zum Überklettern ein !
    Ist das nach DIN erlaubt ?

    Wer kennt hier Vorschriften ? Es geht auf die Endabnahme zu...

    Danke für Antworten.

    Gruss

    Lala
     
  2. geigei

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    ob verboten oder nicht..

    wer solche überlegungen überhaupt in Betracht zieht, müsste meiner Meinung nach
    .......... :boxing :boxing :boxing ........
    und dann noch mit Absicht "Die laden bei kleinen Kindern natürlich zum Überklettern ein ! :wow
    Ist das nach DIN erlaubt ?"
    ...... :boxing :boxing :boxing .....

    Habe fertig! :motz
     
  3. #3 MLiebler, 16.09.2004
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    In Gebäuden, in denen üblicherweise mit Kindern zu rechnen ist, sind Geländer, die einen "Leitereffekt" fördern nicht zulässig!
     
  4. PeMu

    PeMu

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    ...Wer kennt hier Vorschriften ? Es geht auf die Endabnahme zu...

    Was ist Ihr Hintergrund?
    Dass es eventuell nicht abgenommen wird?
    Dass es doch abgenommen wird und Sie es gerne anders hätten?

    Geht es um EFH oder MFH? Eigentümergemeinschaft?

    Bauabnahme = Bauordnungsrecht = Lándesbauordnung -> nix DIN. Hier werden bei EFH solche Geländer auch zugelassen. Wenn der Architekt genug drängt.

    Endabnahme = Erfüllung des Vertrages = Privatrechtlich ist das eine andere Sache. Wurde nix besonderes vereinbart? Nur Bauen nach Vorschriften? Dann siehe oben.
     
  5. MaRo

    MaRo Gast

    Ich finde hier sind Normen etc. "wurscht". So etwas macht/riskiert man nicht! Das würde man sich nach einem Unfall vorwerfen.

    Habe selbst ein Innengeländer an einer Galerie von 90cm Höhe (entspricht in Hessen wohl der Norm) auf ca. 105 cm "erhöhen" lassen. Wenn unsre Tochter grösser ist kann man den Aufsatz evtl. abflexen.

    Ich finde Kindersicherheit ist eines der verantwortungvollsten Themen des Bauens/Umbauens. Warum macht man z.B. gesicherte Schuko-Dosen nicht generell zur Vorschrift. Da gibt es gute Konzepte, die keinerlei Komfortverlust bedeuten. Genauso sollten FI-Konzepte überall im Haus greifen.



    "Unsre Kinder sind unsre Zukunft"
     
  6. geigei

    geigei

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    SO IST ES :winken
     
  7. PeMu

    PeMu

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    @MaRo
    @geigei

    alles gut uns schön. Nur wenn es vorgesehen ist und man hätte es gerne anders, bringt die Argumentation mit Vorschriften nix. Da ist dann anders anzusetzen. Und wenn es schon so eingebaut ist: da wirdS schwer dies zu ändern. Vor allem wenn man einmal auf dem Vorschriften-Thema herumgeritten ist.

    Daher zuerst die Frage nach der Motivation. Und dann wo kann ich den Hebel ansetzen.
     
  8. #8 lalakilla, 21.09.2004
    lalakilla

    lalakilla

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    Motivation

    Hallo,

    es handelt sich um EFH.
    Die Geländer sind bereits so realisiert und werden, falls in der
    Bauordnung nichts anderes steht so abgenommen (Oft wird ja sogar nacht Aktenlage abgenommen, für 8 Reihenhäuser kommt ja keiner raus ...).

    Ist uns relativ spät aufgefallen, da noch so 2-3 Andere Dinge zu regeln waren (Überbauung etc).

    Wenn nicht der Bauordnung entspricht verweigern wir die Abnahme: Bauträger zahlt Änderung.
    Wenn alles den Regeln Bauordnung etc. entspricht werden wir in den sauren Apfel beissen ... :cry

    Nur zur Endabnahme müssen wir argumentieren !

    Gruss

    Lala
     
  9. Oggy

    Oggy

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    Ich hab mal sowas mit einer zusätzlichen Sicherheitsglasscheibe am Geländer innen gesehn. Wäre eine Nachrüstlösung.


    Andreas
     
  10. MaRo

    MaRo Gast

    Und irgendwann ist die Scheibe dann mal vertatscht und staubig. Viel Spass beim Putzen...............vor allem von der Aussenseite :mauer
     
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