Unterfangen des Nachbargebäudes wegen Kellerabgang?

Diskutiere Unterfangen des Nachbargebäudes wegen Kellerabgang? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu in diesem Forum. Wir haben bereits einen Bauplatz in einem Ort mit älterer Baustruktur. Die Nachbarhäuser rechts und links sind...

  1. Xonder

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    Hallo, ich bin neu in diesem Forum. Wir haben bereits einen Bauplatz in einem Ort mit älterer Baustruktur. Die Nachbarhäuser rechts und links sind jeweils bis auf die Grundstücksgrenze gebaut. Unser Grundstück ist 14,5m breit und 52m lang. Das Haus soll freistehend der Länge nach gebaut werden, so jedenfalls meine Idee.
    Wir wollen den Eing in den Keller (Einliegerwohnung) gerne seitlich haben. Es werden zwischen unserem Haus und dem Nachbarhaus der Mindestabstand von 2,5m übrig bleiben.
    Nun zur eigentlichen Frage:
    Müsste die Wand des Nachbarn unterfangen werden wenn der Kellerabgang z.B bis auf 0,5 oder 1m an die Grundstücksgrenze gebaut werden soll?
    Wie weit muß ich mit meinem Kellerabgang von der Wand des Nebengebäudes weg bleiben, damit das Gebäude nicht unterfangen werden muß?
    Es wäre toll wenn das jemand hier beantworten könnte.
    Danke im Voraus.
    Gruß Alex
     
  2. Mathie

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    Das kann Dir niemand beantworten, da weder Gründungstiefe des Altbaus noch des Neubaus bekannt sind.

    Hast Du schon geklärt ob die von Dir gewünschte Bebauung planungsrechtlich zulässig ist?

    Gruß Mathie
     
  3. #3 RMartin, 11.09.2010
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    Es hängt vom Gründingsniveau des Hauses des Nachbarn sowie Eures Hauses bzw. dem Kellerabgang ab (und des Abstandes der Bauwerke sowie der Bodenart) was da wie erforderlich ist....
    Genaueres regelt DIN 4123. Das sollte Dein Architekt aber wissen ob bei Dir (bzw. dann eigtl. beim Nachbarn) eine Unterfangung notwendig wird.
    So wie du die Situation schilderst, werden da bei Dir wohl Maßnahmen erforderlich werden; es sei denn, dass Gründungsniveau Keller höher als Gründungsniveau Nachbarn...
     
  4. Xonder

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    Nein, wir sind noch ganz am Anfang der Planung. Zuerst dachten wir es wäre aus Platzgründen besser anzubauen, was auch genehmigungsfähig wäre. Allerdings bringt das Anbauen auch einige Nachteile mit sich. Ich gehe davon aus, dass das Nebengebäude des nachbran nicht unterkellert ist, es ist ein Schopf mit Hühnerstall dahinter.
     
  5. #5 RMartin, 11.09.2010
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    Na dann wird da aber wohl das gesamte Nachbargebäude unterfangen werden müssen.
    Euer Haus unterkellert...also Ausschachtungstiefe ca. 3,00m .....Fundamente beim Nachbarn wohl auf ca. -0,80m.... macht Differenz von 2,20m !
    Abstand Euer Haus zum Nachbarn von 2,50m ! Ausschachten Baugrube + Arbeitsraum + Abböschung !!!! Da wird was gemacht werden müssen.....Unterfangung oder Verbau oder sonstwas
     
  6. Xonder

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    Das klingt nicht gut, was kostet sowas etwa? Unser Haus wird ca 12,50m lang
     
  7. #7 RMartin, 11.09.2010
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    Kostenfrage kann man aus der Ferne anhand der vorliegenden Infos nicht beantworten.
    Sowas gehört darüberhinaus auch ordentlich geplant...

    Soll Dein Architekt mal schauen wie was gebaut wird und dann eine Kostenschätzung unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtl. Gegebenheiten machen.
     
  8. Xonder

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    Kann man ungafähr sagen in welchem Rahmen sich so was bewegt? 1.000€ oder 20.000€?
     
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